Finanzen

Säule 3a Vorbezug: Wenn Selbständigkeit ruft

Der Schritt in die Selbständigkeit ist 2026 in der Schweiz beliebter denn je – die Zahl der Neugründungen liegt auf Rekordhoch. Was dabei oft übersehen wird: Die Säule 3a darf nicht nur am Pensionierungsdatum oder beim Wohneigentumserwerb angetastet werden, sondern auch dann, wenn man eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt oder von einer in eine andere wechselt. Das eröffnet die Chance, das Startkapital für den eigenen Betrieb zu reduzierten Steuersätzen zu mobilisieren – aber auch die Gefahr, vorschnell die wichtigste private Altersvorsorge zu plündern.

Was das Gesetz vorsieht

Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) regelt fünf Vorbezugsgründe: Pensionierung, definitives Verlassen der Schweiz, Wohneigentumserwerb, Vollerwerbsinvalidität und – hier relevant – Aufnahme oder Wechsel einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Wer den Schritt vom Angestelltenverhältnis in die eigene Firma macht, darf das gesamte 3a-Guthaben oder Teile davon beziehen.

Die Voraussetzungen sind klar: Die selbständige Tätigkeit muss vor dem Bezugsantrag aufgenommen worden sein, und die AHV-Ausgleichskasse muss die Selbständigkeit als Haupterwerbstätigkeit anerkannt haben. Das geschieht typischerweise via Anmeldung als Selbständigerwerbender – mit den drei klassischen Kriterien: eigener Marktauftritt, Tragen des wirtschaftlichen Risikos, Unabhängigkeit von Weisungen. Die Bestätigung der Ausgleichskasse ist das wichtigste Dokument im Antragsprozess.

Die Steuerfalle – und wie man sie umgeht

Der Vorbezug aus der 3a wird separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Vorsorgetarif besteuert. In den meisten Kantonen ergibt das eine effektive Belastung zwischen 4 und 12 Prozent, je nach Bezugshöhe und Wohnort. Wer ein 3a-Guthaben von 100’000 Franken bezieht, bezahlt also typischerweise 5’000 bis 10’000 Franken Steuern.

Hier wird oft strategisch optimiert: Wer mehrere 3a-Konten bei verschiedenen Stiftungen hat (VIAC, finpension, Frankly, PostFinance 3a, Bankstiftung der Hausbank), kann diese in unterschiedlichen Steuerjahren beziehen – das senkt die kumulative Progression. Wer 200’000 Franken auf einem einzigen Konto hat, zahlt deutlich mehr Steuern als wer dieselbe Summe auf vier Konten verteilt über vier Jahre bezieht. Der Selbständigkeits-Vorbezug eröffnet diese Staffelungs-Strategie, wenn er gut geplant ist.

Wichtig: Die einjährige Sperrfrist nach Wiedereintritt in die Pensionskasse gilt hier nicht für 3a – sehr wohl aber das Risiko eines steuerlichen Nachveranlagungsversuchs, wenn die Selbständigkeit kurz nach dem Bezug wieder aufgegeben wird. Steuerverwaltungen prüfen, ob die selbständige Tätigkeit ernsthaft und nachhaltig betrieben wurde. Wer nach sechs Monaten zurück ins Angestelltenverhältnis wechselt, riskiert eine Nachbesteuerung.

Wofür der Bezug sinnvoll ist – und wofür nicht

Sinnvoll: Eigenkapital für den Betrieb. Wer eine Praxis übernimmt, eine Werkstatt einrichtet oder Lagerräume erschliesst, kann mit dem 3a-Vorbezug den Bankkredit reduzieren oder ganz vermeiden. Bei aktuellen Zinsen von 3 bis 4 Prozent für KMU-Kredite ist das oft die rationalere Variante als das Geld auf dem 3a-Konto stehen zu lassen. Sinnvoll auch: Liquiditätspuffer für die ersten 18 Monate, wenn die Geschäftstätigkeit anläuft und Mehrwertsteuer-Abrechnungen, Sozialversicherungsbeiträge und unregelmässige Einkünfte zu bewältigen sind.

Nicht sinnvoll: Konsum-Finanzierung (neues Auto, Renovation des privaten Hauses) – dafür gibt es die 3a nicht. Auch nicht sinnvoll: Bezug, wenn die Selbständigkeit nur ein Übergangsmodell ist. Wer mittelfristig in eine GmbH oder AG wechseln und sich selbst anstellen will, sollte das 3a-Guthaben besser stehen lassen und beim Neueintritt in die berufliche Vorsorge die maximale Pensionskasseneinbringung planen – mehr dazu im Artikel Säule 3a für Selbständige: Die grosse 3a, denn ohne PK steht Selbständigen die deutlich höhere 3a-Quote von 20 Prozent des Nettoeinkommens (max. CHF 36’288 in 2026) zu, was strategisch oft attraktiver ist als der Vorbezug.

Der konkrete nächste Schritt

Wer die Selbständigkeit ernsthaft plant, sollte drei Schritte einleiten, bevor der Vorbezugsantrag eingereicht wird: Erstens die AHV-Anmeldung als Selbständigerwerbender bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse – das dauert zwischen vier und zwölf Wochen, und ohne Bestätigung wird kein Bezug bearbeitet. Zweitens eine Steuersimulation beim eigenen Treuhänder oder via Online-Rechner (z. B. comparis.ch oder die Tools der Vorsorge-Stiftungen) – idealerweise mit Staffelungs-Szenario über zwei oder drei Steuerjahre. Drittens ein nüchternes Gespräch mit der Bank zur Frage: Brauche ich das Geld als Eigenkapital, oder gibt es eine günstigere KMU-Finanzierung? Erst wenn alle drei Fragen geklärt sind, lohnt sich der Antrag bei der 3a-Stiftung.

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