Die Pensionskasse ist nicht nur Altersvorsorge, sondern auch Lebens- und Invaliditätsversicherung. Wer den Pensionskassenausweis nur auf das Alterskapital scannt, übersieht die zwei Spalten, die im Ernstfall den Unterhalt der Familie sichern. 2026 lohnt ein zweiter Blick gleich doppelt: Die seit 2022 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule werden erstmals an die Teuerung angepasst.
Ehegattenrente: die schweigende Hälfte des PK-Ausweises
Stirbt eine erwerbstätige oder pensionierte Person, erhält der überlebende Ehegatte aus der Pensionskasse eine lebenslange Rente, sofern er Unterhalt für gemeinsame Kinder leistet oder mindestens 45 Jahre alt ist und die Ehe fünf Jahre gedauert hat. Die obligatorische Höhe beträgt 60 % der laufenden Alters- oder vollen Invalidenrente. Viele umhüllende Pensionskassen reglementieren grosszügiger – Stichprobe lohnt: PK Stadt Zürich 60 %, BVK 60 %, ETH-PK 60 %, Publica zwischen 50 und 60 %.
Erfüllt der Ehegatte die Voraussetzungen nicht, wird in der Regel eine einmalige Abfindung von drei Jahresrenten ausbezahlt. Aufgeschoben heiraten – etwa kurz vor der Pensionierung – kann den Anspruch ganz beseitigen, weil viele Kassen «Ehe vor Rentenbeginn» voraussetzen.
Waisen- und Kinderrente
Pro Kind unter 18 Jahren – in Ausbildung bis 25 – zahlt die Pensionskasse mindestens 20 % der vollen Invalidenrente, beidseits Verwaiste das Doppelte. Auch hier reglementieren viele Kassen höher. Anders als die AHV-Waisenrente ist die PK-Waisenrente sofort ab Todesmonat fällig und braucht keine separate Anmeldung – die Kasse meldet sich automatisch.
Invalidenrente: der unterschätzte Teil
Wird man IV-mässig invalid, leistet die Pensionskasse nach Wartefrist (meist 24 Monate, parallel zum Krankentaggeld) eine Invalidenrente. Höhe im Obligatorium: bis zu 100 % der eingegrenzten Vollrente bei einer IV-Grad-Stufe von 70 % oder höher; ab IV-Grad 40 % stufige Teilrenten. Die Rente wird auf Basis des erreichbaren Altersguthabens berechnet, also mit Hochrechnung bis zum ordentlichen Rentenalter und Verzinsung zum BVG-Mindestzins (2026: 1,25 %).
Wichtig: Wer nach Erwerbsausfall Erwerbsersatz aus der zweiten Säule bezieht und parallel Säule 3a-Leistungen abruft, riskiert eine Überversicherung. Die meisten Kassen kürzen, wenn die Summe aller Leistungen 90 % des entgangenen Lohnes übersteigt – ein häufig übersehener Stolperstein.
Konkubinat: nichts läuft automatisch
Konkubinatspartner profitieren in vielen, aber nicht allen Pensionskassen von einer Lebenspartnerrente in Höhe der Ehegattenrente. Voraussetzungen typischerweise: fünf Jahre ununterbrochener gemeinsamer Wohnsitz und schriftliche Begünstigungsmeldung an die PK zu Lebzeiten oder gemeinsames Kind. Ohne Meldung gibt es im Todesfall maximal eine Abfindung – und auch nur, wenn das Reglement es erlaubt.
To-do für Konkubinatspartner: Begünstigungsformular der eigenen PK herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und per Einschreiben einreichen. Im Rentenfall darauf zurückkommen ist zu spät. Die Lebenspartnerrente und ihre Tücken sind in der Detailbetrachtung mehrwertig.
Teuerungsausgleich 2026
Per 1. Januar 2026 werden die seit 2022 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Teuerung angepasst. Der Bundesrat bestimmt den Prozentsatz auf Basis des Landesindex der Konsumentenpreise – konkret rund 5,2 % für Renten, die in den letzten drei Jahren angefangen haben. Wer eine PK-Rente bezieht, sollte die Anpassung auf dem Rentenbescheid vom Januar 2026 kontrollieren. Im überobligatorischen Bereich besteht keine Pflicht zur Anpassung – Kassen entscheiden je nach Finanzlage. Pensionskassen-Ausweise und Reglemente gelegentlich neu lesen lohnt sich.
Vier Sofort-Massnahmen
Erstens: PK-Ausweis 2026 sichten, Spalte «Risikoleistungen» und «Hinterlassene» genau prüfen – die Zahlen sind realer Wert. Zweitens: Konkubinat? Begünstigungsformular einreichen. Drittens: Mehrere Säulen 3a-Konten und Kapitalbezüge bei Invalidität sauber koordinieren, um Überversicherungs-Kürzung zu vermeiden. Viertens: bei Heirat im Pensionsumfeld vorher klären, ob die PK die Ehegattenrente noch erfasst oder nur eine Abfindung leistet.
Fazit
Die Pensionskasse trägt Lebens- und Invaliditätsrisiko mit – aber nicht für jede Lebensform automatisch. Wer 2026 den PK-Ausweis nicht nur auf das Alterskapital, sondern auf die Risikospalten und die Begünstigungsordnung schaut, kapitalisiert eine Versicherung, die man bereits bezahlt hat. Konkreter nächster Schritt: PK-Reglement öffnen, nach «Hinterlassene» suchen, Konkubinat-Meldung prüfen und im Mai-Newsletter der eigenen Kasse die Teuerungsanpassung 2026 nachschlagen.