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LEG ab 2026: Solaranlage als Nachbarschafts-Kraftwerk

Seit dem 1. Januar 2026 ist in der Schweiz ein Stück Energierecht in Kraft, das die Frage «Was bringt mir meine Solaranlage finanziell?» neu beantwortet. Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) erlaubt es Solarstrom-Produzenten erstmals, ihren Überschuss-Strom über das öffentliche Verteilnetz direkt an Nachbarinnen und Nachbarn zu verkaufen – zu Preisen, die zwischen ihnen frei verhandelt werden. Für viele Hausbesitzer in der Schweiz wird damit aus der Einspeisevergütung ein echtes, mehrjähriges Einkommen. Wer früh dran ist, sichert sich die besten Konditionen.

Was die LEG vom alten ZEV-Modell unterscheidet

Bisher gab es zwei Welten. Der klassische Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) verlangte ein gemeinsames Grundstück oder eine eigene Hausanschlussleitung – praktisch beschränkt auf Mehrfamilienhäuser und direkte Nachbarhäuser. Der virtuelle ZEV (vZEV), der 2025 eingeführt wurde, lockerte diese Vorgabe leicht, blieb aber an denselben Netzanschlusspunkt gebunden.

Die LEG ist die nächste Stufe: Teilnehmen darf, wer im selben Gemeindegebiet wohnt und am gleichen Niederspannungsnetz hängt. Der Strom fliesst dabei ganz normal über die Leitungen des lokalen Verteilnetzbetreibers, wird aber bilanziell der Gemeinschaft zugerechnet. Für den so ausgetauschten Strom gewährt der Verteilnetzbetreiber einen Rabatt von 40 Prozent auf die Netznutzung, wenn alle Teilnehmer an derselben Transformatorstation hängen, ansonsten 20 Prozent. Diese Rabatte sind der eigentliche Hebel, weil sie die Differenz zwischen dem Preis, den ein Produzent erzielt, und dem Preis, den ein Verbraucher zahlt, deutlich vergrössert.

Wie sich daraus ein passives Einkommen ergibt

Ein typisches Schweizer Einfamilienhaus mit 10 kWp PV-Anlage produziert rund 9’500 kWh pro Jahr. Davon werden je nach Verbrauchsprofil 25 – 35 Prozent selbst genutzt; der Rest – etwa 6’500 kWh – wird heute zur Minimalvergütung ins Netz eingespeist. Diese Vergütung wird seit 2026 schweizweit einheitlich am Referenzmarktpreis ausgerichtet und liegt aktuell bei rund 6 – 8 Rappen pro kWh.

In einer LEG kann derselbe Strom an Nachbarn für 14 – 18 Rappen verkauft werden – immer noch deutlich unter deren Bezugstarif, aber das Doppelte des Einspeisetarifs. Die jährliche Differenz beträgt bei 6’500 kWh zwischen 450 und 750 Franken pro Anlage. Über die 25 Jahre Lebensdauer einer PV-Anlage ergibt das einen Zusatzertrag von 11’000 bis 19’000 Franken – ohne zusätzliche Investitionen, einzig durch die geänderte Vermarktung des Stroms.

Wichtig: Die LEG ist kein Spekulationsobjekt. Die Preise werden langfristig zwischen Mitgliedern vereinbart, oft mit jährlicher Anpassung an einen Referenzwert. Damit gleicht das Modell eher einer Index-Pacht als einem Aktien-Investment – planbar, weitgehend stabil, und an reale Stromflüsse gekoppelt.

Was bei der Gründung zu beachten ist

Eine LEG braucht keinen formellen Vereinsstatus, aber zwingend einen Verteilnetzbetreiber als Partner und ein eigenes Messkonzept. Die meisten grösseren EVU (EKZ, BKW, ewz, CKW) bieten ab 2026 standardisierte LEG-Pakete an: Sie übernehmen die viertelstündliche Abrechnung, die Bilanzierung gegenüber Swissgrid und die Kommunikation mit den Mitgliedern. Die Pauschalen liegen meist zwischen 8 und 15 Franken pro Teilnehmer und Monat.

Drei Punkte entscheiden über die Wirtschaftlichkeit. Erstens: die Netztopologie – nur Teilnehmer an derselben Trafostation profitieren vom vollen 40-Prozent-Rabatt. Zweitens: das Verbrauchsprofil – Nachbarn mit Tageslast (Homeoffice, Wärmepumpe, E-Auto-Ladung tagsüber) sind ideal, weil sie genau dann Strom abnehmen, wenn die Anlage produziert. Drittens: die Vertragsdauer. Wer Käufer für 5 – 10 Jahre bindet, hat planbare Einnahmen statt Marktrisiko.

Eine ergänzende Renditequelle entlang derselben Logik sind kotierte Immobilienfonds, die Solarstrom in ihren Liegenschaften selbst vermarkten – das Thema haben wir kürzlich vertieft.

Fazit: Der beste Zeitpunkt war gestern – der zweitbeste ist jetzt

Wer bereits eine PV-Anlage betreibt, sollte beim Verteilnetzbetreiber das LEG-Angebot anfordern und mindestens zwei oder drei Nachbarn ansprechen, deren Verbrauch zum eigenen Produktionsprofil passt. Wer noch keine Anlage hat, sollte die LEG-Option bei der Planung gleich mitdenken – Anlagen über 30 kWp profitieren besonders stark, weil hier der Überschuss-Anteil bei 60 – 70 Prozent liegt.

Das Modell verlangt etwas Initiative, belohnt diese aber mit einem Einnahmestrom, der weder von Börsenstimmungen noch von Zentralbankentscheiden abhängt. Sondern schlicht davon, dass die Sonne über dem eigenen Dach scheint.

Quellen: Eigenverbrauchsmodelle 2026 – Balthasar Legal, LEG – BKW, Einspeisevergütung Schweiz 2026 – Upgrid, VSE: Neues Stromgesetz.

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