Über die Säule 3a und den klassischen Pensionskassen-Einkauf schreibt jede Bank, jede Versicherung, jedes Vorsorge-Portal. Über den 1e-Vorsorgeplan schweigen die meisten – obwohl er für Berufstätige mit Lohnanteilen über CHF 136’080 zu den wirkungsvollsten Vorsorge-Instrumenten der Schweiz gehört. Wer in diesem Segment verdient und die Wahl hat, sollte den Mechanismus verstehen. Hier sind die wichtigsten Punkte für 2026.
Was ein 1e-Plan eigentlich ist
Das «1e» bezieht sich auf Artikel 1e der BVV2-Verordnung. Inhaltlich geht es um einen überobligatorischen Teil der zweiten Säule, der ausschliesslich für Lohnbestandteile zwischen CHF 136’080 und CHF 907’200 angewendet werden kann. Der entscheidende Unterschied zur klassischen Pensionskasse: Die versicherte Person wählt ihre Anlagestrategie selbst. Der Arbeitgeber stellt typischerweise bis zu zehn Anlagestrategien zur Auswahl, mit Aktienanteilen zwischen null und hundert Prozent.
Anders gesagt: Wer im obligatorischen Teil seiner Pensionskasse jährlich von einer Performance-Umverteilung profitiert oder darunter leidet, lebt im 1e-Plan in einem eigenen Topf. Die Rendite – positiv wie negativ – fliesst zu hundert Prozent auf das eigene Konto. Kein Mischzins, keine Quersubventionierung jüngerer Generationen, keine versteckten Pensionierungsverluste.
Warum das Modell 2026 an Bedeutung gewinnt
Drei Entwicklungen treiben das Thema. Erstens: Immer mehr Arbeitgeber führen 1e-Pläne ein, weil sie ihre Pensionskasse von langen Vermögenshorizonten und Aktien-Risiko entlasten möchten. Zweitens: Die Anbieter (PensExpert, Swiss Life, finpension, Vontobel, VZ und Helvetia gehören zu den Marktführern) haben Verwaltungsgebühren in den letzten Jahren spürbar gesenkt – ein Vergleich lohnt sich. Drittens: Der Bundesrat hat 2025 eine Botschaft verabschiedet, die den Transfer von 1e-Guthaben auf Freizügigkeitseinrichtungen beim Stellenwechsel klarer regelt. Wer den Arbeitgeber wechselt und die neue Firma keinen 1e-Plan bietet, kann sein Guthaben künftig leichter weiterführen.
Steuerlich bleibt der Hebel attraktiv: Einkäufe in den 1e-Plan reduzieren das steuerbare Einkommen genauso wie reguläre Pensionskassen-Einkäufe. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent sind das auf einen Einkauf von CHF 30’000 sofortige Steuerersparnisse von rund CHF 10’500 – plus die spätere Steuerprivilegierung beim Kapitalbezug. Werden mehrere Einkäufe über vier oder fünf Jahre verteilt, bricht man zusätzlich die Progression und holt in jedem Jahr den maximalen Grenzsteuer-Vorteil. Wer in einem einzigen Jahr CHF 150’000 einkauft, lässt einen Teil dieses Effekts liegen, weil der Grenzsteuersatz nach unten kippt.
Wo die Tücken liegen
Drei Punkte werden in der Beratung gerne kleingeredet. Erstens: das Marktrisiko. Wer in einem Jahr mit -25 Prozent Aktienperformance in Pension geht, hat keinen Mischzins-Puffer mehr. Die Strategie sollte deshalb in den letzten fünf Jahren vor Pensionierung deutlich defensiver werden – das gleicht dem Glide-Path eines Target-Date-Fonds. Zweitens: die Kapitalbezugspflicht. Ein Rentenbezug ist im 1e-Plan in der Regel nicht möglich; das Guthaben wird zwingend als Kapital ausgezahlt. Wer eine lebenslange Rente schätzt, muss diesen Teil entsprechend einplanen.
Drittens: die Sperrfrist nach Einkauf. Wie bei jedem Pensionskassen-Einkauf gilt eine Dreijahresfrist, innerhalb derer kein steuerbegünstigter Kapitalbezug erfolgen darf. Wer plant, mit 62 in Pension zu gehen, sollte den letzten Einkauf entsprechend so platzieren, dass er nicht in diese Frist fällt. Die Staffelung von Einkäufen über mehrere Jahre ist meist ohnehin sinnvoll, um die Steuerprogression zu brechen – das gilt für klassische Pensionskasse und 1e-Plan gleichermassen. Wer die Staffel-Logik in der Pensionskasse vertiefen möchte, findet hier eine ausführliche Anleitung dazu.
Konkreter nächster Schritt
Wer einen Lohn über CHF 136’080 bezieht, sollte beim Arbeitgeber drei Fragen klären: Existiert ein 1e-Plan? Wenn ja, welche Anlagestrategien stehen zur Auswahl? Und wie hoch sind die Verwaltungsgebühren – inklusive Depotbankgebühr und Fondskosten? Eine «Total Expense Ratio» von über 0.8 Prozent pro Jahr ist 2026 ein Warnzeichen, gute Anbieter liegen bei 0.4 bis 0.6 Prozent.
Falls noch kein 1e-Plan existiert, lohnt sich ein Vorstoss bei HR oder Geschäftsleitung. Das Modell ist für Arbeitgeber risikoarm einzuführen, weil das Anlagerisiko auf die Mitarbeitenden übergeht. Für Mitarbeitende wiederum bedeutet es: planbare Eigenverantwortung statt undurchsichtige Umverteilung. Wer beides verstanden hat, trifft eine bewusste Entscheidung – statt sich von der Standardstrategie der Pensionskasse durch die Jahrzehnte tragen zu lassen.
Quellen: VZ VermögensZentrum – 1e-Plan, evaluno: 1e-Kadervorsorge Vergleich 2026, BSV: 1e auf Freizügigkeitseinrichtungen übertragen, PwC: Neue Vorschriften für 1e Vorsorgepläne.