Finanzen

Bonus und Pensionskasse: versichert oder nicht?

Im Frühjahr flattert der Bonus aufs Konto, und mit ihm die stille Annahme: Was dem Lohn zugerechnet wird, landet auch in der Pensionskasse. Genau das stimmt aber nicht zwingend. Zwischen dem AHV-pflichtigen Lohn und dem Lohn, den Ihre Pensionskasse versichert, klafft bei variablen Vergütungen oft eine Lücke. Wer über Jahre einen substanziellen Bonusanteil bezieht, kann so ein spürbares Stück Altersguthaben verlieren, ohne es je zu bemerken.

AHV-Lohn ist nicht gleich versicherter Lohn

Der Bonus ist AHV-pflichtig – daran gibt es nichts zu rütteln. In der zweiten Säule gilt jedoch eine andere Logik. Das Gesetz knüpft den massgebenden Lohn zwar an den AHV-Lohn an, erlaubt der Vorsorgeeinrichtung aber ausdrücklich, davon abzuweichen. Genutzt wird diese Möglichkeit häufig: Viele Reglemente definieren den versicherten Lohn als den fixen Grundlohn und lassen variable Bestandteile ganz oder teilweise aussen vor.

Rechtlich ist das zulässig, sofern es im Reglement klar und konkret geregelt ist. Eine stillschweigende Praxis des Arbeitgebers reicht nicht. Umgekehrt bedeutet das für Sie: Die Antwort auf die Frage, ob Ihr Bonus versichert ist, steht in genau einem Dokument – dem Vorsorgereglement Ihrer Pensionskasse. Nicht im Arbeitsvertrag, nicht im Lohnausweis.

Innerhalb des BVG-Obligatoriums gilt eine wichtige Einschränkung: Bis zum oberen Grenzbetrag des koordinierten Lohns muss die Kasse den AHV-Lohn berücksichtigen. Der Streit betrifft in der Praxis vor allem die Überobligatorium-Zone, also Einkommensteile oberhalb der BVG-Obergrenze. Genau dort liegt bei Kaderlöhnen der grösste Teil des Bonus.

Warum das Reglement so unterschiedlich ausfällt

Für den Arbeitgeber ist die Sache eine Kostenfrage. Jeder versicherte Franken löst Sparbeiträge aus, in der Regel je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein schwankender Bonus macht die Beitragsplanung zudem unberechenbar, weil die Lohnmeldung an die Kasse jeweils im Voraus erfolgt und der Bonus erst später feststeht.

Deshalb sind drei Modelle verbreitet. Erstens: Der Bonus ist gar nicht versichert, es zählt nur der Grundlohn. Zweitens: Ein pauschaler Anteil wird eingerechnet, etwa der Vorjahresbonus oder ein reglementarisch festgelegter Prozentsatz. Drittens: Der volle AHV-Lohn inklusive Bonus wird versichert, was für Sie am günstigsten ist, für den Arbeitgeber jedoch am teuersten.

Ist der Bonus nicht im Voraus bekannt, wird für die Lohnmeldung meist der Vorjahreswert übernommen oder eine realistische Annahme getroffen und im Folgejahr korrigiert.

Was ein nicht versicherter Bonus konkret kostet

Rechnen wir nüchtern. Grundlohn 120’000 Franken, Bonus 30’000 Franken, Sparbeitrag insgesamt 15 Prozent. Ist der Bonus versichert, fliessen jährlich 4’500 Franken zusätzlich ins Altersguthaben, wovon Sie selbst etwa die Hälfte tragen. Über zwanzig Jahre und mit Verzinsung summiert sich der Unterschied leicht auf einen sechsstelligen Betrag im Alterskapital.

Weniger sichtbar, aber ebenso relevant: Die Risikoleistungen. Invaliden- und Hinterlassenenrenten bemessen sich in vielen Reglementen am versicherten Lohn. Ist der Bonus draussen, ist auch der Schutz Ihrer Familie tiefer, als der Lebensstandard vermuten lässt. Und schliesslich sinkt Ihr reglementarisches Einkaufspotenzial, weil dieses ebenfalls auf dem versicherten Lohn beruht.

Wie stark die Definition des versicherten Lohns die Vorsorge prägt, zeigt sich auch bei reduzierten Pensen – nachzulesen im Beitrag zu Teilzeit und Pensionskasse: der Koordinationsabzug.

So verschaffen Sie sich Klarheit

Beginnen Sie beim Pensionskassenausweis. Vergleichen Sie den dort ausgewiesenen versicherten Lohn oder AHV-Lohn mit Ihrem tatsächlichen Bruttoeinkommen des Vorjahres inklusive Bonus. Weicht der Betrag ungefähr um die Bonushöhe ab, ist die Sache klar.

Fordern Sie anschliessend das Vorsorgereglement an – Sie haben Anspruch darauf – und suchen Sie den Artikel zum «massgebenden» oder «versicherten Lohn». Steht dort eine Formulierung wie «ohne Gratifikationen, Boni und sonstige Sondervergütungen», wissen Sie Bescheid.

Ist der Bonus nicht versichert, bleiben Ihnen drei Hebel: freiwillige Einkäufe, um die Lücke im Alterskapital zu füllen, ein konsequent ausgeschöpftes Säule-3a-Konto, und der Punkt beim nächsten Stellenwechsel oder bei Lohnverhandlungen – die Behandlung des Bonus in der Pensionskasse ist ein legitimes Verhandlungsthema, das oft mehr wert ist als ein paar hundert Franken mehr Grundlohn.

Der nächste Schritt

Nehmen Sie Ihren aktuellen Pensionskassenausweis zur Hand und prüfen Sie eine einzige Zahl: den gemeldeten Jahreslohn. Stimmt er mit Ihrem gesamten Bruttoeinkommen überein? Wenn nicht, lohnt der Anruf bei der Personalabteilung – heute, nicht kurz vor der Pensionierung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Vorsorgeberatung.

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