Wer in der Schweiz Teilzeit arbeitet, bezahlt mit jeder reduzierten Stelle nicht nur Lohn ein, sondern auch Vorsorge – oft viel weniger, als die Lohnreduktion vermuten lässt. Schuld ist der Koordinationsabzug im obligatorischen Teil der zweiten Säule. Er ist die zentrale Stellschraube, die regelt, wie viel von einem Teilzeitlohn überhaupt in der Pensionskasse versichert wird. Wer ihn versteht, sieht eine der grössten und am meisten unterschätzten Vorsorgelücken der Schweiz – und kann sie 2026 in vielen Fällen aktiv schliessen.
Wie der Koordinationsabzug rechnet
Der gesetzliche BVG-Koordinationsabzug 2026 liegt bei CHF 26’460. Dieser Betrag wird vom AHV-pflichtigen Jahreslohn abgezogen, bevor die Pensionskasse rechnet. Wer 100’000 Franken brutto verdient, ist also auf 73’540 Franken Lohn versichert. Wer Teilzeit arbeitet und 50’000 Franken verdient, ist nur auf 23’540 Franken versichert. Das ist nicht «die Hälfte von 73’540», sondern weniger als ein Drittel. Der Abzug wirkt prozentual umso stärker, je tiefer der Lohn – und trifft damit primär Teilzeitkräfte, Wiedereinsteigende nach Familienpause und Menschen mit mehreren kleinen Anstellungen.
Konkret: Eine Person mit 30 Prozent Pensum und 30’000 Franken Jahreslohn ist im obligatorischen Teil auf 3’540 Franken versichert. Bei einem Beitragssatz von zusammen 14 Prozent (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) fliessen 495 Franken pro Jahr in die Pensionskasse. Ein 100-Prozent-Lohn von gleicher Höhe pro Pensum-Prozent (also 100’000 Franken) erzeugt im selben Jahr Sparbeiträge von 10’300 Franken – mehr als das Zwanzigfache.
Was im Reglement der Pensionskasse stehen kann
Die BVG-Vorgabe ist nur ein Minimum. Viele Pensionskassen senken den Koordinationsabzug freiwillig ab oder skalieren ihn proportional zum Beschäftigungsgrad. Wer 50 Prozent arbeitet, sieht in einem progressiven Reglement nur einen halbierten Abzug – also CHF 13’230 statt 26’460 – und ist damit deutlich besser versichert. Andere Kassen verzichten ganz auf den Abzug oder definieren einen versicherten Lohn ab dem ersten Franken.
Diese Reglementsunterschiede sind selten beworben, aber gut versteckt im Vorsorgereglement der eigenen Kasse zu finden. Der einfachste Test: Ein Anruf beim HR oder beim BVG-Berater mit der Frage «Wie wird der Koordinationsabzug bei meinem Pensum effektiv berechnet?» Die Antwort entscheidet über mehrere tausend Franken Beiträge pro Jahr.
Mehrere kleine Stellen – die zweite Stolperfalle
Ein zweites Risiko betrifft Erwerbstätige mit mehreren kleinen Anstellungen: Wer bei drei Arbeitgebern je 18’000 Franken verdient, kommt jeden Lohn einzeln unter die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22’680 (Stand 2026). Resultat: Keine einzige Stelle versichert ihn, obwohl er insgesamt 54’000 Franken verdient. Die «freiwillige Versicherung bei der Auffangeinrichtung BVG» ist gesetzlich möglich, aber praktisch kaum bekannt. Wer mehrere Mini-Pensen kombiniert, sollte aktiv prüfen, ob er sich versichern lassen kann – oder zumindest die Lücke privat über die Säule 3a abdecken.
Was die BVG-Reform geändert hätte – und warum die Lücke bleibt
Die im September 2024 vom Volk abgelehnte BVG-Reform hätte den Koordinationsabzug auf 20 Prozent des AHV-Lohns flexibilisiert und damit Teilzeitkräfte massiv bessergestellt. Mit dem Nein bleibt der starre Frankenbetrag im Gesetz – und die Lücke besteht 2026 unverändert weiter. Politisch wird an einer abgespeckten Folgevorlage gearbeitet, aber bis sie wirkt, vergehen mindestens noch zwei bis drei Jahre. Wer heute Teilzeit arbeitet, muss die Lücke selber kompensieren.
Konkreter nächster Schritt
Drei Zahlen aus dem letzten Versicherungsausweis prüfen: versicherter Lohn, jährlicher Sparbeitrag, projiziertes Altersguthaben bei 65. Wenn der versicherte Lohn auffällig tief im Verhältnis zum Bruttolohn steht (Faustregel: unter 60 Prozent), lohnt sich das Gespräch mit der Pensionskasse. Parallel sollte jeder Teilzeit-Berufstätige prüfen, ob er den maximalen Säule-3a-Beitrag von CHF 7’258 (mit PK-Anschluss) tatsächlich ausschöpft – die Säule 3a ist 2026 das einzige Vorsorgeinstrument, das die BVG-Lücke direkt kompensiert. Wer beide Hebel zieht, holt sich pro Jahr leicht 3’000 bis 5’000 Franken zusätzliches Altersguthaben.