Finanzen

Säule 3a Wegzug: Stiftungssitz entscheidet

Wer die Schweiz verlässt, darf das gesamte Säule-3a-Guthaben sofort beziehen – ohne Frist, ohne Strafe, ohne Mindesthaltedauer. Was kaum jemand realisiert: Die Steuerrechnung hängt dabei nicht vom letzten Wohnort und nicht vom neuen Wohnsitz ab, sondern vom Sitz der Vorsorgestiftung. Genau dort entstehen vier- bis fünfstellige Optimierungspotenziale, die mit drei Klicks beim Stiftungswechsel realisierbar sind.

Was bei Wegzug genau passiert

Beim definitiven Wegzug aus der Schweiz wird der 3a-Vertrag aufgelöst und das Guthaben an den Vorsorgenehmer ausbezahlt. Steuerlich gilt dann nicht mehr die ordentliche Kapitalauszahlungssteuer am Wohnort, sondern eine Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge. Diese wird direkt von der Stiftung an die Steuerverwaltung des Stiftungssitz-Kantons abgeführt. Erst nach Auszahlung holt der Steuerpflichtige bei Wohnsitzwechsel in ein DBA-Land die Differenz oder die ganze Steuer zurück – sofern das Doppelbesteuerungsabkommen das vorsieht.

Damit wird der Sitz der Stiftung zu einem konkreten Geldwert. Bei einem 3a-Guthaben von CHF 200’000 macht der Quellensteuer-Unterschied zwischen Kanton Schwyz (rund 4,8 %) und Kanton Bern (rund 9,3 %) gut CHF 9’000 aus – einmalig, einfach durch die Wahl der richtigen Stiftung.

Die günstigsten Stiftungssitze 2026

Zwei Kantone dominieren die Quellensteuer-Rangliste seit Jahren:

  • Schwyz – effektiver Tarif rund 4,5–5,0 % bei CHF 100’000–500’000. Stiftungen mit Sitz SZ: VIAC, finpension Pillar 3a, frankly (ZKB), Liberty Vorsorge.
  • Schaffhausen und Zug – knapp über SZ, im Bereich 5–6 %.

Am anderen Ende liegen BE, BS und JU mit 8,5–9,5 %. Die Differenz beträgt bei mittleren Guthaben rund CHF 4’000 bis 12’000, je nach Vermögensgrösse.

Welche Stiftung wo sitzt, lässt sich in fünf Minuten klären: Im Stiftungsregister oder direkt auf der Stiftungs-Webseite (Impressum). Für eine Übersicht der Anbieter im Spar-3a-Vergleich siehe den Artikel zu 3a-Apps im Vergleich – VIAC, finpension, Frankly.

Drei-Schritte-Strategie vor dem Wegzug

Wer mindestens 12 Monate vor dem geplanten Wegzug zu planen beginnt, profitiert am stärksten:

1. Konsolidieren und transferieren – Bestehende 3a-Konten an Banken in teureren Kantonen (z. B. UBS Vorsorgestiftung BS, ZKB Sicherheitsvorsorge ZH) in eine Stiftung mit Sitz Schwyz übertragen. Der Transfer ist kostenlos und steuerneutral.

2. Splitten in zwei Steuerjahre – Wer mehrere 3a-Konten hat (oder vor dem Wegzug noch ein neues eröffnet), kann ein Konto im Dezember vor dem Wegzug und das zweite im Januar nach dem Wegzug beziehen. Die Steuersätze sind in den meisten Kantonen progressiv: zwei kleinere Beträge zahlen weniger als eine grosse Summe.

3. DBA-Land prüfen – Bei Wegzug in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen (etwa Deutschland, Portugal, Frankreich) muss die Schweizer Quellensteuer im neuen Wohnsitzland angerechnet oder rückerstattet werden. Bei Wegzug in ein Land ohne DBA zahlt man doppelt – einmal in der Schweiz, einmal am neuen Wohnsitz.

Das letzte Element wird oft übersehen: Eine Liste der relevanten DBAs hält die ESTV bereit, und Anbieter wie Tellco oder VZ VermögensZentrum stellen kostenlose Wegzugsrechner zur Verfügung.

Sonderfälle und Stolperfallen

EU/EFTA-Bürger dürfen den obligatorischen Teil der Pensionskasse beim Wegzug nicht bar beziehen, sondern müssen ihn auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Für die Säule 3a gilt das nicht – sie kann immer ausbezahlt werden. Das macht 3a-Optimierung gerade für EU-Bürger besonders relevant: Es ist der einzige Vorsorge-Topf, der voll mobilisierbar ist.

Zwei Vorsorgestiftungen mit Sitz in unterschiedlichen Kantonen sind kein Problem, sondern eine Strategie: Wer zwei Konten in zwei verschiedenen Tieftax-Kantonen hat (z. B. SZ und SH), kann sie in unterschiedlichen Steuerjahren beziehen und doppelt von der Progression profitieren.

Keine Auszahlung «aus Angst vor dem Verlust»: Wer in der Schweiz bleibt und nur ans Auswandern denkt, sollte das Guthaben nicht vorzeitig beziehen. Eine Rückabwicklung bei Verbleib ist kompliziert und kostet im Worst Case die Steuerersparnis der letzten Jahre. Erst nach unterzeichneter Abmeldung bei der Wohngemeinde wird der Antrag eingereicht.

Was 2026 neu ist

Der Maximalbeitrag der Säule 3a liegt 2026 bei CHF 7’258 (Angestellte mit Pensionskasse) bzw. CHF 36’288 (Selbstständige ohne PK). Die seit 2025 geltende Nachzahlmöglichkeit von bis zu zehn Vorjahren erhöht die strategische Bedeutung der Stiftungswahl zusätzlich – wer in der Schweiz noch Lücken füllt, sollte sie gleich in einer Schwyz-Stiftung füllen, falls das Wegzugsszenario relevant wird.

Fazit und nächster Schritt

Der Wegzug aus der Schweiz kennt einen einzigen Stellhebel, der eine vierstellige Steuerersparnis bringt, ohne dass sich an der Anlagestrategie etwas ändert: der Stiftungssitz. Wer schon heute weiss, dass Auswandern in fünf Jahren ein Thema sein könnte, transferiert seine 3a-Konten jetzt in eine SZ-Stiftung – und vergisst die Sache wieder. Im Bezugsjahr stimmt die Rechnung dann automatisch.

Konkreter nächster Schritt: Bei der eigenen 3a-Stiftung den Sitzkanton im Impressum nachprüfen und – falls er nicht SZ, SH oder ZG ist – eine Übertragung an VIAC, finpension oder frankly einleiten.

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