Finanzen

3a oder PK-Einkauf: Was zuerst?

Wer am Jahresende noch Luft im Budget hat und etwas fürs Alter und die Steuern tun will, steht oft vor derselben Frage: Fliesst das Geld besser in die Säule 3a oder in einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse? Beide Wege senken das steuerbare Einkommen, beide stärken die Vorsorge – doch sie funktionieren unterschiedlich. Die gute Nachricht: Für die meisten Berufstätigen gibt es eine klare Faustregel, und ab 2026 kommt bei der Entscheidung ein zusätzlicher Aspekt ins Spiel.

Warum die Reihenfolge überhaupt zählt

Steuerlich wirken beide Einzahlungen ähnlich: Der einbezahlte Betrag darf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringt eine Einzahlung von 7’000 Franken also gut 2’000 Franken weniger Steuern. So weit sind 3a und PK-Einkauf ebenbürtig. Wer über mehrere Jahre einzahlt, spart entsprechend mehrfach – der Effekt summiert sich über ein Erwerbsleben zu einem beachtlichen Betrag.

Der Unterschied liegt in der Flexibilität und in der Verfügbarkeit. Das 3a-Guthaben gehört Ihnen persönlich, Sie wählen Anbieter und Anlagestrategie selbst und können bei der Auszahlung mit gestaffeltem Bezug die Steuerprogression brechen. Ein PK-Einkauf dagegen fliesst in das kollektive Vorsorgewerk: Verzinsung, Umwandlungssatz und Reglement bestimmen andere. Dafür ist das Einkaufspotenzial oft deutlich grösser als der jährliche 3a-Deckel.

Die Faustregel: erst 3a ausschöpfen

Für Angestellte lautet die verbreitete Empfehlung, zuerst den Maximalbetrag der Säule 3a auszuschöpfen und erst danach über freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse nachzudenken. Der Grund ist die grössere Flexibilität der dritten Säule – etwa bei der Begünstigung im Todesfall oder bei der Wahl der Anlage. In der 3a lassen sich je nach Anbieter bis zu rund 97 Prozent des Guthabens in Aktien investieren, und die Strategie kann jederzeit angepasst werden.

Der Maximalbetrag für 2026 liegt bei 7’258 Franken für alle, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Selbständige ohne zweite Säule dürfen 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens aber 36’288 Franken. Wer diesen Rahmen ausnutzt und danach noch Mittel übrig hat, für den wird der PK-Einkauf zum nächsten sinnvollen Baustein – gerade weil dort deutlich grössere Summen Platz finden.

Wann der Einkauf trotzdem zuerst kommt

Die Faustregel hat eine wichtige Ausnahme: die Jahre kurz vor der Pensionierung. Ein PK-Einkauf entfaltet seinen Steuervorteil sofort, das Kapital ist aber mit einer dreijährigen Sperrfrist belegt – innerhalb von drei Jahren nach einem Einkauf darf das Vorsorgeguthaben nicht als Kapital bezogen werden, sonst kippt die Steuerbehörde den Abzug. Wer also mit 60 oder 62 noch grössere Einkäufe plant und das Kapital beziehen möchte, sollte diese früh genug tätigen. Die Details dazu stehen im Beitrag zu der 3-Jahres-Sperrfrist beim BVG-Einkauf. In den letzten Jahren vor dem Ruhestand dreht sich die Reihenfolge deshalb häufig um: erst die Einkäufe staffeln, dann die 3a.

Neu ab 2026: die Frage nach Rente oder Kapital

Ab 2026 rückt bei der Entscheidung ein weiterer Punkt in den Vordergrund. Neu sind auch nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a möglich – verpasste Beiträge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen nachholen. Damit stellt sich stärker als früher die Frage, ob zusätzliches Vorsorgegeld später als Kapital oder als Rente genutzt werden soll. Ein PK-Einkauf verbessert in der Regel die lebenslange Rente, während 3a-Guthaben klassisch als Kapital bezogen wird. Wer eine planbare Monatsrente sucht, gewichtet den Einkauf höher; wer Flexibilität und Vererbbarkeit schätzt, die 3a. Beide Ziele lassen sich auch kombinieren.

Der konkrete nächste Schritt

Prüfen Sie zuerst zwei Zahlen: Wie viel fehlt Ihnen dieses Jahr noch bis zum 3a-Maximum von 7’258 Franken, und wie hoch ist Ihr mögliches Einkaufspotenzial in der Pensionskasse? Letzteres steht auf dem Pensionskassenausweis oder lässt sich bei der Kasse anfordern. Sind Sie mehr als drei Jahre von der Pensionierung entfernt, füllen Sie erst die 3a und richten den Rest auf einen Einkauf. Stehen Sie kurz vor dem Ruhestand, kehren Sie die Reihenfolge um und staffeln die Einkäufe über mehrere Jahre. So nutzen Sie den Steuerabzug, ohne die Sperrfrist zu verletzen – und treffen eine Entscheidung, die zu Ihrem Zeithorizont passt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Vorsorge- oder Steuerberatung.

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