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Pensionskasse-Einkauf: Steuern staffeln statt verschenken

Es gibt Vorsorge-Themen, die jeder kennt – und solche, die in der breiten Diskussion fehlen, obwohl sie über die Jahre Zehntausende Franken Steuern sparen können. Der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse gehört in die zweite Kategorie. Wer ihn richtig staffelt, drückt seine Steuerlast in den letzten Berufsjahren konsequent nach unten und baut gleichzeitig die zweite Säule auf. Wer ihn falsch macht, zahlt unter Umständen sogar Strafsteuern. Hier sind die Spielregeln, Stand 2026.

Warum der Einkauf so wirkungsvoll ist

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind in vollem Umfang vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig – auf Bundesebene und in allen Kantonen. Wer einen Grenzsteuersatz von 35 Prozent hat und 20’000 Franken einkauft, spart sofort rund 7’000 Franken Steuern. Bei 45 Prozent Grenzsteuersatz – nicht selten in Zürich, Genf oder Lausanne mit gutem Lohn – sind es 9’000 Franken.

Das Vorsorgekapital wächst dann in der Kasse weiter, meist mit dem überobligatorischen Zinssatz, der 2026 je nach Kasse zwischen 2.0 und 3.5 Prozent liegt. Bei der späteren Auszahlung – sei es als Rente oder als Kapital – fällt nur die reduzierte Vorsorgesteuer an, die rund einen Viertel bis ein Drittel des regulären Einkommenssteuersatzes beträgt. Unter dem Strich ist das ein staatlich subventionierter Steuertransfer von heute nach morgen.

Die Staffel-Strategie: warum fünf Jahre besser sind als eins

Die meisten Schweizer Steuertarife sind progressiv. Wer in einem Jahr 100’000 Franken einkauft, spart auf den letzten Franken vielleicht 42 Prozent Steuern – aber auf die ersten 20’000 Franken nur 28 Prozent. Verteilen Sie denselben Einkaufsbetrag auf fünf Jahre à 20’000 Franken, profitieren Sie jedes Jahr von dieser oberen Tarifstufe. Die Differenz ist je nach Kanton und Einkommen schnell 5’000 bis 15’000 Franken zusätzliche Ersparnis.

Die Faustregel: Beginnen Sie zwischen fünf und zehn Jahren vor der ordentlichen Pensionierung. Vorher fehlt oft das Einkommen, das man wegoptimieren kann; nachher fehlt die Zeit. Ihr persönliches Einkaufspotenzial finden Sie auf dem Vorsorgeausweis unter «möglicher zusätzlicher Einkauf». Diesen Betrag dürfen Sie maximal einzahlen – nicht mehr und nicht weniger.

Drei Stolpersteine, die viele Einkaufsstrategien sabotieren

Die Dreijahres-Sperrfrist. Nach jedem freiwilligen Einkauf dürfen Sie das Pensionskassen-Guthaben drei Jahre lang nicht als Kapital beziehen. Wer mit 62 einkauft und mit 63 in Frührente geht und das Kapital bezieht, verliert den Steuerabzug rückwirkend – das Bundesgericht ist hier sehr klar. Wer einen Kapitalbezug plant, muss den letzten Einkauf also spätestens drei Jahre vorher abschliessen.

Der WEF-Vorbezug. Haben Sie für den Hauskauf Geld aus der Pensionskasse vorbezogen, ist ein Einkauf erst wieder möglich, wenn dieser Betrag vollständig zurückgeführt ist. Diese Regel verhindert, dass man dasselbe Kapital doppelt steuerlich nutzt.

Mehrere Vorsorgekonten. Wer im Lauf der Karriere Freizügigkeitskonten angesammelt hat, sollte den Bezug staffeln, um die Steuerprogression beim Vorsorgesteuersatz zu brechen. Konkret: Pensionskasse im Jahr X beziehen, Freizügigkeitskonto 1 im Jahr X+1, Konto 2 im Jahr X+2. Das kann mehrere tausend Franken Steuerdifferenz machen, ohne dass etwas am Gesamtvermögen ändert.

Wer noch tiefer in die laufende Optimierung einsteigt, findet im letzten Artikel zur Säule 3a 2026 ergänzende Hinweise, wie sich die drei Säulen gemeinsam steuerlich orchestrieren lassen.

So gehen Sie konkret vor

Schritt eins: Vorsorgeausweis hervorholen oder bei der Pensionskasse anfordern. Den Eintrag «möglicher Einkauf» nehmen Sie zur Hand, ebenso die letzte Steuererklärung.

Schritt zwei: Mit einem einfachen Steuerrechner ausprobieren, wie viel Einsparung ein Einkauf von 15’000, 25’000 oder 40’000 Franken bringt. Achten Sie auf den marginalen, nicht den durchschnittlichen Steuersatz – der Marginalsatz zeigt, was Sie auf jeden zusätzlich abgezogenen Franken sparen.

Schritt drei: Den Betrag wählen, der die obere Tarifstufe gerade noch abdeckt, und auf fünf bis acht Jahre verteilen. Den Einkauf bis spätestens Ende Dezember überweisen – die Pensionskasse muss das Geld im laufenden Steuerjahr erhalten.

Schritt vier: Belege aufbewahren. Die Pensionskasse stellt jeweils im Januar eine Einkaufsbestätigung aus. Diese gehört zur Steuererklärung, sonst gibt es Rückfragen vom Steueramt.

Der Einkauf in die Pensionskasse ist keine Wundermaschine, aber eines der wirksamsten Werkzeuge, das die zweite Säule bietet. Wer früh plant, staffelt und auf die Sperrfristen achtet, baut sich eine Vorsorge auf, die finanziell und steuerlich solid steht.

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