Ein Jobwechsel mit einer Lücke, ein Sabbatical, der Sprung in die Selbständigkeit, ein Wegzug ins Ausland: In all diesen Momenten wandert Ihr angespartes Pensionskassen-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto. Was viele nicht wissen: Der Augenblick dieses Übertrags ist eine der wenigen Gelegenheiten, mit einer einzigen Entscheidung später mehrere Tausend Franken Steuern zu sparen. Der Hebel heisst Splitting – die Aufteilung des Guthabens auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen.
Warum der Bezug so teuer werden kann
Vorsorgeguthaben aus der zweiten Säule werden beim Kapitalbezug separat vom übrigen Einkommen besteuert, zu einem reduzierten Satz. Trotzdem ist die Steuer progressiv: Je grösser die Summe, die in einem einzigen Kalenderjahr ausbezahlt wird, desto höher der Steuersatz auf den gesamten Betrag. Ein grosser Bezug auf einen Schlag landet also im oberen, teureren Bereich der Progression.
Genau hier setzt die Staffelung an. Wer sein Guthaben nicht auf einmal, sondern in zwei verschiedenen Steuerjahren bezieht, bricht die Progression: Zweimal eine mittlere Summe wird tiefer besteuert als einmal die grosse. Damit das überhaupt möglich ist, muss das Geld aber auf zwei getrennten Konten liegen – und das entscheidet sich früher, als die meisten denken.
Das Zeitfenster: nur beim Austritt
Die Freizügigkeitsverordnung erlaubt, das Guthaben auf maximal zwei Freizügigkeitseinrichtungen zu verteilen. Der Haken: Diese Aufteilung ist ausschliesslich im Moment der Überweisung aus der Pensionskasse möglich. Sie müssen der austretenden Kasse aktiv mitteilen, dass die Leistung auf zwei Konten aufgeteilt werden soll – zum Beispiel je zur Hälfte an zwei verschiedene Stiftungen.
Ist das Geld erst einmal auf einem einzigen Freizügigkeitskonto gelandet, lässt es sich nicht mehr nachträglich splitten. Ein bestehendes Konto können Sie zwar zu einem anderen Anbieter transferieren, aber nur als Ganzes. Wer den richtigen Moment beim Austritt verpasst, verliert die Option unwiderruflich – und muss das gesamte Guthaben später in einem Zug beziehen.
Was das konkret bringt
Ein Rechenbeispiel macht den Effekt greifbar. Eine alleinstehende Person mit Wohnsitz in der Stadt Bern zahlt auf einen einmaligen Kapitalbezug von 500’000 Franken rund 41’850 Franken Steuern. Liegt dasselbe Guthaben auf zwei Konten zu je 250’000 Franken und wird in zwei verschiedenen Jahren bezogen, sinkt die Steuerlast um rund 8’800 Franken. Für eine einzige organisatorische Weichenstellung beim Austritt ist das ein bemerkenswerter Betrag.
Wie hoch die Ersparnis in Ihrem Fall ausfällt, hängt stark vom Wohnkanton und der Gemeinde ab, weil die Kapitalauszahlungssteuer kantonal sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. Der Beitrag zur Kapitalleistungssteuer nach Kanton zeigt, wie gross diese Unterschiede sind – und warum sich ein Blick auf den eigenen Wohnort vor dem Bezug lohnt.
Worauf Sie sonst noch achten sollten
Splitting ist kein Selbstläufer. Zwei Konten bedeuten möglicherweise zwei Kontoführungs- oder Depotgebühren – rechnen Sie diese gegen die Steuerersparnis. Bei einer reinen Kontolösung ohne Wertschriften fällt das kaum ins Gewicht, bei einem Wertschriftendepot kann es die Rechnung verändern.
Beachten Sie zudem die zeitliche Planung: Damit die Progression wirklich bricht, müssen die beiden Bezüge in unterschiedliche Steuerjahre fallen. Ein Bezug im Dezember und einer im Januar reicht bereits. Fallen beide Bezüge in dasselbe Jahr, werden sie in vielen Kantonen wieder zusammengezählt – der Vorteil wäre dahin.
Ein Zusatzgedanke für die Planung: Ab 2026 sind erstmals nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a erlaubt. Das eröffnet weitere Spielräume, die Bezüge aus zweiter und dritter Säule über mehrere Jahre so zu verteilen, dass die Steuerprogression insgesamt möglichst flach bleibt.
Fazit
Das Splitting eines Freizügigkeitsguthabens ist eine der wirksamsten und zugleich am leichtesten verpassten Vorsorge-Weichenstellungen. Die Entscheidung kostet nichts ausser einem kurzen Schreiben an die Pensionskasse – aber sie muss im richtigen Moment fallen, nämlich beim Austritt.
Ihr nächster Schritt: Wenn ein Jobwechsel, ein Auslandaufenthalt oder die Selbständigkeit absehbar ist und Ihr Pensionskassen-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto wechselt, klären Sie vor der Überweisung mit der Kasse schriftlich ab, ob eine Aufteilung auf zwei Stiftungen sinnvoll ist. Lassen Sie sich die Steuerfolgen für Ihren Wohnkanton vorrechnen, bevor Sie das Formular unterschreiben.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Vorsorgeberatung.