Auf dem Pensionskassenausweis steht meist ein einziges Alterskapital und eine einzige Rente. Was kaum jemand weiss: Dahinter verbergen sich zwei Welten mit völlig unterschiedlichen Regeln. Das gesetzlich vorgeschriebene Obligatorium ist streng reguliert, das darüber hinausgehende Überobligatorium dagegen weitgehend frei gestaltbar. Wer den Unterschied kennt, versteht plötzlich, warum die eigene Rente tiefer ausfällt als die viel zitierten 6,8 Prozent – und worauf es bei der Wahl der Pensionskasse wirklich ankommt.
Zwei Töpfe, ein Ausweis
Das BVG schreibt vor, dass Lohnbestandteile bis zu einer bestimmten Höhe zwingend versichert werden müssen. Für diesen obligatorischen Teil gelten gesetzliche Mindestwerte: ein vom Bund festgelegter Mindestzins – für 2026 sind es 1,25 Prozent – und ein Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent bei der Pensionierung. Diese Werte sind politisch geschützt; die Ablehnung der BVG-21-Reform durch das Stimmvolk im September 2024 hat sie unverändert gelassen.
Alles, was darüber hinaus angespart wird – höhere Löhne, freiwillige Einkäufe, bessere Sparpläne des Arbeitgebers – landet im Überobligatorium. Hier gibt es keinen gesetzlichen Mindestzins und keinen vorgeschriebenen Umwandlungssatz. Die Pensionskasse kann das überobligatorische Kapital tiefer verzinsen und mit einem deutlich niedrigeren Satz in Rente umwandeln. In der Praxis liegen diese überobligatorischen Umwandlungssätze häufig nur noch bei 5,0 bis 5,8 Prozent.
Der Mischsatz, der die Rente drückt
Die meisten Kassen sind sogenannte umhüllende Kassen: Sie führen Obligatorium und Überobligatorium nicht getrennt, sondern verwalten ein einziges Gesamtkapital und wenden darauf einen einheitlichen, umhüllenden Umwandlungssatz an. Dieser Mischsatz liegt zwischen den 6,8 Prozent des Obligatoriums und dem tieferen überobligatorischen Satz – und genau das überrascht viele Versicherte: Obwohl das Gesetz 6,8 Prozent garantiert, erhält man auf das gesamte Guthaben oft nur 5 bis 6 Prozent.
Erlaubt ist das, weil eine Schattenrechnung greift: Die Kasse muss sicherstellen, dass die mit dem Mischsatz berechnete Rente mindestens so hoch ist wie jene, die sich aus der getrennten Anwendung der 6,8 Prozent allein auf den obligatorischen Teil ergäbe. Je grösser der überobligatorische Anteil am Gesamtkapital, desto stärker zieht der tiefere Satz den Mischsatz nach unten – und desto wichtiger wird er für die eigene Altersrente. Gerade gut verdienende Kaderangestellte haben oft ein grosses Überobligatorium und sind deshalb besonders betroffen.
Warum das überobligatorische Kapital flexibler ist
Das Überobligatorium hat aber nicht nur Nachteile. Weil es weniger streng reguliert ist, eröffnet es Spielraum. Freiwillige Einkäufe fliessen in der Regel in diesen Teil und senken das steuerbare Einkommen im Einkaufsjahr. Auch beim Kapitalbezug spielt die Aufteilung eine Rolle: Manche Kassen erlauben, gezielt überobligatorisches Geld als Kapital zu beziehen und das obligatorische als Rente weiterlaufen zu lassen – oder umgekehrt. Wer eine Frühpensionierung oder einen Teilbezug plant, sollte deshalb das Reglement genau lesen und nachfragen, wie die Kasse die beiden Töpfe behandelt.
Ein zweiter Punkt betrifft den Vergleich von Arbeitgebern und Kassen: Eine grosszügige Pensionskasse zeigt sich nicht nur am Sparbeitrag, sondern auch daran, wie sie das Überobligatorium verzinst und mit welchem Satz sie es umwandelt. Zwei Kassen mit identischem Sparplan können bei der Rente deutlich auseinanderliegen, wenn die eine das überobligatorische Kapital schlechter behandelt.
Was Sie konkret tun können
Holen Sie Ihren Pensionskassenausweis hervor und suchen Sie nach der Aufteilung in obligatorisches und überobligatorisches Altersguthaben – viele Ausweise weisen beides separat aus. Prüfen Sie dann im Reglement den angewandten Umwandlungssatz und ob er für beide Teile gleich oder getrennt gilt. Diese eine Zahl entscheidet stärker über Ihre künftige Rente als die meisten anderen. Dass die Pensionskassenrenten generell unter Druck stehen, hat denselben Kern: den schrumpfenden Umwandlungssatz. Warum die Renten der zweiten Säule strukturell tendenziell sinken, erklärt der Beitrag zum sinkenden Umwandlungssatz.
Konkreter nächster Schritt
Bestellen Sie – falls auf dem Ausweis nicht ersichtlich – bei Ihrer Pensionskasse eine Aufstellung des obligatorischen und überobligatorischen Guthabens sowie des angewandten Umwandlungssatzes. Mit diesen beiden Angaben können Sie Ihre voraussichtliche Rente realistisch einschätzen und fundiert entscheiden, ob sich ein freiwilliger Einkauf oder ein späterer Kapitalbezug lohnt. Diese Auskunft ist kostenlos – und sie ist die Grundlage jeder seriösen Vorsorgeplanung.