Die Säule 3a ist das zentrale Spar-Gefäss für die private Vorsorge in der Schweiz – mit klaren Steuervorteilen und engen Bezugsregeln. Was viele jedoch übersehen: Im Todesfall greifen besondere Regeln, und sie weichen vom normalen Erbrecht deutlich ab. Wer dies nicht weiss, riskiert, dass das mühsam Ersparte an Personen geht, die man nicht im Sinn hatte. 2026 ist ein guter Moment, die eigene 3a-Begünstigung zu überprüfen.
Warum 3a-Guthaben anders fliessen als Bankkonten
3a-Guthaben fallen im Todesfall nicht automatisch in den Nachlass. Sie folgen einer eigenen, gesetzlich fixierten Begünstigtenordnung gemäss Art. 2 BVV 3. Erst wenn diese Ordnung niemanden findet, fliesst das Geld in die Erbmasse. Das hat in der Praxis grosse Folgen: Auch wenn das Testament ganz andere Dinge sagt, wird das 3a-Konto an die gesetzlichen Begünstigten ausbezahlt.
Die Reihenfolge ist zwingend:
1. Ehepartner oder eingetragener Partner
2. Direkte Nachkommen sowie unterhaltspflichtig unterstützte Personen und – unter Bedingungen – die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner
3. Eltern
4. Geschwister
5. Übrige Erben
Innerhalb einer Stufe können Quoten gewählt werden, eine Stufe überspringen lässt sich aber nicht. Wer kinderlos in stabiler Konkubinatsbeziehung lebt, sollte das besonders genau lesen – und idealerweise mit dem Artikel Konkubinat und Vorsorge: Die unsichtbare Lücke abgleichen.
Konkubinat in der 3a: Bedingungen und Stolpersteine
Damit ein Konkubinatspartner überhaupt in Stufe 2 begünstigt werden kann, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: gemeinsamer Haushalt seit mindestens fünf Jahren, oder gemeinsame Kinder, oder nachgewiesene Unterstützungspflicht. Zusätzlich muss die 3a-Stiftung den Lebenspartner schriftlich gemeldet bekommen – idealerweise per Formular der Stiftung, mit Datum und Adressnachweis.
Wer das versäumt, riskiert, dass im Todesfall die Eltern oder Geschwister vorgezogen werden, obwohl der gemeinsame Haushalt 15 Jahre alt war. Banken und Versicherungen prüfen die Voraussetzungen erst nach dem Todesfall – ohne dokumentierte Meldung wird der Konkubinatspartner regelmässig nicht berücksichtigt.
Quoten zwischen Kindern und Konkubinatspartner
Innerhalb der Stufe 2 erlaubt das Reglement, Quoten zu definieren – also etwa «Konkubinatspartner 50 %, Kinder zusammen 50 %». Diese Quotenregelung muss schriftlich bei der 3a-Stiftung hinterlegt sein, mündliche oder testamentarische Anweisungen reichen nicht. Wichtig: Die Quoten gelten nur, wenn alle Begünstigten der Stufe leben. Stirbt der Konkubinatspartner früher, geht sein Anteil an die anderen Begünstigten derselben Stufe – nicht an seine Erben.
Ein häufiger Fehler in Patchwork-Konstellationen: Kinder aus früherer Ehe und neuer Partner werden gleich gewichtet, dabei sollte oft das Wohneigentum oder ein Pflichtteil im normalen Erbrecht zusätzlich beachtet werden. Hier lohnt eine gesamthafte Vorsorge- und Nachlassplanung, idealerweise zusammen mit einem Vorsorgeauftrag.
Steuerliche Folgen für die Begünstigten
3a-Guthaben werden im Todesfall mit einer Kapitalleistungssteuer belastet – getrennt vom übrigen Einkommen, zu einem reduzierten Satz. Die Steuer trifft die Begünstigten an ihrem Wohnsitz, nicht am Wohnsitz des Erblassers. Wer also 3a-Guthaben an Kinder im Ausland vererbt, sollte die Doppelbesteuerung mit dem jeweiligen Land prüfen.
Eheleute geniessen in den meisten Kantonen Steuerbefreiung. Konkubinatspartner hingegen zahlen in vielen Kantonen den höchsten Tarif – im Kanton Bern bis 40 Prozent, im Aargau ähnlich. Das ist oft das stärkste Argument für eine Heirat im fortgeschrittenen Alter oder zumindest für eine gezielte Erbschaftsplanung.
Wer mehrere 3a-Konten gestaffelt führt, kann beim Todesfall faktisch nicht staffeln – die Steuer wird auf die Summe berechnet. Anders als beim regulären Bezug spielt die gestaffelte Auszahlung hier keine progressionsbrechende Rolle.
Konkreter nächster Schritt
Wer 2026 sicherstellen will, dass die 3a im Todesfall an die richtigen Personen geht, plant drei Stunden ein. Zuerst alle 3a-Konten auflisten (oft sind es zwei oder drei). Bei jeder Stiftung das aktuelle Formular zur Begünstigtenordnung anfordern – meist heisst es «Erklärung über die Begünstigung». Konkubinatsverhältnis, Wohnsitz und Kinder dokumentieren, Quoten festlegen, unterzeichnet zurücksenden. Eine Kopie ins Vorsorge-Ordner-Register zuhause, eine zweite zum Vorsorgeauftrag.
Diese Übung ist keine Anlageberatung und keine juristische Beratung – aber sie verhindert die häufigste Tragödie: dass die 3a 25 Jahre lang sauber gefüllt wurde und am Ende doch an die falschen Personen geht. Wer mehrere Anbieter nutzt, prüft alle Formulare einzeln, denn jede Stiftung verwaltet die Begünstigung separat. Ein zentrales Vorsorge-Dossier mit Kopien aller Verfügungen erleichtert Angehörigen später die Abwicklung erheblich.