Stellen Sie sich eine Anlageklasse vor, deren Rendite nichts mit dem SMI, den Zinsen der Nationalbank oder dem Goldpreis zu tun hat – sondern allein davon abhängt, ob ein Gericht in einem grossen Wirtschaftsstreit zugunsten der finanzierten Partei entscheidet. Genau das ist Prozessfinanzierung (englisch: Litigation Funding). Ein Finanzierer übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten eines aussichtsreichen Falls und erhält im Erfolgsfall einen Anteil am erstrittenen Betrag. Verliert der Fall, ist das eingesetzte Kapital weg. Für Schweizer Anlegerinnen und Anleger, die ein zweites Standbein abseits der klassischen Märkte suchen, ist das ein faszinierendes – aber anspruchsvolles – Thema.
Wie aus Streitfällen Rendite wird
Das Prinzip ist einfach: Wer im Recht ist, aber die hohen Kosten eines jahrelangen Prozesses scheut, gibt einen Teil des möglichen Gewinns ab und lässt sich die Verfahrenskosten finanzieren. Der Finanzierer prüft die Erfolgsaussichten sorgfältig und steigt nur bei tragfähigen Fällen ein. In der Schweiz ist diese Form der Finanzierung zulässig, sofern der Geldgeber unabhängig vom Anwalt der klagenden Partei agiert.
Für die Anlegerseite entsteht der Reiz aus der fehlenden Korrelation: Ob ein Kartellrechtsstreit oder ein internationales Schiedsverfahren gewonnen wird, hängt nicht von Konjunktur oder Notenbankpolitik ab. In einem breit gestreuten Portfolio aus vielen Fällen gleichen sich Treffer und Fehlschläge aus – ähnlich wie bei den bereits vorgestellten Cat Bonds für Schweizer Anleger 2026, wo Naturkatastrophen statt Gerichtsurteile den Ausschlag geben.
Der Schweizer Markt: professionell, aber gross dimensioniert
Der hiesige Markt ist überschaubar, aber etabliert. Zu den bekannten Akteuren zählen die Zürcher Nivalion AG, spezialisiert auf grenzüberschreitende Streitigkeiten und Schiedsverfahren, sowie Anbieter wie Legial und FORIS aus dem Umfeld grosser Versicherungs- und Rechtsschutzgruppen. Nivalion ist nach eigenen Angaben der einzige Schweizer Prozessfinanzierer mit einer FINMA-Bewilligung als Verwalter kollektiver Kapitalanlagen.
Der Haken für Private: Diese Anbieter finanzieren typischerweise nur Fälle ab Streitwerten von mehreren Hunderttausend Franken bis in zweistellige Millionenhöhe. Direkte Investments sind damit fast ausschliesslich institutionellen Anlegern und vermögenden Family Offices vorbehalten. Wer mit ein paar Tausend Franken einsteigen will, kommt hier nicht direkt zum Zug.
Wie Private trotzdem Zugang finden
Der realistische Weg führt über börsenkotierte Vehikel. Der weltweit grösste spezialisierte Prozessfinanzierer, Burford Capital, ist an der Londoner Börse und an der NYSE gelistet – eine Aktie, die jede Schweizer Bank oder jeder Neo-Broker handeln kann. Daneben gibt es Fonds und geschlossene Vehikel, die in ganze Portfolios von Rechtsfällen investieren und so das Einzelfallrisiko streuen.
Ehrlich bleiben muss man bei der Einordnung: Das ist kein klassischer Dividenden-Cashflow wie bei einem ausschüttenden Immobilienfonds. Erträge fallen unregelmässig an – dann, wenn Verfahren abgeschlossen werden. Die Aktienkurse solcher Finanzierer können stark schwanken, etwa wenn ein Grossfall überraschend verloren geht. Litigation Funding ist deshalb eine spekulative Beimischung, keine Basis fürs Depot.
Risiken nüchtern betrachten
Drei Punkte gehören auf die Checkliste. Erstens das Ausfallrisiko: Ein verlorener Prozess bedeutet Totalverlust des auf diesen Fall entfallenden Kapitals. Zweitens die Laufzeit – Verfahren ziehen sich oft über Jahre, das Geld ist lange gebunden. Drittens die Bewertung: Bei börsenkotierten Finanzierern hängt der Kurs auch davon ab, wie der Markt offene Fälle einschätzt, was zu hoher Volatilität führt.
Steuerlich gilt das Übliche: Kursgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen Aktien sind in der Schweiz in der Regel steuerfrei, Ausschüttungen dagegen als Einkommen steuerbar und im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren. Diese Zeilen sind keine Anlageberatung – sie sollen Ihnen nur die Bausteine liefern, um selbst zu entscheiden.
Fazit
Prozessfinanzierung ist eine der wenigen Anlageklassen, deren Erfolg buchstäblich vor Gericht entschieden wird – und gerade das macht sie als unkorrelierte Beimischung interessant. Für Schweizer Privatanleger ist der direkte Zugang versperrt, der Umweg über kotierte Finanzierer wie Burford oder spezialisierte Fonds aber offen. Behandeln Sie das Thema als kleine, bewusst spekulative Position von wenigen Prozent. Ihr nächster Schritt: Lesen Sie einen Geschäftsbericht eines kotierten Prozessfinanzierers und verstehen Sie, wie er Fälle bewertet – bevor Sie auch nur einen Franken investieren.