Der Job endet, die Kündigungsfrist läuft ab – und mit dem letzten Arbeitstag verschwindet still eine Absicherung, die kaum jemand auf dem Radar hat: das Krankentaggeld. Wer danach längere Zeit krank wird, steht zwischen zwei Stühlen. Die Arbeitslosenkasse zahlt nur beschränkt, die IV frühestens nach einem Jahr. Genau in dieser Zone entscheidet ein einziges Schreiben darüber, ob eine Lücke entsteht oder nicht.
Warum das Krankentaggeld überhaupt zählt
Bei einem Unfall greift die obligatorische Unfallversicherung. Bei Krankheit gibt es keine vergleichbare Pflichtversicherung für den Lohnausfall. Das Obligationenrecht verpflichtet den Arbeitgeber nur zu einer zeitlich sehr begrenzten Lohnfortzahlung – je nach Dienstjahr und kantonaler Skala von drei Wochen bis wenige Monate.
Weil das für längere Ausfälle zu wenig ist, schliessen die meisten Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung ab. Üblich sind 80 Prozent des Lohnes nach einer Wartefrist von 30, 60 oder 90 Tagen. Die Bezugsdauer beträgt in der klassischen Variante 720 Taggelder innerhalb von 900 Tagen; viele privatrechtliche Verträge nach VVG sehen stattdessen 730 Tage pro Krankheitsfall vor. Diese zwei Jahre sind bewusst gewählt: Sie überbrücken exakt die Zeit, bis eine allfällige IV-Rente entschieden ist.
Der kritische Moment: das Ende des Arbeitsverhältnisses
Der Kollektivvertrag Ihres Arbeitgebers versichert Sie als Angestellte oder Angestellten dieses Betriebs. Endet das Arbeitsverhältnis, endet in der Regel auch diese Deckung – oft mit einer kurzen Nachdeckungsfrist von 30 Tagen.
Dagegen gibt es ein wirksames Mittel: das Übertrittsrecht in die Einzelversicherung. Wer in der Schweiz wohnt, kann verlangen, ohne neue Gesundheitsprüfung in eine individuelle Police desselben Versicherers zu wechseln. Entscheidend ist die Frist: Das Gesuch muss in der Regel innert 90 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses schriftlich gestellt werden. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert das Recht endgültig – und bekommt danach nur noch eine neue Versicherung mit Gesundheitsfragen, Vorbehalten oder Ablehnung.
Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber muss auf dieses Recht hinweisen, tut es aber in der Praxis nicht immer zuverlässig. Prüfen Sie das Austrittsschreiben und fragen Sie im Zweifel direkt bei der Personalabteilung nach, bei welchem Versicherer und unter welcher Vertragsnummer Sie versichert waren.
Was der Übertritt kostet – und wann er sich lohnt
Die Ernüchterung folgt beim Preis. Im Kollektivvertrag zahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie, und die Kalkulation stützt sich auf ein ganzes Personalkollektiv. In der Einzelversicherung tragen Sie die volle Prämie, berechnet auf Ihr Alter und Ihre Situation. Beträge von mehreren hundert Franken pro Monat sind je nach Alter und versichertem Lohn realistisch.
Ob sich das rechnet, hängt von der Zwischenlage ab. Wer nahtlos eine neue Stelle mit eigener Kollektivversicherung antritt, braucht den Übertritt nicht. Wer arbeitslos wird, ist über die Arbeitslosenversicherung nur teilweise geschützt: Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt die ALV noch während einer begrenzten Zahl von Tagen weiter, danach nicht mehr. Wer sich selbständig macht, ein Sabbatical plant oder länger sucht, steht ohne Übertritt komplett ohne Lohnersatz bei Krankheit da.
Prüfen Sie in diesem Fall auch die günstigere Variante: eine Taggeldversicherung nach KVG bei der Krankenkasse. Sie ist in der Leistung meist deutlich bescheidener, aber sie muss Sie aufnehmen. Und ein zweiter Punkt gehört in dieselbe Überlegung – bei einem Unterbruch fällt auch der Schutz aus der zweiten Säule weg, wie wir im Beitrag Pensionskasse bei Arbeitslosigkeit 2026 aufgezeigt haben.
Der konkrete nächste Schritt
Wenn eine Kündigung im Raum steht oder bereits ausgesprochen ist, klären Sie noch vor dem letzten Arbeitstag drei Punkte ab: Erstens, ob überhaupt eine Krankentaggeldversicherung besteht und bei welchem Versicherer. Zweitens, ob der Vertrag nach KVG oder VVG läuft, denn davon hängen Nachdeckung und Übertrittsbedingungen ab. Drittens, bis wann das Übertrittsgesuch eingereicht sein muss.
Notieren Sie sich das Fristende im Kalender, mit einer Erinnerung zwei Wochen vorher. Verlangen Sie danach eine schriftliche Offerte für die Einzelversicherung – erst mit der konkreten Prämie lässt sich die Frage seriös entscheiden. Das Anfordern einer Offerte verpflichtet zu nichts, wahrt aber die Handlungsfähigkeit.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung; massgebend sind immer Ihre Police und die allgemeinen Versicherungsbedingungen.