Apotheke

Impfen in der Apotheke: Was 2026 möglich ist

Die Schweizer Apotheke ist in den letzten zehn Jahren leise zu einem zweiten Anlaufpunkt im Gesundheitssystem geworden. Wer 2026 eine Grippeimpfung will, eine Auffrischung gegen Tetanus braucht oder vor einer Fernreise an die Hepatitis-Impfung denkt, geht in vielen Kantonen nicht mehr zwingend zur Hausärztin. Stattdessen genügt ein Termin – oder oft sogar ein Walk-in – in der nächsten Apotheke. Was vor wenigen Jahren noch politisch umstritten war, ist heute Alltag. Es lohnt sich aber, die genauen Spielregeln zu kennen.

Was Apotheker impfen dürfen

Die rechtliche Grundlage liegt im Heilmittelgesetz sowie in den kantonalen Gesundheitsgesetzen. Konkret regelt jeder Kanton, welche Impfungen Apothekerinnen ohne ärztliche Verordnung verabreichen dürfen. Der Konsens hat sich aber stark angeglichen: In allen Kantonen ausser Liechtenstein, Appenzell Innerrhoden und Glarus ist heute die Grippeimpfung in der Apotheke möglich. In der grossen Mehrheit der Deutsch- und Westschweizer Kantone gilt das auch für Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, FSME (Zeckenenzephalitis), Hepatitis A und B, Pneumokokken und – seit 2024 – Herpes Zoster (Gürtelrose).

Die COVID-19-Impfung ist ebenfalls überall in der Apotheke verfügbar. Reiseimpfungen wie Gelbfieber oder Cholera bleiben dagegen den ärztlichen Impfstellen vorbehalten, weil sie zusätzliche reisemedizinische Beratung erfordern.

Voraussetzung auf Seiten der Apothekerinnen ist ein zertifizierter Impfkurs nach FPH mit regelmässiger Rezertifizierung. Wer impfen darf, hat das in der Regel deutlich sichtbar im Schaufenster ausgehängt. Der Impfvorgang selbst dauert zwischen 15 und 25 Minuten inklusive Aufklärung, Anamnese-Kurzformular und 15-minütige Nachwartezeit für allfällige Reaktionen.

Kosten und Krankenkasse

Hier wird es interessant – und ist 2026 anders als noch vor drei Jahren. Bei den Pflichtimpfungen gemäss schweizerischem Impfplan (etwa Tetanus, Diphtherie, Pertussis ab einem bestimmten Alter, oder Pneumokokken für Risikogruppen) zahlt die Grundversicherung den Impfstoff selbst – die Apothekenleistung wird über einen separaten Tarif abgerechnet. Bei der Grippeimpfung gilt: Sie ist im Impfplan, wird aber nur für Risikogruppen über die Grundversicherung vergütet. Für alle anderen ist sie eine Selbstzahlerleistung, oft zu Preisen zwischen CHF 35 und CHF 50 inklusive Impfstoff.

Die FSME-Impfung wird seit 2019 von der Grundversicherung übernommen, sofern man in einem Endemiegebiet wohnt oder dort arbeitet – das gilt heute für rund 95 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung. Auch hier bezahlt die Krankenkasse den Impfstoff, die Apotheke rechnet ihre Leistung über den TARMED-äquivalenten Apothekertarif ab. Hepatitis A und B sind in der Regel Selbstzahler, ausser bei beruflicher Indikation.

Wer unsicher ist, fragt am besten direkt bei der Buchung: Die meisten Apotheken klären den Versicherungsstatus über die Karten-ID und informieren noch vor dem Termin, was die Krankenkasse übernimmt und was nicht.

Welche Vorteile die Apothekenimpfung bringt

Drei Punkte werden in der Praxis immer wieder hervorgehoben. Erstens die Verfügbarkeit: Apotheken haben deutlich längere Öffnungszeiten als Arztpraxen, viele bieten Walk-in-Slots ohne Voranmeldung an. Wer in der Mittagspause oder am Samstagnachmittag impfen will, hat hier eine echte Alternative. Zweitens die Hemmschwelle: Vor allem für junge Erwachsene zwischen 25 und 40 ist die Apotheke ein niedrigschwelliger Zugang, der nicht mit dem Aufwand eines Arztbesuchs verbunden ist. Drittens die Kosten für Selbstzahler: Apotheken sind in der Regel günstiger als Arztpraxen, weil keine ärztliche Konsultation abgerechnet wird.

Aus Sicht des Gesundheitssystems gibt es Hinweise, dass die niederschwellige Apothekenimpfung tatsächlich die Durchimpfungsrate erhöht. Studien aus den Kantonen Waadt und Genf zeigten zwischen 2018 und 2024 einen Anstieg der Grippe-Impfquote bei den 18- bis 49-Jährigen um sieben Prozentpunkte – ein Effekt, der überwiegend dem Apothekenkanal zugerechnet wird.

Wo die Apotheke aufhört – und der Arzt anfängt

Es gibt klare Grenzen, die alle seriösen Apothekerinnen kommunizieren. Wer eine chronische Erkrankung hat (Immundefizienz, Krebsbehandlung, schwere Allergien gegen Impfbestandteile), gehört zur Hausärztin oder zur spezialisierten Impfsprechstunde. Bei unklarem Impfstatus ohne lückenloses Impfbüchlein ist eine vertiefte Anamnese durch eine Ärztin sinnvoller. Schwangere lassen sich nach wie vor primär bei ihrer Gynäkologin impfen. Kleinkinder unter sechs Jahren bleiben Sache der Kinderärztin.

Wer ein klassisches blaues oder gelbes Impfbüchlein hat, sollte es zwingend mitnehmen. Apotheken tragen Impfungen elektronisch ein und stellen oft eine zusätzliche Papier-Bescheinigung aus, ergänzen aber auf Wunsch auch das vorhandene Büchlein. Wer ein elektronisches Patientendossier (EPD) nutzt, kann den Impfeintrag direkt dort speichern lassen – Stand 2026 ist das technisch in allen Apothekenstammgemeinschaften möglich, wird aber nur teilweise aktiv genutzt. Mehr zur Versorgungslandschaft gibt der Artikel zu Medikamentenpreisen im Vergleich auf coremind.ch.

Fazit

Die Apotheke ist 2026 für die meisten Standardimpfungen ein vollwertiger Anlaufpunkt – schnell, verfügbar und für Selbstzahler oft günstiger als die Arztpraxis. Die rechtliche Lage ist über alle grossen Kantone harmonisiert, die Qualität durch FPH-Zertifizierung gesichert. Wer für die kommende Herbstsaison eine Grippeimpfung plant oder eine Auffrischung ansteht, sollte die Apotheke seriös als erste Adresse in Betracht ziehen. Für komplexe Fälle, Kleinkinder und Reisemedizin bleibt die Hausärztin oder Spezialambulanz die richtige Wahl – die saubere Aufteilung der Rollen funktioniert in der Praxis besser, als die Diskussionen vor zehn Jahren befürchten liessen.

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