Wer über Vorsorge spricht, denkt fast immer ans Alter: Säule 3a, Pensionskasse, AHV ab 65. Doch das grösste Risiko trifft Erwerbstätige nicht im Pensionsalter, sondern Jahrzehnte davor – durch Krankheit oder Unfall. Etwa jede dritte Person in der Schweiz wird vor 65 mindestens einmal länger als ein Jahr erwerbsunfähig. Trotzdem ist die Invaliden-Versicherung der am wenigsten verstandene Pfeiler des Schweizer Vorsorgesystems. Wer die Mechanik kennt, sieht schnell, wo Lücken klaffen – und wo sie sich schliessen lassen.
Was die IV im Ernstfall zahlt
Die staatliche Invalidenversicherung (1. Säule) wird – nach einer einjährigen Wartefrist – aktiv, wenn die Erwerbsfähigkeit zu mindestens 40 Prozent eingeschränkt ist. Die volle IV-Rente bewegt sich 2026 zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520 monatlich, abhängig von Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen. Mehr ist es nicht. Bei einem Bruttolohn von CHF 9’000 monatlich bedeutet das eine Lücke von rund 70 Prozent – die IV ersetzt im Schnitt nur 25 bis 35 Prozent des bisherigen Erwerbseinkommens.
Die Lücke schliessen sollte die Pensionskasse mit ihrer Invalidenrente: BVG-obligatorisch sind hier weitere 30 bis 40 Prozent des versicherten Lohns gedeckt. Aber – und das ist der erste blinde Fleck – versichert ist nur der koordinierte Lohn nach BVG-Mindestabzug. Wer überobligatorische Lohnanteile (typischerweise alles über CHF 90’000) hat, fällt teilweise aus der Deckung. Und selbst zusammen erreichen IV und Pensionskasse selten mehr als 55 bis 60 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens.
Drei Gruppen mit besonderem Risiko
Selbständigerwerbende sind die offensichtlichsten Risikofälle: Sie haben keine BVG-Invalidenrente, sondern nur die IV der 1. Säule. Wer nicht freiwillig eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschliesst, hat im Ernstfall maximal CHF 2’520 pro Monat – das reicht in keinem Schweizer Mittelstandshaushalt. Eine private Police kostet je nach Alter und Beruf zwischen CHF 800 und CHF 2’500 jährlich für eine Renten-Deckung von CHF 24’000 pro Jahr.
Die zweite Gruppe sind Teilzeitarbeitende, vor allem Mütter und Väter mit Pensum unter 70 Prozent. Wer wenig BVG-pflichtigen Lohn hat, hat auch eine kleine Invaliden-Anwartschaft – obwohl die wirtschaftliche Abhängigkeit gleich gross ist. Die dritte Gruppe sind Hochverdiener mit überdurchschnittlich grossem überobligatorischem Anteil. Hier wird die Pensionskassen-Invalidenrente überproportional klein gegenüber dem gewohnten Lebensstandard.
Die fünf konkreten Schritte
Erstens: Lies dein PK-Reglement. Suche nach «Invalidenrente» oder «Invalidität». Du findest dort den versicherten Lohn, den Umwandlungssatz im Invaliditätsfall und mögliche Karenzfristen (oft 24 Monate). Zweitens: Berechne den Lebenshaltungs-Bedarf. Wie viel braucht dein Haushalt monatlich, wenn dein Einkommen wegfällt? Drittens: Ziehe IV-Rente und PK-Invalidenrente ab. Was bleibt als Lücke? Viertens: Schliesse sie. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (oft als Rente, manchmal als Kapital) ist die saubere Lösung. Versicherer wie Helvetia, Mobiliar oder SwissLife bieten modulare Produkte. Wichtig: Die Rente sollte indexiert sein, sonst entwertet sich die Leistung über zwanzig Jahre der Auszahlung erheblich. Fünftens: Prüfe Krankentaggeld am Arbeitsplatz – viele KMU haben hier Minimaldeckung von nur 60 Prozent für 720 Tage, was die Lücke in den ersten zwei Jahren bis zum IV-Entscheid frisst.
Was die meisten falsch machen
Drei Fehler tauchen in jeder Beratung auf. Erstens: Die Annahme, der Arbeitgeber zahle im Krankheitsfall lange weiter. Tatsächlich gilt nur die Lohnfortzahlungspflicht nach OR 324a – im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach «angemessen». Krankentaggeld ist freiwillig. Zweitens: Die Erwartung, dass die IV schnell entscheidet. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer IV-Anmeldung liegt 2026 bei 14 bis 18 Monaten – in dieser Zeit muss die Existenz anderweitig gesichert sein. Drittens: Die Verwechslung von Krankheit und Unfall. Die Unfallversicherung (UVG) ist obligatorisch und zahlt rasch, aber rund 90 Prozent aller Invalidisierungen entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall.
Das Thema überschneidet sich stark mit der Hinterlassenenvorsorge – wer eine Vorsorgeanalyse für Konkubinatspaare macht, sollte die Invaliditätsfrage gleich mitnehmen.
Konkreter nächster Schritt
Bestelle bei deiner Pensionskasse den aktuellen Vorsorgeausweis – er wird normalerweise einmal jährlich verschickt, ist aber jederzeit erhältlich. Dort findest du den versicherten Lohn und die hochgerechnete Invalidenrente. Lege diese Zahl neben dein heutiges Netto-Einkommen. Die Differenz minus etwa CHF 1’800 (geschätzte IV) ist deine reale Lücke. Wenn sie über CHF 1’000 pro Monat beträgt, ist eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kein Luxus, sondern Pflicht. Die zwanzig Minuten am Vorsorgeausweis gehören zu den wertvollsten Minuten finanzieller Vorsorge überhaupt.