Finanzen

Umverteilung in der 2. Säule verstehen

Die berufliche Vorsorge gilt als Sparkonto fürs eigene Alter: Was Sie und Ihr Arbeitgeber einzahlen, gehört Ihnen und wird verzinst. So die Theorie. In der Praxis fliesst jedes Jahr ein Milliardenbetrag von den aktiv Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern – eine Umverteilung, die im ursprünglichen Konzept der 2. Säule gar nicht vorgesehen war. Wer versteht, wie dieser Mechanismus funktioniert, trifft bei Einkauf, Pensionierung und Kassenwahl bessere Entscheidungen.

Warum die 2. Säule eigentlich anders gedacht war

Die AHV ist ein Umlageverfahren: Die heute Erwerbstätigen zahlen die laufenden Renten. Die Pensionskasse sollte das Gegenteil sein – ein Kapitaldeckungsverfahren, bei dem jede Person für sich selbst spart. Ihr Guthaben wird über die Jahre angehäuft, verzinst und bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt. Eine Quersubventionierung zwischen Generationen war nie eingeplant.

Genau diese Quersubventionierung findet heute trotzdem statt. Der Grund liegt in zwei Stellschrauben, die nicht mehr zur Realität passen: dem gesetzlichen Umwandlungssatz und dem technischen Zins. Beide sind politisch und vertraglich festgelegt – und beide sind höher angesetzt, als es die heutige Lebenserwartung und das Zinsumfeld erlauben würden.

Der Umwandlungssatz als Kern des Problems

Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel jährliche Rente Sie pro 100’000 Franken Altersguthaben erhalten. Im obligatorischen Teil liegt er gesetzlich bei 6,8 Prozent. Aus 100’000 Franken werden so 6’800 Franken Rente – garantiert, lebenslang. Das klingt fair, doch rechnerisch müsste der Satz bei der gestiegenen Lebenserwartung und den tieferen erwarteten Renditen deutlich niedriger sein, eher Richtung 5 Prozent.

Die Differenz muss irgendwoher kommen. Da die laufenden Renten gesetzlich garantiert sind und nicht gekürzt werden dürfen, tragen die Aktiv-Versicherten die Last: Ihr Kapital wird tiefer verzinst, als es die Anlageerträge der Kasse hergeben würden. Modellrechnungen zeigen, dass eine versicherte Person mit 500’000 Franken Guthaben über mehrere Jahre hinweg vierstellige Beträge pro Jahr quasi an die Rentnergeneration abgibt. Der Versuch, diesen Satz zu senken, war übrigens der Kern der abgelehnten BVG-Reform – seither bleibt das gesetzliche Minimum unverändert.

Wie Sie die Umverteilung am eigenen Ausweis erkennen

Den Effekt sehen Sie nicht direkt, aber Sie können ihn herauslesen. Ein wichtiger Indikator ist die Verzinsung Ihres Altersguthabens im Vergleich zur Anlagerendite Ihrer Kasse. Wirft die Kasse am Markt deutlich mehr ab, als sie Ihrem Konto gutschreibt, fliesst ein Teil in die Finanzierung der Rentenversprechen.

Ein zweiter Hinweis ist der Deckungsgrad, den wir in einem eigenen Beitrag erklärt haben: Liegt er unter 100 Prozent, hat die Kasse Sanierungsbedarf, der erfahrungsgemäss vor allem die Aktiven trifft. Wichtig ist auch der Anteil der Rentenbeziehenden: Kassen mit vielen Rentnern und wenigen Aktiven haben weniger Spielraum, weil die garantierten Renten einen grossen Teil des Kapitals binden. Junge, wachsende Kassen verteilen weniger um.

Was Sie konkret tun können

Ändern können Sie die Gesetzeslage nicht, Ihr Verhalten aber schon. Erstens lohnt sich ein Blick auf den überobligatorischen Teil Ihres Guthabens: Dort dürfen Kassen tiefere Umwandlungssätze anwenden, was die Umverteilung reduziert, aber auch Ihre Rente. Zweitens beeinflusst die Wahl zwischen Kapital und Rente Ihre Position: Wer das Kapital bezieht, steigt aus dem Umverteilungssystem aus, trägt dafür das Langlebigkeits- und Anlagerisiko selbst.

Drittens zahlt sich Aufmerksamkeit bei Einkäufen aus. Freiwillige Einkäufe sind steuerlich attraktiv, landen aber im selben System – prüfen Sie deshalb die finanzielle Gesundheit Ihrer Kasse, bevor Sie grössere Beträge einzahlen. Und schliesslich kann bei einem Stellenwechsel die Qualität der neuen Pensionskasse ein echtes Auswahlkriterium sein, auch wenn man sie sich selten aussuchen kann.

Fazit und nächster Schritt

Die Umverteilung in der 2. Säule ist kein Skandal, sondern die Folge von Garantien, die in einem anderen Zins- und Demografiezeitalter festgelegt wurden. Für Sie als Versicherte heisst das: Verlassen Sie sich nicht blind auf die ausgewiesene Rente, sondern verstehen Sie, wie gut Ihre Kasse aufgestellt ist.

Ihr nächster Schritt: Nehmen Sie Ihren letzten Pensionskassenausweis und den Geschäftsbericht Ihrer Kasse zur Hand. Vergleichen Sie die Verzinsung Ihres Guthabens mit der Anlagerendite und prüfen Sie Deckungsgrad und Rentnerquote. So sehen Sie, wie stark Sie betroffen sind – und können fundiert über Einkauf, Bezug und Strategie entscheiden.

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine individuelle Vorsorge- oder Anlageberatung.

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