Finanzen

Verpfändung statt Vorbezug: PK fürs Eigenheim

Wer in der Schweiz Wohneigentum kauft, stösst schnell auf die Pensionskasse als Quelle für das nötige Eigenkapital. Die meisten denken dabei sofort an den Vorbezug – also das Geld aus der zweiten Säule auf das Eigenheim zu übertragen. Doch es gibt eine zweite, oft übersehene Möglichkeit: die Verpfändung. Sie funktioniert grundlegend anders und ist in vielen Fällen die klügere Wahl. Wer die beiden Wege kennt, trifft eine bessere Entscheidung – und schützt seine Altersvorsorge.

Worin sich Vorbezug und Verpfändung unterscheiden

Beim Vorbezug entnehmen Sie Kapital aus der Pensionskasse und setzen es als echtes Eigenkapital ein. Ihr Altersguthaben sinkt, dafür brauchen Sie eine kleinere Hypothek. Bei der Verpfändung bleibt das Geld in der Pensionskasse. Sie hinterlegen es lediglich als Sicherheit bei der Bank, die Ihnen dafür eine höhere Hypothek gewährt. Das Guthaben arbeitet weiter, verzinst sich und bleibt vollständig für Ihre Rente erhalten.

Dieser Unterschied ist zentral. Ein Vorbezug greift direkt in Ihre Altersvorsorge ein und reduziert spätere Rente oder Kapitalleistung. Eine Verpfändung lässt die versicherten Leistungen unangetastet – auch die Risikoleistungen für Tod und Invalidität, die häufig vom Altersguthaben abhängen, bleiben in voller Höhe bestehen.

Die finanziellen Folgen im Vergleich

Auf den ersten Blick wirkt der Vorbezug günstiger: kleinere Hypothek, weniger Zinsen. Doch die Rechnung greift zu kurz. Wer vorbezieht, kann weniger Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen und verliert einen Teil des Steuervorteils, den die Hypothek bietet. Zudem fällt auf den Vorbezug eine separate Kapitalleistungssteuer an.

Bei der Verpfändung zahlen Sie zwar höhere Hypothekarzinsen, weil die Hypothek grösser bleibt. Dafür sind diese Zinsen steuerlich abziehbar, das Vorsorgeguthaben verzinst sich weiter, und es entsteht keine sofortige Steuer auf einen Kapitalbezug. Über die gesamte Laufzeit kann eine Verpfändung deshalb sogar günstiger ausfallen als ein Vorbezug – vor allem in einem Umfeld mit moderaten Hypothekarzinsen.

Ein vereinfachtes Beispiel: Bei einem Eigenheim von 800’000 Franken und 150’000 Franken aus der Pensionskasse senkt der Vorbezug die Hypothek auf 650’000 Franken. Verpfänden Sie stattdessen, bleibt die Hypothek bei 800’000 Franken – Sie zahlen also Zinsen auf 150’000 Franken mehr, dürfen diese aber abziehen, und Ihr Vorsorgeguthaben verzinst sich über die Jahre weiter. Je nach Zinsniveau, Steuersatz und Verzinsung der Pensionskasse kann sich die Differenz über zwei Jahrzehnte zugunsten der Verpfändung drehen.

Wann sich welche Variante eignet

Die Verpfändung ist oft die bessere Wahl für jüngere Käuferinnen und Käufer mit gutem Einkommen, die die höhere Hypothek tragen können und ihr Vorsorgeguthaben unangetastet lassen wollen. Sie eignet sich auch, wenn die Tragbarkeit knapp ist, weil das verpfändete Guthaben die Sicherheit der Bank erhöht.

Ein Vorbezug kann sinnvoll sein, wenn Sie die Hypothekarzinsen spürbar senken wollen, ein eher tiefes Einkommen haben und den Schuldzinsabzug ohnehin kaum nutzen, oder wenn Sie die laufende Belastung zwingend reduzieren müssen, um die Tragbarkeit zu erreichen. Bedenken Sie aber: Ein Vorbezug muss bei einem späteren Verkauf zurückbezahlt werden, und die entstandene Vorsorgelücke sollten Sie nach Möglichkeit wieder schliessen. Wer die Folgen eines Vorbezugs für die Altersleistungen genau verstehen will, findet im Artikel zum WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse die Details zu Rückzahlung und Wiedereinkauf.

Was Sie zusätzlich beachten sollten

Beide Wege verlangen mindestens 10 Prozent «hartes» Eigenkapital, das nicht aus der zweiten Säule stammt. Die Bank prüft die Tragbarkeit streng: Die kalkulatorischen Wohnkosten dürfen ein Drittel Ihres Einkommens nicht übersteigen, gerechnet mit einem Zinssatz von rund 5 Prozent. Gerade hier zeigt sich, dass eine grössere Hypothek bei der Verpfändung die Tragbarkeitsrechnung belasten kann – ein Punkt, den Sie früh mit Ihrer Bank durchspielen sollten.

Vergessen Sie auch die Wechselwirkung mit der Säule 3a nicht. 2026 können Angestellte maximal 7’056 Franken in die Säule 3a einzahlen, Selbständige ohne Pensionskasse bis zu 35’280 Franken. Auch 3a-Guthaben lassen sich vorbeziehen oder verpfänden – mit denselben Überlegungen.

Der nächste Schritt

Bevor Sie sich festlegen, rechnen Sie beide Varianten über die gesamte geplante Haltedauer durch – inklusive Steuern, Vorsorgeeinbussen und Zinskosten. Holen Sie eine unabhängige Beratung ein, denn die richtige Wahl hängt stark von Ihrem Einkommen, Ihrem Alter und Ihren Zielen ab. Dies ist keine Anlageberatung, sondern ein Anstoss, die oft unterschätzte Verpfändung ernsthaft zu prüfen, bevor Sie reflexartig zum Vorbezug greifen.

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