Finanzen

AHV-Splitting bei Scheidung verstehen

Bei einer Scheidung denken die meisten zuerst an Wohnung, Unterhalt und die Aufteilung der Pensionskasse. Dass auch die erste Säule betroffen ist, geht dabei oft unter. Dabei greift die AHV in jedem Scheidungsfall automatisch ein – mit dem sogenannten Einkommens-Splitting. Wer versteht, wie es funktioniert, vermeidet böse Überraschungen bei der späteren Rentenberechnung und kann bei den Erziehungsgutschriften sogar aktiv mitgestalten.

Was beim Splitting passiert

Das Prinzip ist erstaunlich einfach. Während der Ehejahre werden die AHV-pflichtigen Einkommen beider Ehepartner zusammengezählt und je zur Hälfte auf die individuellen Konten der beiden aufgeteilt. Aus zwei sehr unterschiedlichen Erwerbsbiografien wird so für die gemeinsamen Jahre eine ausgeglichene Basis. Verdiente ein Partner viel und der andere wenig – etwa weil er oder sie die Kinder betreute –, profitiert die Person mit dem tieferen Einkommen, weil ihr nachträglich die Hälfte der höheren Einkommen gutgeschrieben wird.

Wichtig ist der Zeitraum: Gesplittet werden nur die vollen Kalenderjahre der Ehe. Das Jahr der Heirat und das Jahr der Scheidung bleiben aussen vor. Das Splitting wird nicht sofort vollzogen, sondern spätestens dann durchgeführt, wenn beide Geschiedenen rentenberechtigt sind – oder bereits beim Eintritt des ersten Rentenfalls. Bis dahin laufen die Konten getrennt weiter.

Ein vereinfachtes Beispiel macht es greifbar: Verdiente während der Ehe ein Partner im Schnitt 100’000 Franken und der andere 30’000 Franken pro Jahr, so werden für jedes gemeinsame Ehejahr 130’000 Franken zusammengezählt und je hälftig gutgeschrieben – beiden also 65’000 Franken. Für die Person mit dem tieferen Einkommen ist das eine deutliche Aufwertung der Beitragsbasis, für die andere eine entsprechende Reduktion. Genau dieser Ausgleich ist der Kern des Splittings.

Der häufigste Irrtum: «Ich bekomme die halbe Rente»

Das Splitting teilt nicht Renten, sondern Einkommen. Es führt also nicht dazu, dass eine Person automatisch die Hälfte der AHV-Rente des Ex-Partners erhält. Vielmehr wird die Berechnungsgrundlage angeglichen, aus der später die jeweils eigene Rente ermittelt wird. Die tatsächliche Rentenhöhe hängt dann von den gesamten Beitragsjahren, dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und allfälligen Beitragslücken ab. Für viele ist das eine wichtige Korrektur der Erwartung: Das Splitting ist ein Ausgleich, keine Rentenhalbierung.

Erziehungsgutschriften – hier wird verhandelt

Während das Einkommens-Splitting automatisch und ohne Spielraum erfolgt, gibt es bei den Erziehungsgutschriften echten Gestaltungsspielraum – und der landet direkt in der Scheidungsvereinbarung. Erziehungsgutschriften sind keine Geldzahlungen, sondern fiktive Einkommen, die der AHV-Rente zugutekommen, solange Kinder unter 16 Jahren betreut werden. Sie betragen das Dreifache der jährlichen Minimalrente und summieren sich 2026 auf rund 44’100 Franken pro Jahr.

In der Scheidungskonvention muss festgehalten werden, wie diese Gutschriften künftig aufgeteilt werden: hälftig auf beide Eltern oder vollständig auf einen Elternteil. Betreut nach der Scheidung ein Elternteil die Kinder überwiegend, steht ihm in der Regel die volle Gutschrift zu. Teilen sich die Eltern die Betreuung gleichmässig, muss die Aufteilung ausdrücklich geregelt werden – sonst drohen später Unklarheiten. Diese Frage wirkt im Moment der Scheidung nebensächlich, beeinflusst aber über Jahre die spätere Rente. Es lohnt sich, sie bewusst und nicht nebenbei zu entscheiden.

Beitragslücken nicht übersehen

Eine Scheidung verändert oft die Erwerbssituation: Wer vorher zu Hause war, steigt wieder ins Berufsleben ein; wer alleinerziehend wird, reduziert das Pensum. In beiden Fällen kann es zu AHV-Beitragslücken kommen, und jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die spätere Rente spürbar. Nach der Scheidung ist deshalb ein guter Zeitpunkt, einen Auszug aus dem individuellen Konto zu bestellen und die Beitragsjahre zu prüfen.

Wer dem Thema Lücken grundsätzlich nachgehen will, findet im Artikel zu AHV-Beitragslücken finden und schliessen die konkrete Anleitung, wie man den Kontoauszug liest und fehlende Jahre rechtzeitig korrigiert.

Konkreter nächster Schritt

Wenn eine Scheidung ansteht oder bereits erfolgt ist, sollten Sie zwei Dinge tun. Erstens: Bestellen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse einen aktuellen Auszug aus dem individuellen Konto, um Ihre Beitragsjahre und Einkommen zu sehen. Zweitens: Klären Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt ausdrücklich, wie die Erziehungsgutschriften in der Scheidungsvereinbarung geregelt werden – das ist der Punkt, an dem Sie tatsächlich mitentscheiden können. Das Einkommens-Splitting läuft danach automatisch; die Weichen für Ihre spätere AHV-Rente stellen Sie aber genau jetzt.

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