Am 22. September 2024 hat das Schweizer Stimmvolk die BVG-Reform wuchtig verworfen – mit 67.1 % Nein-Stimmen war es eine der klarsten Niederlagen einer Sozialvorlage seit Jahren. Heute, zwei Jahre später, hat sich an den BVG-Parametern selbst nichts geändert. Trotzdem ist das Thema nicht erledigt: Die strukturellen Probleme der 2. Säule sind noch da, und der Bundesrat arbeitet bereits am nächsten Anlauf. Was bedeutet das konkret für deine Pensionskasse 2026?
Was wäre mit der Reform gekommen?
Die abgelehnte Vorlage hatte vier Kernpunkte: Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes im Obligatorium von 6.8 % auf 6.0 %, Halbierung des Koordinationsabzugs auf einen lohnabhängigen Anteil (20 % des AHV-Lohns), tieferer Eintrittsschwelle ab CHF 19’845 und angepasste BVG-Altersgutschriften (gestaffelt 9/14 statt 7/10/15/18). Profitiert hätten vor allem Teilzeitkräfte und Personen mit mehreren kleinen Pensen – darunter überdurchschnittlich viele Frauen. Verloren hätte rechnerisch die Übergangsgeneration der heute 50–65-Jährigen ohne Kompensation, plus ein Teil der Erwerbstätigen mit reinem Obligatorium.
Die Nein-Allianz aus Gewerkschaften und SP argumentierte, die Kompensationszuschläge seien zu klein, die Kosten würden auf die Versicherten abgewälzt, und das Umwandlungssatz-Minus sei eine reale Renten-Senkung. Eine Mehrheit folgte dem.
Was bleibt 2026 unverändert?
Solange keine neue Reform verabschiedet ist, gilt weiter das alte BVG:
- Umwandlungssatz Obligatorium: 6.8 % – wer im Obligatorium pensioniert wird, erhält pro CHF 100’000 BVG-Altersguthaben 6’800 Franken Jahresrente.
- Koordinationsabzug: CHF 26’460 (7/8 der maximalen AHV-Rente), unabhängig vom Pensum. Wer 50 % arbeitet, hat trotzdem den vollen Abzug – und damit oft fast keinen versicherten Lohn.
- Eintrittsschwelle: CHF 22’680 Jahreslohn. Wer darunter verdient, ist nicht BVG-pflichtig versichert.
- BVG-Altersgutschriften: gestaffelt 7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54), 18 % (55–65) des koordinierten Lohns.
In der Praxis fangen viele Pensionskassen die Schwächen des reinen Obligatoriums mit überobligatorischen Lösungen auf: tieferer oder dynamischer Koordinationsabzug, höhere Altersgutschriften, tieferer effektiver Umwandlungssatz. Schau deshalb in deinen Pensionskassenausweis: Was zählt, ist die kombinierte Sicht über Obligatorium und Überobligatorium.
Was passiert als Nächstes?
Der Bundesrat hat nach der Niederlage angekündigt, einen neuen Anlauf zu prüfen. Realistisch ist, dass ein konsensfähiges Paket frühestens 2027–2028 ins Parlament kommt und ein Inkrafttreten kaum vor 2030–2031 möglich ist. Die Kernfragen bleiben:
- Wie wird die Umverteilung von aktiv zu passiv Versicherten (rund CHF 4–5 Mrd. jährlich) abgebaut?
- Wie werden Teilzeit- und Mehrfachpensum-Erwerbstätige besser versichert?
- Wie sieht eine politisch tragfähige Kompensation für die Übergangsgeneration aus?
In Bern werden parallel kleinere Verbesserungen geprüft, etwa beim Vorsorgeausgleich nach Scheidung oder bei der Lebenspartnerrente. Ein grosser Wurf ist 2026 nicht in Sicht.
Was tun – konkret in den nächsten Wochen?
Auch ohne Reform kannst du an deiner zweiten Säule arbeiten:
1. Pensionskassenausweis lesen: versicherter Lohn, Sparguthaben, Einkaufspotenzial, Risikoleistungen. Wer den Ausweis nicht versteht, profitiert nicht von der eigenen PK.
2. Einkauf prüfen: Hast du Einkaufspotenzial? Ein Einkauf senkt das steuerbare Einkommen und baut Altersguthaben auf. Achtung 3-Jahres-Sperrfrist (Art. 79b Abs. 3 BVG) vor Kapitalbezug.
3. Teilzeit-Falle entschärfen: Falls deine PK den vollen Koordinationsabzug anwendet, sprich mit deinem Arbeitgeber über eine Lösung mit prozentualem Abzug.
4. Risikoleistungen kennen: Was zahlt die PK bei Invalidität und Todesfall – und reicht das? Hier entscheidet sich oft mehr als am Umwandlungssatz.
Wer tiefer einsteigen will, findet die Anleitung in Pensionskassenausweis lesen. Das ist 2026 noch wichtiger als bei jeder kommenden Reform: Die individuelle Vorsorge-Optimierung passiert nicht in Bern, sondern bei dir am Küchentisch.
Fazit
Die abgelehnte BVG-Reform ändert kurzfristig nichts an deiner Pensionskasse. Mittelfristig wird Bern einen neuen Anlauf nehmen – mit Senkung des Umwandlungssatzes als wahrscheinlichem Element, ergänzt um eine bessere Teilzeit-Versicherung. Konkreter nächster Schritt: Lade dir noch heute deinen aktuellen Pensionskassenausweis aus dem Mitarbeiter-Portal und prüfe dein Einkaufspotenzial. Das ist der Hebel, den du heute schon ziehen kannst – ganz unabhängig davon, wann die nächste Reform kommt.