Seit der Revision des Heilmittelgesetzes 2019 dürfen Schweizer Apothekerinnen und Apotheker mit einer entsprechenden Weiterbildung bestimmte Impfungen ohne ärztliches Rezept verabreichen. Was als Pilot in einigen Kantonen begann, ist heute in fast allen Kantonen etablierte Praxis. Für den Patienten heisst das: kein Termin beim Hausarzt, oft kürzere Wartezeiten, keine ärztliche Konsultationsgebühr. Was die Apotheke vor Saisonbeginn 2026/27 berät – und was sie nicht darf – bringt Klarheit, bevor der Herbst kommt.
Was Apotheken impfen dürfen – und was nicht
Die kantonale Liste der erlaubten Impfungen unterscheidet sich, der gemeinsame Nenner ist aber stabil. Influenza (Grippe) wird in allen Kantonen abgegeben – seit der Saison 2024/25 inklusive der hochdosierten Variante Efluelda für Personen ab 65 Jahren. Pneumokokken (Prevenar 20) gilt empfohlen für die Risikogruppen ab 65 und chronisch Erkrankte. Herpes Zoster (Shingrix, zwei Dosen im Abstand von 2 bis 6 Monaten) wird seit 2022 in vielen Kantonen direkt in der Apotheke verabreicht – das BAG empfiehlt sie ab Alter 65 sowie ab 50 bei Immungeschwächten. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis A und B, Tetanus, HPV und Masern/Mumps/Röteln zählen ebenfalls zum Standard-Repertoire der zertifizierten Apotheken.
Nicht in die Apotheke gehören: Kinderimpfungen unter 16 Jahren (kantonal unterschiedlich, meist beim Kinderarzt), Reiseimpfungen mit erhöhtem Risiko (Gelbfieber, Tollwut postexpositionell), sowie alles, was eine anamnestische Abklärung mit Untersuchung voraussetzt. Wer sich unsicher ist, kann den Impfausweis vorab digital via myviavac.ch oder meineimpfungen.ch prüfen lassen.
Grippeimpfung 2026/27: Was neu ist
Die Saison 2026/27 enthält weiterhin die vom WHO empfohlene quadrivalente Formulierung (zwei A-Stämme, zwei B-Stämme). Neu für die Schweiz ist die breitere Verfügbarkeit der adjuvantierten Vakzine Fluad Tetra für Personen ab 65, die eine deutlich stärkere Immunantwort erzeugt als die Standardvakzine. Wer in den letzten Jahren mit der Standard-Impfung wenig Schutz hatte (Husten trotzdem, Fieber trotzdem), profitiert von einem Wechsel auf Efluelda oder Fluad. Die Kosten werden bei medizinischer Indikation (Alter ≥65, chronisch Kranke, Schwangere) von der Grundversicherung übernommen, der Selbstbehalt fällt an.
Die ideale Impfzeit liegt zwischen Mitte Oktober und Mitte November – früh genug, dass der Impfschutz aufgebaut ist, spät genug, dass er die ganze Saison hält. Wer im Sommer schon impfen will (etwa vor einer Reise auf die Südhalbkugel), bekommt eine ältere Formulierung und sollte ggf. später nachimpfen.
Pneumokokken und Zoster: Die unterschätzten Schutzimpfungen
Beide Impfungen sind single shot oder zwei Dosen und werden in der Beratung oft vergessen, weil sie nicht jährlich anstehen. Prevenar 20 ist seit 2023 die empfohlene Pneumokokken-Impfung in der Schweiz. Eine einzige Dosis bietet langjährigen Schutz gegen die 20 häufigsten Serotypen, die für invasive Pneumokokken-Erkrankungen verantwortlich sind. Empfehlung: ab 65, plus ab 18 bei chronischer Lungenerkrankung, Herzerkrankung, Diabetes, Alkoholismus oder Immunsuppression.
Shingrix schützt vor Gürtelrose – einer Reaktivierung des Windpockenvirus, die nach dem 50. Lebensjahr deutlich häufiger wird und in 10–30 % der Fälle in eine postzosterische Neuralgie übergeht, also chronische Nervenschmerzen, die Monate bis Jahre anhalten können. Die zweiteilige Impfung gilt als über 90 % wirksam und ist seit 2023 grundversichert für Personen ab 65 sowie ab 50 bei Immunsuppression. Wer die erste Dosis bekommen hat, sollte die zweite innerhalb von sechs Monaten abholen – sonst beginnt das Schema von vorn.
Was in der Apotheke konkret abläuft
Der Ablauf ist standardisiert: kurze Anamnese (Allergien, akute Infekte, Schwangerschaft, Vorerkrankungen), Impfausweis-Check, Aufklärung über Nebenwirkungen, Verabreichung in den Oberarm, 15 Minuten Beobachtung im Apotheken-Wartebereich, Dokumentation im elektronischen Impfausweis und im Papier-Booklet. Der gesamte Prozess dauert in der Regel 20–30 Minuten. Die Kosten der Impfung sind krankenkassenseitig identisch zur Arztpraxis; eine pauschale Verabreichungsgebühr von CHF 12–25 geht zulasten der Apotheke oder wird selbst bezahlt. Mehr zum Apotheken-Notfalldienst und ergänzenden Dienstleistungen im Artikel zu netCare-Triage in der Apotheke.
Fazit
Die Apotheke ist 2026 ein vollwertiger Anlaufpunkt für die häufigsten Schutzimpfungen. Wer keinen Hausarzt hat, in einer Region mit langen Wartezeiten lebt oder einfach am Samstagvormittag spontan vorbeigehen möchte, findet hier eine pragmatische Lösung. Vor dem nächsten Apothekenbesuch lohnt ein Blick auf den eigenen Impfausweis: Fehlende Auffrischimpfungen sind häufiger als gedacht, und die Beratung am Tresen ist kostenlos.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei chronischen Erkrankungen, Schwangerschaft oder Immunsuppression bleibt die Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt entscheidend.