Finanzen

13. AHV-Rente 2026: Auszahlung und Steuern

Mit dem Ja zur Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» im Jahr 2024 wurde die 13. AHV-Rente beschlossen – ab 2026 fliesst sie zum ersten Mal. Für viele Rentnerinnen und Rentner stellt sich seither die ganz praktische Frage: Wann kommt das Geld, wie viel ist es netto und welche Konsequenzen ergeben sich für Steuern und Ergänzungsleistungen? Ein nüchterner Blick auf die Fakten lohnt sich – auch für jene, die noch nicht im Ruhestand sind.

Wann und wie die Auszahlung erfolgt

Die 13. AHV-Rente wird einmal jährlich im Dezember auf das Konto überwiesen, zusammen mit der ordentlichen Dezember-Rente. Das hat die Ausgleichskasse bewusst so geregelt, weil eine monatliche Aufteilung administrativ aufwändiger wäre und der Effekt einer «echten» 13. Rente am Ende des Jahres dem 13. Monatslohn entspricht, den viele Berufstätige aus der Erwerbsphase kennen.

Die Höhe entspricht einer vollen Monatsrente, individuell berechnet auf Basis der eigenen Beitragsjahre und des massgebenden Einkommens. Wer 2026 die Maximalrente von 2 520 Franken pro Monat bezieht, erhält im Dezember zusätzlich diese 2 520 Franken. Bei Teilrenten oder Übergangsrenten reduziert sich der Betrag entsprechend. Ehepaare mit der gedeckelten Maximalrente von 3 780 Franken erhalten die 13. Rente in Höhe dieses Plafonds – mehr zur Plafonierung steht im Artikel AHV-Plafonierung: Wenn 2×100% nur 150% sind.

Steuerliche Behandlung

Die 13. AHV-Rente ist vollumfänglich steuerbares Einkommen, genau wie die übrigen Monatsrenten. Sie wird im Steuerformular unter den Renten der ersten Säule ausgewiesen und fliesst in die ordentliche Einkommenssteuer ein. Weil die Auszahlung im Dezember erfolgt, kann sie in einigen Kantonen einen leichten Progressionseffekt auslösen – bei einer Maximalrente von 2 520 Franken bewegt sich der Mehraufwand bei der direkten Bundessteuer aber meist im zwei- bis maximal dreistelligen Frankenbereich.

Wer einen Teil der Rente nicht braucht und in die Säule 3a einzahlen darf (was bei Erwerbstätigkeit im Alter weiterhin möglich ist), kann den steuerbaren Betrag entsprechend reduzieren. Auch ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse bleibt – sofern noch erwerbstätig und vorhanden – ein Steuerhebel. Wichtig ist die Planung: Im Dezember 2026 sollte das Konto bereit sein für allfällige steueroptimierende Buchungen vor Jahresende.

Auswirkungen auf Ergänzungsleistungen und Krankenkassen-Prämienverbilligung

Hier liegt der häufigste Fallstrick. Die 13. AHV-Rente erhöht das anrechenbare Einkommen für die Ergänzungsleistungen (EL). Wer EL bezieht, muss damit rechnen, dass die EL-Auszahlung 2026 um etwa den Betrag einer Monatsrente sinkt – die 13. Rente wird durch die EL-Reduktion teilweise neutralisiert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine pauschale Lösung gewählt, mit der die EL nicht eins zu eins gekürzt werden, sodass am Ende ein bescheidener Nettoeffekt verbleibt.

Auch bei der Prämienverbilligung spielt das höhere Einkommen mit. Wer knapp an der Schwelle liegt, sollte 2027 prüfen, ob der Anspruch sinkt oder ganz entfällt. Wer wegen Ergänzungsleistungen Anspruch hat: Die EL-Berechtigung selbst bleibt unverändert, auch wenn der konkrete EL-Betrag tiefer ausfällt. Detaillierte Berechnungen liefert die kantonale Ausgleichskasse.

Was Berufstätige jetzt schon beachten sollten

Auch wer noch im Erwerbsleben steht, profitiert ab dem Rentenalter automatisch von der 13. Rente – Anmeldung oder Antrag sind nicht nötig. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über höhere Mehrwertsteuer und höhere Lohnbeiträge, wobei der genaue Mix nach 2030 noch politisch debattiert wird. Für die persönliche Vorsorgeplanung bedeutet die 13. Rente: Die Lücke zwischen Erwerbseinkommen und Altersrente schliesst sich etwas, das Versorgungsniveau verbessert sich um rund acht Prozent. Wer seine eigene Rentenlücke berechnen will, findet die Vorgehensweise im Artikel Frühpensionierung 2026: AHV-Lücke richtig berechnen.

Konkreter nächster Schritt

Wer 2026 in den Ruhestand geht oder bereits Rente bezieht, sollte im November einen Blick ins persönliche Steuer-Budget werfen: Die Dezember-Auszahlung wird höher ausfallen als gewohnt, und je nach Kanton lohnt sich eine kleine Anpassung der Steuer-Akontozahlungen 2027. Wer EL bezieht: Den Bescheid der Ausgleichskasse genau lesen, nachfragen statt zu reklamieren. Und alle übrigen: Die 13. AHV-Rente ist ein willkommener, aber begrenzter Zustupf – sie ersetzt keine private Vorsorge, sondern ergänzt sie. Wer langfristig sorglos leben will, baut weiter aktiv an Säule 3a und individuellem Vermögen.

← Zurück zur Übersicht