Seit dem 1. Januar 2024 ist die Reform AHV 21 in Kraft – aber erst jetzt, im dritten Jahr, zeigen die Zahlen aus den Ausgleichskassen, wie Versicherte die neuen Möglichkeiten tatsächlich nutzen. Wer 2026 die Pensionierung plant, hat deutlich mehr Hebel als jede Generation vor ihm: Teilrente, monatsgenauer Bezug, Aufschub bis Alter 70. Wer die Regeln kennt, kann mehrere tausend Franken pro Jahr lebenslang herausholen – oder verschenken.
Was AHV 21 konkret verändert
Das Referenzalter ist für Frauen und Männer einheitlich bei 65 Jahren angekommen (Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 profitieren noch von Übergangsregelungen). Die wichtigsten Neuerungen für alle:
- Vorbezug ab 63 (für Frauen der Übergangsgeneration ab 62) – früher waren es 64 für Frauen, 63 für Männer.
- Monatsgenauer Bezug – früher waren nur ganze Jahre erlaubt.
- Teilbezug zwischen 20 und 80 Prozent der Rente – der Rest kann später bezogen werden.
- Aufschub bis Alter 70 mit einem Zuschlag zwischen 5.2 und 31.5 Prozent, lebenslang.
Das klingt bürokratisch, ist aber finanziell sehr konkret: Wer eine Vollrente von CHF 2’520 pro Monat aufschiebt, erhält bei fünf Jahren Aufschub lebenslang CHF 3’313 pro Monat – ein Plus von fast CHF 10’000 pro Jahr.
Vorbezug: Wann er sich lohnt – und wann nicht
Jedes Jahr Vorbezug kostet 6.8 Prozent der Rente, lebenslang. Wer mit 63 die volle AHV vorbezieht, erhält nur 86.4 Prozent der Vollrente. Auf den ersten Blick wirkt das hart. Rechnerisch lohnt sich der Vorbezug aber, wenn:
- der Versicherte mit einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung rechnet (chronische Erkrankung, familiäre Vorgeschichte),
- die finanzielle Lücke zwischen 63 und 65 anders nicht zu schliessen wäre (z. B. nach unfreiwilligem Stellenverlust),
- oder das Geld in einer Phase mit hoher Steuerprogression in günstigeren Jahren bezogen werden kann.
Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961–1969) geniessen reduzierte Kürzungssätze. Wer 1965 geboren ist und ein durchschnittliches Erwerbseinkommen hat, zahlt für den Vorbezug ab 63 nur rund 2 bis 3 Prozent pro Jahr statt der vollen 6.8 Prozent.
Aufschub: Der unterschätzte Hebel
Spiegelbildlich verschenkt, wer arbeitet und gleichzeitig die volle AHV bezieht: Wer mit 67 noch ein gutes Einkommen hat, schiebt die Rente besser auf. Der Zuschlag beträgt 5.2 Prozent für jeweils ein Jahr, 10.8 Prozent für zwei und maximal 31.5 Prozent für fünf Jahre. Da der Zuschlag lebenslang ausbezahlt wird, ist der Break-even bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung nach etwa 12 bis 14 Jahren erreicht.
Wer mit 65 fit ist und plant, bis mindestens 80 zu leben, profitiert finanziell vom Aufschub klar. Wichtig: Die Rente muss mindestens ein Jahr aufgeschoben werden – ein halbes Jahr geht nicht. Innerhalb des Aufschubs entscheidet man dann monatsgenau, wann der Bezug startet.
Teilrente: Der neue Standard für gleitende Pensionierung
Das mächtigste Element von AHV 21 ist der Teilbezug. Wer ab 65 von 100 auf 60 Prozent reduziert, kann 60 Prozent der AHV beziehen und die restlichen 40 Prozent bis Alter 70 aufschieben. Vorteile:
- Das laufende Einkommen plus 60 Prozent AHV deckt die Lebenshaltung ohne Progressionsschub.
- Die aufgeschobenen 40 Prozent werden mit dem Aufschubzuschlag versehen – ergibt höhere lebenslange Renten.
- Die zweite Säule kann parallel ebenfalls gestaffelt bezogen werden (je nach Pensionskasse-Reglement).
In Kombination mit einem 1e-Plan oder einem gestaffelten Pensionskassen-Einkauf – beides bereits behandelt im Artikel «1e-Plan: Kader wählt die Anlagestrategie selbst» – ergibt sich ein steuerlich sehr effizientes Übergangsmodell.
Konkreter nächster Schritt
Wer 2026 zwischen 60 und 64 Jahre alt ist, sollte:
1. Den provisorischen Rentenvorausbescheid bei der zuständigen Ausgleichskasse anfordern – das ist kostenlos und dauert etwa drei Wochen.
2. Ein einfaches Szenariomodell rechnen: Vollbezug ab 65, Teilbezug 60/40, voller Aufschub bis 70. Die Differenz pro Jahr und kumuliert bis Alter 85 anschauen.
3. Mit der Pensionskasse koordinieren – viele Reglemente haben eigene Fristen für Teilbezug oder Kapitalauszahlung, oft sechs bis zwölf Monate Vorlauf.
Wichtig: Die hier genannten Zahlen sind allgemeingültige Faustregeln, keine Anlageberatung. Die individuelle Lage hängt von Erwerbsbiografie, Zivilstand, Vermögensstruktur und Steuersitz ab. Vor der definitiven Entscheidung lohnt sich das Gespräch mit der Ausgleichskasse oder einem unabhängigen Vorsorgeplaner.
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Quellen: BSV: AHV 21 – Flexibilisierung, ahv-iv.ch Merkblatt 3.04 (Stand 1.1.2026), SVA Zürich – Flexibler Rentenbezug, ZKB: AHV 21.