Finanzen

Beitragsbefreiung: Wenn die PK für Sie einzahlt

Eine lange Krankheit trifft nicht nur die Gesundheit, sondern schnell auch das Portemonnaie. Was viele nicht wissen: Für die berufliche Vorsorge muss man in einem solchen Fall meist gar nicht selbst weiterzahlen. Die Beitragsbefreiung sorgt dafür, dass das Alterskapital in der Pensionskasse weiterwächst, obwohl der Lohn wegfällt. Sie ist eine der wichtigsten und zugleich am wenigsten bekannten Leistungen der 2. Säule – und genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick.

Warum das Thema heute relevant ist

Psychische Erkrankungen und Langzeitausfälle nehmen zu, und ein Unfall oder eine schwere Diagnose kann jeden treffen. Fällt der Lohn über Monate weg, denken die meisten an das Krankentaggeld – nicht aber an die schleichende Lücke im Alterskapital. Denn ohne Sparbeiträge stagniert das Vorsorgeguthaben, und jeder Monat ohne Einzahlung fehlt später bei der Rente. Die Beitragsbefreiung schliesst genau diese Lücke, indem die Pensionskasse die Sparbeiträge übernimmt, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert.

Wie die Beitragsbefreiung funktioniert

Das Prinzip ist einfach: Sind Sie über eine gewisse Dauer arbeitsunfähig, prüft die Pensionskasse, ob ein Anspruch auf Befreiung von den Beiträgen besteht. Ist das der Fall, zahlt die Kasse die Sparbeiträge weiter – Ihr Alterskonto füllt sich so, als würden Sie ganz normal arbeiten. Es entsteht keine Lücke im Sparprozess, und die spätere Altersleistung wird trotz der aktuellen Arbeitsunfähigkeit nicht geschmälert.

Entscheidend sind zwei Grössen. Erstens die Wartefrist: In den meisten Reglementen setzt die Befreiung nach drei Monaten Arbeitsunfähigkeit ein, manche Kassen kennen aber eine Frist von sechs Monaten, in der die Beiträge noch voll geschuldet sind. Zweitens der Grad der Arbeitsunfähigkeit: Üblich ist ein Mindestwert von 25 Prozent, ab dem die Befreiung greift – bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit anteilig, bei voller Arbeitsunfähigkeit vollständig.

Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt: Wer bei einem Jahreslohn von 90’000 Franken sechs Monate voll arbeitsunfähig ist, würde ohne Befreiung schnell mehrere tausend Franken an Sparbeiträgen verlieren – Geld, das im Alterskapital fehlt und über Jahrzehnte auch keinen Zins mehr erwirtschaftet. Mit Beitragsbefreiung übernimmt die Kasse diese Beiträge lückenlos, und das Guthaben wächst weiter, als wäre nichts geschehen.

Was im Reglement steht, zählt

Die Beitragsbefreiung ist nicht überall identisch geregelt. Sie ist im Vorsorgereglement Ihrer Pensionskasse definiert, und dort unterscheiden sich die Details von Kasse zu Kasse: die Länge der Wartefrist, der auslösende Prozentsatz, und ob die Befreiung nur die obligatorischen oder auch die überobligatorischen Sparbeiträge umfasst. Genau hier lohnt das Nachlesen, denn eine kürzere Wartefrist oder die Einbindung des Überobligatoriums kann im Ernstfall mehrere tausend Franken Alterskapital ausmachen.

Wichtig ist auch das Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Die Beitragsbefreiung deckt die Sparbeiträge – sie ersetzt nicht den Lohn. Für den Lohnausfall sorgen Krankentaggeld oder, bei Unfall, die Unfallversicherung; bei dauerhafter Invalidität kommen später IV-Rente und die Invalidenrente der Pensionskasse hinzu. Die Beitragsbefreiung ist also der stille Baustein, der im Hintergrund Ihr Alterskapital schützt, während andere Versicherungen das laufende Einkommen absichern. Wie gross die Absicherungslücke bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit tatsächlich sein kann, zeigt der Beitrag Erwerbsunfähigkeit: Die unsichtbare Vorsorge-Lücke.

Typische Stolpersteine

Drei Punkte werden häufig übersehen. Erstens: Die Befreiung beginnt nicht automatisch am ersten Krankheitstag, sondern erst nach der Wartefrist – in dieser Zeit laufen die Beiträge normal weiter. Zweitens: Bei einem Stellenwechsel oder in der Übergangsphase zwischen zwei Anstellungen kann die Deckung anders ausfallen; wer krankheitsbedingt aus dem Arbeitsverhältnis fällt, sollte die Nachdeckung prüfen. Drittens: Meldefristen. Eine Arbeitsunfähigkeit muss der Pensionskasse gemeldet werden, damit die Leistung überhaupt geprüft und ausgelöst wird – hier hilft in der Regel der Arbeitgeber oder die HR-Abteilung.

Ihr konkreter nächster Schritt

Nehmen Sie Ihren aktuellen Pensionskassenausweis und das Vorsorgereglement zur Hand – beide finden Sie meist im Login-Bereich Ihrer Kasse. Suchen Sie gezielt nach dem Stichwort «Beitragsbefreiung» oder «Prämienbefreiung» und notieren Sie sich zwei Zahlen: die Wartefrist und den Prozentsatz, ab dem sie greift. Klären Sie ausserdem, ob auch die überobligatorischen Sparbeiträge erfasst sind. So wissen Sie im Ernstfall genau, ab wann Ihre Vorsorge weiterläuft, ohne dass Sie einen Franken einzahlen – und können die Lücke, die viele erst zu spät entdecken, gezielt vermeiden.

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Vorsorge- oder Versicherungsberatung.

Blog: https://www.coremind.ch/wordpress/ · Autor: Mike Neuburger

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