{"id":893,"date":"2026-06-11T20:43:02","date_gmt":"2026-06-11T18:43:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=893"},"modified":"2026-06-11T20:43:02","modified_gmt":"2026-06-11T18:43:02","slug":"weiterarbeiten-nach-65-ahv-freibetrag-nutzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/weiterarbeiten-nach-65-ahv-freibetrag-nutzen\/","title":{"rendered":"Weiterarbeiten nach 65: AHV-Freibetrag nutzen"},"content":{"rendered":"<p>Immer mehr Menschen in der Schweiz arbeiten \u00fcber das Referenzalter hinaus \u2013 aus Freude am Beruf, wegen Fachkr\u00e4ftemangel oder um eine Rentenl\u00fccke zu schliessen. Seit der Reform AHV 21 ist dieser \u00dcbergang flexibler geworden. Doch eine Frage entscheidet \u00fcber bares Geld: Soll man den AHV-Freibetrag von 16&#8217;800 Franken pro Jahr nutzen oder bewusst darauf verzichten? Wer die Mechanik versteht, trifft eine fundierte Entscheidung statt eine zuf\u00e4llige.<\/p>\n<h2>Worum es beim Freibetrag geht<\/h2>\n<p>Wer das Referenzalter erreicht hat und weiterhin erwerbst\u00e4tig ist, zahlt grunds\u00e4tzlich weiter AHV-, IV- und EO-Beitr\u00e4ge. Neu ist: Auf den ersten 16&#8217;800 Franken Jahreseinkommen pro Arbeitsverh\u00e4ltnis \u2013 das entspricht 1&#8217;400 Franken pro Monat \u2013 m\u00fcssen keine Beitr\u00e4ge geleistet werden. Erst der Lohnanteil dar\u00fcber ist beitragspflichtig.<\/p>\n<p>Der Freibetrag gilt je Arbeitsverh\u00e4ltnis. Wer also bei zwei Arbeitgebern ein kleines Pensum beh\u00e4lt, kann den Freibetrag theoretisch zweimal beanspruchen. Das ist vor allem f\u00fcr Personen interessant, die nach der Pensionierung nur noch punktuell oder in mehreren Mandaten t\u00e4tig sind und ihre Erwerbst\u00e4tigkeit ohnehin reduziert haben.<\/p>\n<h2>Die neue Wahlm\u00f6glichkeit seit AHV 21<\/h2>\n<p>Bis zur Reform war der Freibetrag fix: Beitr\u00e4ge auf diesen Teil des Lohns waren ohnehin verloren, weil sie die Rente nicht erh\u00f6hten. Seit Inkrafttreten von AHV 21 am 1. Januar 2024 kann man selbst entscheiden, ob man den Freibetrag in Anspruch nimmt oder darauf verzichtet.<\/p>\n<p>Der Verzicht bedeutet: Man zahlt auf das gesamte Erwerbseinkommen Beitr\u00e4ge \u2013 auch auf die ersten 16&#8217;800 Franken. Diese zus\u00e4tzlichen Beitr\u00e4ge k\u00f6nnen unter bestimmten Voraussetzungen zu einer h\u00f6heren Altersrente f\u00fchren. Das lohnt sich vor allem dann, wenn w\u00e4hrend des Erwerbslebens Beitragsl\u00fccken bestanden oder das durchschnittliche Einkommen unter dem H\u00f6chstbetrag f\u00fcr die Maximalrente lag.<\/p>\n<h2>Wann sich der Verzicht rechnet \u2013 und wann nicht<\/h2>\n<p>Ob der Verzicht auf den Freibetrag sinnvoll ist, h\u00e4ngt von der individuellen Rentensituation ab. Die AHV erlaubt seit der Reform eine Neuberechnung der Altersrente, wenn nach dem Referenzalter weiter Beitr\u00e4ge geleistet werden. Damit lassen sich fr\u00fchere L\u00fccken teilweise auff\u00fcllen und ein tieferes Durchschnittseinkommen anheben \u2013 bis maximal zur ordentlichen H\u00f6chstrente.<\/p>\n<p>Wer bereits die Maximalrente bezieht, profitiert vom Verzicht kaum: Zus\u00e4tzliche Beitr\u00e4ge erh\u00f6hen die Rente dann nicht mehr und sind faktisch verloren. In diesem Fall ist es kl\u00fcger, den Freibetrag zu nutzen und die Beitr\u00e4ge zu sparen. Wer dagegen L\u00fccken hat oder lange Teilzeit gearbeitet hat, sollte die Neuberechnung konkret durchrechnen lassen. Die Ausgleichskasse gibt dazu auf Anfrage Auskunft. Wer seine Beitragsbiografie vorab selbst pr\u00fcfen will, findet im Artikel zu <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/\">AHV-Beitragsl\u00fccken finden und schliessen<\/a> die Schritte zum kostenlosen Kontoauszug.<\/p>\n<h2>Praktische Schritte vor dem 65. Geburtstag<\/h2>\n<p>Drei Punkte geh\u00f6ren auf die Checkliste. Erstens: einen aktuellen Auszug aus dem individuellen AHV-Konto bestellen und pr\u00fcfen, ob das massgebende Durchschnittseinkommen unter dem Plafond liegt. Zweitens: mit dem Arbeitgeber kl\u00e4ren, ob die Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber das Referenzalter hinaus fortgef\u00fchrt wird und in welchem Pensum. Drittens: bei der zust\u00e4ndigen Ausgleichskasse aktiv mitteilen, ob auf den Freibetrag verzichtet werden soll \u2013 denn die Wahl trifft man selbst, sie geschieht nicht automatisch.<\/p>\n<p>Wichtig ist auch das Zusammenspiel mit dem Rentenbezug. AHV 21 erlaubt es, den Bezug der Rente aufzuschieben und so einen lebenslangen Zuschlag zu erhalten. Wer ohnehin weiterarbeitet und das Renteneinkommen vorerst nicht braucht, kann beide Hebel kombinieren: den Aufschub f\u00fcr einen h\u00f6heren Rentenzuschlag und den Beitragsverzicht f\u00fcr die Neuberechnung. Beide wirken in dieselbe Richtung, sind aber unabh\u00e4ngig voneinander zu beantragen.<\/p>\n<p>Nicht vergessen sollte man die Steuerseite. Erwerbseinkommen nach 65 wird wie jedes andere Einkommen besteuert und addiert sich zur Rente. Wer in einem hohen Pensum weiterarbeitet, rutscht damit unter Umst\u00e4nden in eine h\u00f6here Progression. Eine Reduktion des Pensums oder ein gestaffelter \u00dcbergang in den Ruhestand kann hier sowohl steuerlich als auch f\u00fcr die Lebensqualit\u00e4t sinnvoll sein.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Der AHV-Freibetrag von 16&#8217;800 Franken ist kein Automatismus mehr, sondern eine bewusste Entscheidung. F\u00fcr Personen mit Beitragsl\u00fccken oder unterdurchschnittlichem Einkommen kann der Verzicht eine h\u00f6here Rente bringen; wer bereits die Maximalrente bezieht, f\u00e4hrt mit dem Freibetrag besser. Der konkrete n\u00e4chste Schritt: einen AHV-Kontoauszug bestellen und vor dem 65. Geburtstag mit der Ausgleichskasse besprechen, welche Variante in der eigenen Situation mehr Rente oder mehr Netto bringt. Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Vorsorgeberatung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer mehr Menschen in der Schweiz arbeiten \u00fcber das Referenzalter hinaus \u2013 aus Freude am Beruf, wegen Fachkr\u00e4ftemangel oder um eine Rentenl\u00fccke zu schliessen. Seit der Reform AHV 21 ist dieser \u00dcbergang flexibler geworden. 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