{"id":883,"date":"2026-06-11T20:41:15","date_gmt":"2026-06-11T18:41:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=883"},"modified":"2026-06-11T20:41:15","modified_gmt":"2026-06-11T18:41:15","slug":"ahv-splitting-bei-scheidung-verstehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/ahv-splitting-bei-scheidung-verstehen\/","title":{"rendered":"AHV-Splitting bei Scheidung verstehen"},"content":{"rendered":"<p>Bei einer Scheidung denken die meisten zuerst an Wohnung, Unterhalt und die Aufteilung der Pensionskasse. Dass auch die erste S\u00e4ule betroffen ist, geht dabei oft unter. Dabei greift die AHV in jedem Scheidungsfall automatisch ein \u2013 mit dem sogenannten Einkommens-Splitting. Wer versteht, wie es funktioniert, vermeidet b\u00f6se \u00dcberraschungen bei der sp\u00e4teren Rentenberechnung und kann bei den Erziehungsgutschriften sogar aktiv mitgestalten.<\/p>\n<h2>Was beim Splitting passiert<\/h2>\n<p>Das Prinzip ist erstaunlich einfach. W\u00e4hrend der Ehejahre werden die AHV-pflichtigen Einkommen beider Ehepartner zusammengez\u00e4hlt und je zur H\u00e4lfte auf die individuellen Konten der beiden aufgeteilt. Aus zwei sehr unterschiedlichen Erwerbsbiografien wird so f\u00fcr die gemeinsamen Jahre eine ausgeglichene Basis. Verdiente ein Partner viel und der andere wenig \u2013 etwa weil er oder sie die Kinder betreute \u2013, profitiert die Person mit dem tieferen Einkommen, weil ihr nachtr\u00e4glich die H\u00e4lfte der h\u00f6heren Einkommen gutgeschrieben wird.<\/p>\n<p>Wichtig ist der Zeitraum: Gesplittet werden nur die vollen Kalenderjahre der Ehe. Das Jahr der Heirat und das Jahr der Scheidung bleiben aussen vor. Das Splitting wird nicht sofort vollzogen, sondern sp\u00e4testens dann durchgef\u00fchrt, wenn beide Geschiedenen rentenberechtigt sind \u2013 oder bereits beim Eintritt des ersten Rentenfalls. Bis dahin laufen die Konten getrennt weiter.<\/p>\n<p>Ein vereinfachtes Beispiel macht es greifbar: Verdiente w\u00e4hrend der Ehe ein Partner im Schnitt 100&#8217;000 Franken und der andere 30&#8217;000 Franken pro Jahr, so werden f\u00fcr jedes gemeinsame Ehejahr 130&#8217;000 Franken zusammengez\u00e4hlt und je h\u00e4lftig gutgeschrieben \u2013 beiden also 65&#8217;000 Franken. F\u00fcr die Person mit dem tieferen Einkommen ist das eine deutliche Aufwertung der Beitragsbasis, f\u00fcr die andere eine entsprechende Reduktion. Genau dieser Ausgleich ist der Kern des Splittings.<\/p>\n<h2>Der h\u00e4ufigste Irrtum: \u00abIch bekomme die halbe Rente\u00bb<\/h2>\n<p>Das Splitting teilt nicht Renten, sondern Einkommen. Es f\u00fchrt also nicht dazu, dass eine Person automatisch die H\u00e4lfte der AHV-Rente des Ex-Partners erh\u00e4lt. Vielmehr wird die Berechnungsgrundlage angeglichen, aus der sp\u00e4ter die jeweils eigene Rente ermittelt wird. Die tats\u00e4chliche Rentenh\u00f6he h\u00e4ngt dann von den gesamten Beitragsjahren, dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und allf\u00e4lligen Beitragsl\u00fccken ab. F\u00fcr viele ist das eine wichtige Korrektur der Erwartung: Das Splitting ist ein Ausgleich, keine Rentenhalbierung.<\/p>\n<h2>Erziehungsgutschriften \u2013 hier wird verhandelt<\/h2>\n<p>W\u00e4hrend das Einkommens-Splitting automatisch und ohne Spielraum erfolgt, gibt es bei den Erziehungsgutschriften echten Gestaltungsspielraum \u2013 und der landet direkt in der Scheidungsvereinbarung. Erziehungsgutschriften sind keine Geldzahlungen, sondern fiktive Einkommen, die der AHV-Rente zugutekommen, solange Kinder unter 16 Jahren betreut werden. Sie betragen das Dreifache der j\u00e4hrlichen Minimalrente und summieren sich 2026 auf rund 44&#8217;100 Franken pro Jahr.<\/p>\n<p>In der Scheidungskonvention muss festgehalten werden, wie diese Gutschriften k\u00fcnftig aufgeteilt werden: h\u00e4lftig auf beide Eltern oder vollst\u00e4ndig auf einen Elternteil. Betreut nach der Scheidung ein Elternteil die Kinder \u00fcberwiegend, steht ihm in der Regel die volle Gutschrift zu. Teilen sich die Eltern die Betreuung gleichm\u00e4ssig, muss die Aufteilung ausdr\u00fccklich geregelt werden \u2013 sonst drohen sp\u00e4ter Unklarheiten. Diese Frage wirkt im Moment der Scheidung nebens\u00e4chlich, beeinflusst aber \u00fcber Jahre die sp\u00e4tere Rente. Es lohnt sich, sie bewusst und nicht nebenbei zu entscheiden.<\/p>\n<h2>Beitragsl\u00fccken nicht \u00fcbersehen<\/h2>\n<p>Eine Scheidung ver\u00e4ndert oft die Erwerbssituation: Wer vorher zu Hause war, steigt wieder ins Berufsleben ein; wer alleinerziehend wird, reduziert das Pensum. In beiden F\u00e4llen kann es zu AHV-Beitragsl\u00fccken kommen, und jedes fehlende Beitragsjahr k\u00fcrzt die sp\u00e4tere Rente sp\u00fcrbar. Nach der Scheidung ist deshalb ein guter Zeitpunkt, einen Auszug aus dem individuellen Konto zu bestellen und die Beitragsjahre zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Wer dem Thema L\u00fccken grunds\u00e4tzlich nachgehen will, findet im Artikel zu <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/\">AHV-Beitragsl\u00fccken finden und schliessen<\/a> die konkrete Anleitung, wie man den Kontoauszug liest und fehlende Jahre rechtzeitig korrigiert.<\/p>\n<h2>Konkreter n\u00e4chster Schritt<\/h2>\n<p>Wenn eine Scheidung ansteht oder bereits erfolgt ist, sollten Sie zwei Dinge tun. Erstens: Bestellen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse einen aktuellen Auszug aus dem individuellen Konto, um Ihre Beitragsjahre und Einkommen zu sehen. Zweitens: Kl\u00e4ren Sie mit Ihrer Anw\u00e4ltin oder Ihrem Anwalt ausdr\u00fccklich, wie die Erziehungsgutschriften in der Scheidungsvereinbarung geregelt werden \u2013 das ist der Punkt, an dem Sie tats\u00e4chlich mitentscheiden k\u00f6nnen. Das Einkommens-Splitting l\u00e4uft danach automatisch; die Weichen f\u00fcr Ihre sp\u00e4tere AHV-Rente stellen Sie aber genau jetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei einer Scheidung denken die meisten zuerst an Wohnung, Unterhalt und die Aufteilung der Pensionskasse. Dass auch die erste S\u00e4ule betroffen ist, geht dabei oft unter. Dabei greift die AHV in jedem Scheidungsfall automatisch ein \u2013 mit dem sogenannten Einkommens-Splitting. 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