{"id":872,"date":"2026-06-06T14:56:48","date_gmt":"2026-06-06T12:56:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=872"},"modified":"2026-06-06T14:56:48","modified_gmt":"2026-06-06T12:56:48","slug":"pensionskasse-bei-arbeitslosigkeit-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/pensionskasse-bei-arbeitslosigkeit-2026\/","title":{"rendered":"Pensionskasse bei Arbeitslosigkeit 2026"},"content":{"rendered":"<p>Wer den Job verliert, denkt zuerst an Miete, Krankenkasse und das RAV. Die Pensionskasse rutscht in den Hintergrund \u2013 und genau dort entstehen die teuersten L\u00fccken. Der Austritt aus der bisherigen PK passiert automatisch am letzten Arbeitstag, der Risikoschutz endet einen Monat sp\u00e4ter, das Altersguthaben wird auf ein Freiz\u00fcgigkeitskonto verschoben. Ohne Gegenmassnahme stehen Erwerbsunf\u00e4higkeit und Tod pl\u00f6tzlich ohne PK-Deckung da. 2026 lohnt sich ein strukturierter Blick auf vier Bausteine, die in der RAV-Phase oft \u00fcbersehen werden.<\/p>\n<h2>Was am letzten Arbeitstag passiert<\/h2>\n<p>Mit dem Austritt aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis verlierst du die Versicherteneigenschaft in der bisherigen Pensionskasse. Das Altersguthaben wird als Freiz\u00fcgigkeitsleistung ausbezahlt \u2013 an ein Freiz\u00fcgigkeitskonto oder eine Freiz\u00fcgigkeitsstiftung deiner Wahl. Stillschweigen kostet: Wer nichts angibt, landet automatisch bei der <strong>Stiftung Auffangeinrichtung BVG<\/strong>. Die Verzinsung dort ist konservativ (2026 voraussichtlich 1,25 %, identisch mit dem BVG-Mindestzinssatz), die Konditionen \u00e4hnlich wie bei den 3a-App-Anbietern f\u00fcr Freiz\u00fcgigkeit, aber ohne Strategiewahl. Wer aktiv wird, kann zu <strong>VIAC, finpension oder Frankly Vorsorge<\/strong> wechseln und das Kapital in eine Wertschriften-L\u00f6sung investieren \u2013 langfristig macht das einen Unterschied.<\/p>\n<p>Der zweite, oft untersch\u00e4tzte Punkt: Der <strong>Risikoschutz f\u00fcr Tod und Invalidit\u00e4t l\u00e4uft nur einen Monat nach Austritt nach<\/strong> (Art. 10 Abs. 3 BVG). Wer in dieser \u00dcbergangszeit verunfallt, ist \u00fcber die bisherige PK noch gedeckt. Danach \u2013 nichts. Die Auffangeinrichtung bietet eine Anschlussversicherung, das RAV erg\u00e4nzt einen UVG-Schutz f\u00fcr Nichtberufsunf\u00e4lle, aber die klassische Hinterlassenenleistung von 60 % des versicherten Lohnes f\u00e4llt weg.<\/p>\n<h2>Die RAV-Phase: BVG w\u00e4hrend Arbeitslosigkeit<\/h2>\n<p>Sobald du arbeitslosengeldberechtigt bist, \u00fcbernimmt die <strong>Auffangeinrichtung BVG<\/strong> die obligatorische berufliche Vorsorge \u2013 allerdings nur f\u00fcr den <strong>Risikoteil<\/strong>. Das heisst: Tod und Invalidit\u00e4t sind gedeckt, der Sparteil entf\u00e4llt. Konkret werden 2,5 % deines Taggeldes als Beitrag an die Auffangeinrichtung abgezogen, der Arbeitgeber-Anteil entf\u00e4llt naturgem\u00e4ss. Die versicherten Risikoleistungen entsprechen dem Mindeststandard nach BVG, basierend auf einem versicherten Lohn von rund CHF 88&#8217;200 (maximaler AHV-pflichtiger Lohn 2026). Das ist deutlich weniger als die \u00dcberobligatorium-Leistungen, die du im Job hattest, aber besser als nichts.<\/p>\n<p>Wichtig: Diese Risikoversicherung l\u00e4uft <strong>nur w\u00e4hrend der Taggeldbezugsphase<\/strong>. Wer ausgesteuert wird \u2013 nach maximal 520 Taggeldern bei voller Beitragszeit \u2013 verliert auch diesen Schutz. Sp\u00e4testens dann braucht es eine private Risikoversicherung \u00fcber die <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/saule-3b-freie-vorsorge\/\">S\u00e4ule 3b<\/a>, zum Beispiel eine reine Todesfall-Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme und Erwerbsunf\u00e4higkeits-Zusatz.<\/p>\n<h2>Freiwillige Weiterf\u00fchrung nach Art. 47 BVG<\/h2>\n<p>Hier liegt der wichtigste Hebel, den fast niemand nutzt: Du kannst bei deiner <strong>bisherigen Pensionskasse die Versicherung freiwillig weiterf\u00fchren<\/strong> \u2013 bis zu zwei Jahre, in vielen Reglementen auch l\u00e4nger. Voraussetzung ist, dass du das innerhalb von 90 Tagen nach Austritt schriftlich beantragst und die vollen Beitr\u00e4ge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil zusammen, also rund 14\u201318 % des versicherten Lohnes) selbst zahlst. Das ist teuer \u2013 aber f\u00fcr drei Profile ein klares Ja.<\/p>\n<p>Erstens f\u00fcr <strong>Personen \u00fcber 55<\/strong>, weil hier die Risikopr\u00e4mien f\u00fcr Tod und Invalidit\u00e4t deutlich h\u00f6her ausfallen w\u00fcrden, wenn man sp\u00e4ter eine private Police abschliessen m\u00fcsste. Zweitens f\u00fcr <strong>Hauptverdiener mit Familie<\/strong>, weil die Hinterlassenenleistung auf dem gewohnten versicherten Lohn weiterl\u00e4uft \u2013 inklusive \u00dcberobligatorium und Konkubinatsbeg\u00fcnstigung. Drittens f\u00fcr alle, die in den n\u00e4chsten Monaten mit einer <strong>erneuten Anstellung<\/strong> rechnen: Wer die PK weiterf\u00fchrt und dann in eine neue Firma wechselt, kann das Altersguthaben direkt einbringen, ohne den Umweg \u00fcber Freiz\u00fcgigkeit.<\/p>\n<h2>Drei Sonderf\u00e4lle, die teuer werden<\/h2>\n<p>Wer <strong>selbst\u00e4ndig wird statt RAV anmeldet<\/strong>, f\u00e4llt komplett aus dem BVG-Obligatorium. Hier muss innert sechs Monaten eine Anschluss-L\u00f6sung gefunden werden \u2013 entweder freiwilliger Anschluss bei der Auffangeinrichtung BVG oder bei einer Branchenstiftung. Ohne Anschluss kein Risikoschutz, keine Steueroptimierung \u00fcber Eink\u00e4ufe, sp\u00e4ter kein BVG-Altersguthaben aus dieser Phase.<\/p>\n<p>Wer <strong>ins Ausland zieht und im EU\/EFTA-Raum erwerbst\u00e4tig wird<\/strong>, kann den Obligatoriumsteil der Freiz\u00fcgigkeitsleistung nicht beziehen \u2013 der bleibt gesperrt bis zur ordentlichen Pensionierung. Das \u00dcberobligatorium dagegen ist auszahlbar. Bei einem Umzug ausserhalb EU\/EFTA wird das ganze Guthaben frei \u2013 die Wohnortwahl entscheidet \u00fcber die Kapitalleistungssteuer (Stiftungssitz, nicht Wohnort!).<\/p>\n<p>Wer eine <strong>Krankheit oder einen Unfall in der RAV-Phase erleidet<\/strong>, sollte die Auffangeinrichtung BVG aktiv informieren. Die Anmeldung einer Invalidit\u00e4tsleistung l\u00e4uft nicht automatisch \u2013 wer 24 Monate Wartefrist verstreichen l\u00e4sst, ohne den Anspruch geltend zu machen, riskiert, dass die Invalidenrente erst ab Antragsdatum berechnet wird.<\/p>\n<h2>Fazit: Drei Schritte in der ersten Woche<\/h2>\n<p>Wer den Job verliert, sollte innert sieben Tagen drei Dinge erledigen. Erstens: Freiz\u00fcgigkeitskonto bei einem Anbieter mit Wertschriften-L\u00f6sung er\u00f6ffnen und der bisherigen PK schriftlich melden. Zweitens: Pr\u00fcfen, ob die freiwillige Weiterf\u00fchrung nach Art. 47 BVG f\u00fcr deine Lebenssituation sinnvoll ist \u2013 das Zeitfenster sind 90 Tage. Drittens: Beim RAV abkl\u00e4ren, ab wann die Risikoversicherung \u00fcber die Auffangeinrichtung greift, und allf\u00e4llige L\u00fccken \u00fcber eine private Police schliessen. Die berufliche Vorsorge in der RAV-Phase ist kein Selbstl\u00e4ufer \u2013 aber mit drei strukturierten Entscheidungen l\u00e4sst sich der Schaden minimieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer den Job verliert, denkt zuerst an Miete, Krankenkasse und das RAV. Die Pensionskasse rutscht in den Hintergrund \u2013 und genau dort entstehen die teuersten L\u00fccken. Der Austritt aus der bisherigen PK passiert automatisch am letzten Arbeitstag, der Risikoschutz endet einen Monat sp\u00e4ter, das Altersguthaben wird auf ein Freiz\u00fcgigkeitskonto verschoben. 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