{"id":816,"date":"2026-06-01T14:50:30","date_gmt":"2026-06-01T12:50:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=816"},"modified":"2026-06-01T14:50:30","modified_gmt":"2026-06-01T12:50:30","slug":"stufenpensionierung-2026-pk-ahv-in-schritten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/stufenpensionierung-2026-pk-ahv-in-schritten\/","title":{"rendered":"Stufenpensionierung 2026: PK &#038; AHV in Schritten"},"content":{"rendered":"<p>Die bin\u00e4re Frage \u00abmit 65 ganz aufh\u00f6ren oder gar nicht?\u00bb passt selten zur Realit\u00e4t. Wer mit 60 noch fit ist, will oft nicht von 100 auf 0 schalten \u2013 aber auch nicht volle Erwerbst\u00e4tigkeit bis zum Schluss. Die Stufenpensionierung erlaubt seit der AHV-21-Reform und mit der g\u00e4ngigen Praxis der meisten Pensionskassen genau das: Pensum reduzieren, Lohn senken, PK-Kapital schrittweise beziehen, AHV-Vorbezug staffeln. Wer es richtig macht, optimiert Steuern, dehnt das Erwerbsleben und gl\u00e4ttet den \u00dcbergang.<\/p>\n<h2>Wie die Stufenpensionierung mechanisch funktioniert<\/h2>\n<p>Die Stufenpensionierung basiert auf zwei parallel laufenden Reduktionen: Erstens das Erwerbspensum, zweitens die Vorsorgeleistungen. Beispiel: Mit 62 von 100 auf 60 Prozent reduzieren, mit 64 auf 30 Prozent, mit 66 komplett aufh\u00f6ren. In jedem Schritt darf ein Teil des PK-Kapitals als Rente oder Kapital bezogen werden \u2013 der Teil, der zur Lohnreduktion proportional passt.<\/p>\n<p>Voraussetzung: Das Pensionskassen-Reglement muss Teilpensionierung erlaubten. Seit der BVG-Praxis-Anpassung 2024 hat fast jede Kasse mindestens drei Teilbez\u00fcge im Reglement. Bei S\u00e4ule 3a sind drei bis f\u00fcnf gestaffelte Auszahlungen m\u00f6glich, vorausgesetzt jedes 3a-Konto ist separat er\u00f6ffnet. Die AHV erlaubt Vorbezug ab 63 (Frauen Jahrgang 1969+) oder 64 (M\u00e4nner) in 20-Prozent-Schritten \u2013 mit 6.8 Prozent lebenslanger K\u00fcrzung pro vorbezogenem Jahr.<\/p>\n<h2>Steuerlich der grosse Hebel<\/h2>\n<p>Der Kapitalbezug aus der Pensionskasse wird zum reduzierten Vorsorgetarif besteuert, getrennt vom \u00fcbrigen Einkommen. Aber die Tarifkurve ist progressiv: 200&#8217;000 Franken in einem Steuerjahr kosten in vielen Kantonen 6 bis 8 Prozent; zweimal 100&#8217;000 Franken \u00fcber zwei Jahre nur je 4 bis 5 Prozent. Bei einem Gesamtkapital von 600&#8217;000 Franken kann die Staffelung \u00fcber drei Jahre 10&#8217;000 bis 25&#8217;000 Franken Steuern sparen.<\/p>\n<p>Wichtig: Ehegatten werden gemeinsam veranlagt, auch beim Vorsorgetarif. Wer mit dem Partner gleichzeitig Kapital bezieht, addiert die Betr\u00e4ge. Strategisch sinnvoll: Bez\u00fcge der beiden Ehepartner \u00fcber mindestens zwei Steuerjahre versetzen. Die 2-Jahres-Praxis gegen Steuerumgehung gilt auch hier \u2013 wer drei 3a-Konten in drei verschiedenen Jahren beziehen will, plant das mindestens f\u00fcnf Jahre voraus.<\/p>\n<p>Die 3-Jahres-Sperrfrist nach Art. 79b Abs. 3 BVG bleibt: Wer kurz vor der Pensionierung in die PK einkauft und sofort Kapital bezieht, riskiert die nachtr\u00e4gliche Aberkennung des Steuerabzugs. Der letzte Einkauf darf maximal drei Jahre vor dem ersten Kapitalbezug erfolgen.<\/p>\n<h2>AHV-Vorbezug: rechnen, nicht emotional entscheiden<\/h2>\n<p>Die AHV-K\u00fcrzung bei Vorbezug betr\u00e4gt 6.8 Prozent pro vorbezogenem Jahr, lebenslang. Das wirkt enorm, aber der Break-even-Punkt liegt bei 78 bis 80 Jahren. Wer zwei Jahre vorbezieht und mit 79 stirbt, hat insgesamt mehr AHV erhalten als bei regul\u00e4rem Bezug ab 65. Wer 95 wird, kostet der Vorbezug rund 100&#8217;000 Franken Lebensrente.<\/p>\n<p>Die AHV21-Reform brachte den Teilbezug ab 20 Prozent, in 1-Prozent-Schritten kombinierbar. Wer 30 Prozent ab 63 vorbezieht und 70 Prozent regul\u00e4r ab 65, gl\u00e4ttet den Cashflow ohne die volle Vorbezugsk\u00fcrzung zu tragen.<\/p>\n<h2>Was bei der Pensionskasse oft \u00fcbersehen wird<\/h2>\n<p>Bei Lohnreduktion sinkt der versicherte Lohn proportional \u2013 aber nur, wenn die PK eine Anpassung vornimmt. Manche Kassen halten den Koordinationsabzug konstant und \u00abstrafen\u00bb Teilzeit dadurch zus\u00e4tzlich. Die meisten Schweizer Kassen haben das in den letzten Jahren auf den proportionalen Koordinationsabzug umgestellt; einige nicht. Vor jedem Pensumsschritt das Reglement lesen.<\/p>\n<p>Risikoleistungen (Invaliden- und Hinterlassenenrente) sinken ab dem ersten Teilbezug. Wer mit 62 noch volle Risikoleistungen braucht \u2013 etwa wegen j\u00fcngerer Kinder oder grosser Hypothek \u2013 beginnt die Teilpensionierung sp\u00e4ter oder bezieht nur als Rente, nicht als Kapital. Eine private Risikoversicherung f\u00fcllt die L\u00fccke meist nur zu hohen Pr\u00e4mien.<\/p>\n<p>Wer den Pensionierungs-Fahrplan systematisch plant, findet im Artikel zum <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/\">10-, 5- und 1-Jahres-Pensionierungs-Fahrplan<\/a> die Checkliste f\u00fcr PK-Einkauf-Sperrfrist und 3a-Staffelung \u2013 die Stufenpensionierung ist die operative Umsetzung dieses Fahrplans.<\/p>\n<h2>Konkreter n\u00e4chster Schritt<\/h2>\n<p>PK-Ausweis und Reglement-Auszug zur Teilpensionierung bestellen. Drei Fragen kl\u00e4ren: Wie viele Teilbez\u00fcge sind erlaubt, in welchen Pensumsschritten, und gilt der proportionale oder konstante Koordinationsabzug? Mit diesen drei Antworten und einer Excel-Tabelle den pers\u00f6nlichen 3- bis 5-Jahres-Plan zwischen 60 und 67 skizzieren. Eine kostenpflichtige Beratung beim PK-Experten lohnt sich bei Vorsorgekapital \u00fcber 500&#8217;000 Franken \u2013 die Steuerersparnis \u00fcbertrifft das Honorar regelm\u00e4ssig um den Faktor 10.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die bin\u00e4re Frage \u00abmit 65 ganz aufh\u00f6ren oder gar nicht?\u00bb passt selten zur Realit\u00e4t. Wer mit 60 noch fit ist, will oft nicht von 100 auf 0 schalten \u2013 aber auch nicht volle Erwerbst\u00e4tigkeit bis zum Schluss. 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