{"id":427,"date":"2026-05-20T20:17:20","date_gmt":"2026-05-20T18:17:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=427"},"modified":"2026-05-20T20:17:20","modified_gmt":"2026-05-20T18:17:20","slug":"teilzeit-und-pensionskasse-der-koordinationsabzug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/teilzeit-und-pensionskasse-der-koordinationsabzug\/","title":{"rendered":"Teilzeit und Pensionskasse: Der Koordinationsabzug"},"content":{"rendered":"<p>Wer in der Schweiz Teilzeit arbeitet, bezahlt mit jeder reduzierten Stelle nicht nur Lohn ein, sondern auch Vorsorge \u2013 oft viel weniger, als die Lohnreduktion vermuten l\u00e4sst. Schuld ist der Koordinationsabzug im obligatorischen Teil der zweiten S\u00e4ule. Er ist die zentrale Stellschraube, die regelt, wie viel von einem Teilzeitlohn \u00fcberhaupt in der Pensionskasse versichert wird. Wer ihn versteht, sieht eine der gr\u00f6ssten und am meisten untersch\u00e4tzten Vorsorgel\u00fccken der Schweiz \u2013 und kann sie 2026 in vielen F\u00e4llen aktiv schliessen.<\/p>\n<h2>Wie der Koordinationsabzug rechnet<\/h2>\n<p>Der gesetzliche BVG-Koordinationsabzug 2026 liegt bei CHF 26&#8217;460. Dieser Betrag wird vom AHV-pflichtigen Jahreslohn abgezogen, bevor die Pensionskasse rechnet. Wer 100&#8217;000 Franken brutto verdient, ist also auf 73&#8217;540 Franken Lohn versichert. Wer Teilzeit arbeitet und 50&#8217;000 Franken verdient, ist nur auf 23&#8217;540 Franken versichert. Das ist nicht \u00abdie H\u00e4lfte von 73&#8217;540\u00bb, sondern weniger als ein Drittel. Der Abzug wirkt prozentual umso st\u00e4rker, je tiefer der Lohn \u2013 und trifft damit prim\u00e4r Teilzeitkr\u00e4fte, Wiedereinsteigende nach Familienpause und Menschen mit mehreren kleinen Anstellungen.<\/p>\n<p>Konkret: Eine Person mit 30 Prozent Pensum und 30&#8217;000 Franken Jahreslohn ist im obligatorischen Teil auf 3&#8217;540 Franken versichert. Bei einem Beitragssatz von zusammen 14 Prozent (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) fliessen 495 Franken pro Jahr in die Pensionskasse. Ein 100-Prozent-Lohn von gleicher H\u00f6he pro Pensum-Prozent (also 100&#8217;000 Franken) erzeugt im selben Jahr Sparbeitr\u00e4ge von 10&#8217;300 Franken \u2013 mehr als das Zwanzigfache.<\/p>\n<h2>Was im Reglement der Pensionskasse stehen kann<\/h2>\n<p>Die BVG-Vorgabe ist nur ein Minimum. Viele Pensionskassen senken den Koordinationsabzug freiwillig ab oder skalieren ihn proportional zum Besch\u00e4ftigungsgrad. Wer 50 Prozent arbeitet, sieht in einem progressiven Reglement nur einen halbierten Abzug \u2013 also CHF 13&#8217;230 statt 26&#8217;460 \u2013 und ist damit deutlich besser versichert. Andere Kassen verzichten ganz auf den Abzug oder definieren einen versicherten Lohn ab dem ersten Franken.<\/p>\n<p>Diese Reglementsunterschiede sind selten beworben, aber gut versteckt im Vorsorgereglement der eigenen Kasse zu finden. Der einfachste Test: Ein Anruf beim HR oder beim BVG-Berater mit der Frage \u00abWie wird der Koordinationsabzug bei meinem Pensum effektiv berechnet?\u00bb Die Antwort entscheidet \u00fcber mehrere tausend Franken Beitr\u00e4ge pro Jahr.<\/p>\n<h2>Mehrere kleine Stellen \u2013 die zweite Stolperfalle<\/h2>\n<p>Ein zweites Risiko betrifft Erwerbst\u00e4tige mit mehreren kleinen Anstellungen: Wer bei drei Arbeitgebern je 18&#8217;000 Franken verdient, kommt jeden Lohn einzeln unter die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22&#8217;680 (Stand 2026). Resultat: Keine einzige Stelle versichert ihn, obwohl er insgesamt 54&#8217;000 Franken verdient. Die \u00abfreiwillige Versicherung bei der Auffangeinrichtung BVG\u00bb ist gesetzlich m\u00f6glich, aber praktisch kaum bekannt. Wer mehrere Mini-Pensen kombiniert, sollte aktiv pr\u00fcfen, ob er sich versichern lassen kann \u2013 oder zumindest die L\u00fccke privat \u00fcber <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/saule-3a-rueckwirkend-nachzahlen-so-geht-es-2026\/\">die S\u00e4ule 3a<\/a> abdecken.<\/p>\n<h2>Was die BVG-Reform ge\u00e4ndert h\u00e4tte \u2013 und warum die L\u00fccke bleibt<\/h2>\n<p>Die im September 2024 vom Volk abgelehnte BVG-Reform h\u00e4tte den Koordinationsabzug auf 20 Prozent des AHV-Lohns flexibilisiert und damit Teilzeitkr\u00e4fte massiv bessergestellt. Mit dem Nein bleibt der starre Frankenbetrag im Gesetz \u2013 und die L\u00fccke besteht 2026 unver\u00e4ndert weiter. Politisch wird an einer abgespeckten Folgevorlage gearbeitet, aber bis sie wirkt, vergehen mindestens noch zwei bis drei Jahre. Wer heute Teilzeit arbeitet, muss die L\u00fccke selber kompensieren.<\/p>\n<h2>Konkreter n\u00e4chster Schritt<\/h2>\n<p>Drei Zahlen aus dem letzten Versicherungsausweis pr\u00fcfen: versicherter Lohn, j\u00e4hrlicher Sparbeitrag, projiziertes Altersguthaben bei 65. Wenn der versicherte Lohn auff\u00e4llig tief im Verh\u00e4ltnis zum Bruttolohn steht (Faustregel: unter 60 Prozent), lohnt sich das Gespr\u00e4ch mit der Pensionskasse. Parallel sollte jeder Teilzeit-Berufst\u00e4tige pr\u00fcfen, ob er den maximalen S\u00e4ule-3a-Beitrag von CHF 7&#8217;258 (mit PK-Anschluss) tats\u00e4chlich aussch\u00f6pft \u2013 die S\u00e4ule 3a ist 2026 das einzige Vorsorgeinstrument, das die BVG-L\u00fccke direkt kompensiert. Wer beide Hebel zieht, holt sich pro Jahr leicht 3&#8217;000 bis 5&#8217;000 Franken zus\u00e4tzliches Altersguthaben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in der Schweiz Teilzeit arbeitet, bezahlt mit jeder reduzierten Stelle nicht nur Lohn ein, sondern auch Vorsorge \u2013 oft viel weniger, als die Lohnreduktion vermuten l\u00e4sst. Schuld ist der Koordinationsabzug im obligatorischen Teil der zweiten S\u00e4ule. 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