{"id":411,"date":"2026-05-19T21:40:45","date_gmt":"2026-05-19T19:40:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=411"},"modified":"2026-05-19T21:40:45","modified_gmt":"2026-05-19T19:40:45","slug":"ahv-plafonierung-wenn-2x100-nur-150-sind","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/ahv-plafonierung-wenn-2x100-nur-150-sind\/","title":{"rendered":"AHV-Plafonierung: Wenn 2&#215;100% nur 150% sind"},"content":{"rendered":"<p>Viele Ehepaare in der Schweiz erleben kurz vor der Pensionierung eine unangenehme \u00dcberraschung: Beide haben ein Leben lang voll AHV-Beitr\u00e4ge bezahlt, d\u00fcrften eigentlich je die Maximalrente erwarten \u2013 und bekommen am Ende statt zweimal 100 Prozent nur rund 150 Prozent ausbezahlt. Schuld ist die sogenannte Plafonierung, eine Regel, die im AHV-Gesetz seit Jahrzehnten festgeschrieben ist und 2026 unver\u00e4ndert gilt. Wer sie fr\u00fch genug versteht, kann mit Vorsorge- und Pensionierungsplanung gegensteuern \u2013 wer sie \u00fcbersieht, verliert \u00fcber die Pensionierungszeit schnell sechsstellige Betr\u00e4ge.<\/p>\n<h2>Was die Plafonierung 2026 konkret bedeutet<\/h2>\n<p>Die Maximalrente in der AHV betr\u00e4gt 2026 CHF 2&#8217;520 pro Monat (bei voller Beitragsdauer und massgebendem Einkommen ab CHF 90&#8217;720). Ein Ehepaar darf jedoch zusammen h\u00f6chstens 150 Prozent der Einzelmaximalrente beziehen \u2013 das sind CHF 3&#8217;780 pro Monat oder CHF 45&#8217;360 pro Jahr. Die Plafonierung greift, sobald beide Ehegatten gleichzeitig AHV beziehen. \u00dcbersteigt die Summe der beiden Einzelrenten 150 Prozent der Maximalrente, werden beide Renten anteilig gek\u00fcrzt, sodass exakt die Plafond-Summe ausbezahlt wird. F\u00fcr ein Doppelverdiener-Paar mit zwei Maximalrenten bedeutet das einen Verlust von CHF 1&#8217;260 pro Monat oder CHF 15&#8217;120 pro Jahr \u2013 \u00fcber 25 Pensionierungs-Jahre rund CHF 378&#8217;000.<\/p>\n<h2>Wer von der Plafonierung betroffen ist<\/h2>\n<p>Betroffen sind alle Ehepaare, deren beide individuelle Renten zusammen 150 Prozent der Maximalrente \u00fcbersteigen. Praktisch trifft das jedes Paar, bei dem beide ein Leben lang gearbeitet und mindestens je ein massgebendes Durchschnittseinkommen von rund CHF 75&#8217;000 erreicht haben. Eingetragene Partnerschaften werden gleichbehandelt. Nicht betroffen sind Konkubinatspaare \u2013 sie erhalten jeder die volle Einzelrente ohne K\u00fcrzung. Genau dieser Umstand f\u00fchrt zu einer paradoxen Konstellation: Ein verheiratetes Paar kann durch die Plafonierung j\u00e4hrlich mehr verlieren, als es zuvor an Steuervorteilen durch die Familienbesteuerung gewonnen hat. Die Diskussion um die \u00abHeiratsstrafe\u00bb in der AHV h\u00e4lt seit Jahren an, eine politische L\u00f6sung steht 2026 noch immer aus.<\/p>\n<h2>Witwen-Effekt: Wenn ein Partner stirbt, steigt die Rente<\/h2>\n<p>Verstirbt ein Ehegatte, f\u00e4llt die Plafonierung weg. Die \u00fcberlebende Person erh\u00e4lt ihre eigene Rente plus den Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent (maximal jedoch die Einzelmaximalrente). Das f\u00fchrt h\u00e4ufig dazu, dass die Witwen- bzw. Witwerrente h\u00f6her ausf\u00e4llt als die H\u00e4lfte der vorherigen Ehepaar-Rente \u2013 ein systemisches Detail, das in der Nachlassplanung selten thematisiert wird, aber f\u00fcr die Liquidit\u00e4tsplanung des \u00fcberlebenden Partners wesentlich ist. Wer eine erg\u00e4nzende Lebensversicherung abschliesst, sollte diesen Effekt mitrechnen, statt von einer pauschalen Halbierung des Haushaltsbudgets auszugehen.<\/p>\n<h2>Was l\u00e4sst sich konkret gegensteuern?<\/h2>\n<p>Die Plafonierung selbst l\u00e4sst sich nicht umgehen \u2013 sie ist gesetzlich verankert. Drei Hebel reduzieren ihren Effekt jedoch sp\u00fcrbar. Erstens: Ein Ehegatte schiebt den AHV-Bezug auf, der andere bezieht fr\u00fcher. Da die Plafonierung nur bei gleichzeitigem Bezug greift, l\u00e4sst sich der Plafond zeitlich umgehen und \u00fcber die Aufschubzuschl\u00e4ge (bis +31,5 Prozent bei f\u00fcnf Jahren Aufschub) sogar verbessern. Zweitens: Investitionen in die S\u00e4ule 3a und freiwillige PK-Eink\u00e4ufe wirken gezielt dort, wo die AHV nicht greift \u2013 also ausserhalb des plafonierten Teils. Drittens: Die Pensionskasse zahlt unabh\u00e4ngig von der AHV-Plafonierung. Wer einen substanziellen PK-Bezug einplant, kompensiert den AHV-Verlust teilweise mit Kapital oder Rente aus der zweiten S\u00e4ule.<\/p>\n<p>Ein verwandter Aspekt der individuellen Vorsorge-Planung: das Schliessen von L\u00fccken in der eigenen AHV-Beitragshistorie. Diese L\u00fccken kosten unabh\u00e4ngig von der Plafonierung nochmals Rente \u2013 siehe <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=383\">AHV-Beitragsl\u00fccken: Finden und schliessen<\/a>.<\/p>\n<h2>Der konkrete n\u00e4chste Schritt<\/h2>\n<p>Wer sich der eigenen AHV-Situation n\u00e4hern will, bestellt zun\u00e4chst beim Wohnkanton den individuellen Kontoauszug (IK-Auszug) sowohl f\u00fcr sich als auch \u2013 mit Vollmacht \u2013 f\u00fcr den Ehepartner. Daraus l\u00e4sst sich die voraussichtliche Einzelrente jedes Partners berechnen. Auf der Plattform www.acor-avs.admin.ch des Bundes steht ein offizieller Rechner zur Verf\u00fcgung, der die Plafonierung automatisch ber\u00fccksichtigt. Zeigt die Berechnung, dass beide Partner gemeinsam in die Plafonierung laufen, lohnt sich vor Erreichen des 60. Altersjahrs ein Gespr\u00e4ch mit einer unabh\u00e4ngigen Pensionierungs-Beratung, um die Bezugsstrategie zeitlich zu staffeln. Wer das f\u00fcnf Jahre vor der Pensionierung angeht, hat noch alle Hebel \u2013 wer es drei Monate vor der ersten AHV-Zahlung entdeckt, hat keine mehr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Ehepaare in der Schweiz erleben kurz vor der Pensionierung eine unangenehme \u00dcberraschung: Beide haben ein Leben lang voll AHV-Beitr\u00e4ge bezahlt, d\u00fcrften eigentlich je die Maximalrente erwarten \u2013 und bekommen am Ende statt zweimal 100 Prozent nur rund 150 Prozent ausbezahlt. 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