{"id":317,"date":"2026-05-17T20:01:45","date_gmt":"2026-05-17T18:01:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=317"},"modified":"2026-05-17T20:21:05","modified_gmt":"2026-05-17T18:21:05","slug":"teilpensionierung-in-drei-stufen-so-gelingt-der-uebergang","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/teilpensionierung-in-drei-stufen-so-gelingt-der-uebergang\/","title":{"rendered":"Teilpensionierung in drei Stufen: So gelingt der \u00dcbergang"},"content":{"rendered":"<p>Der harte Schnitt am 65. Geburtstag ist f\u00fcr viele Berufst\u00e4tige nicht mehr das Modell der Wahl. Seit der AHV21-Reform und den j\u00fcngsten BVG-Anpassungen ist die Teilpensionierung in der Schweiz so flexibel wie nie zuvor \u2013 und steuerlich attraktiver, als die meisten ahnen. Wer das Modell sauber plant, kann den \u00dcbergang in drei Schritten gestalten und dabei sowohl Steuern als auch Vorsorgekapital optimieren.<\/p>\n<h2>Was sich seit AHV21 konkret ge\u00e4ndert hat<\/h2>\n<p>Vor der AHV21-Reform war eine echte Teilpensionierung m\u00fchsam: Reglemente vieler Pensionskassen sahen nur eine einzige Bezugsstufe vor, und die AHV liess sich nur in zwei Schritten vorbeziehen oder aufschieben. Seit 2024 erlaubt das Gesetz im BVG bis zu <strong>drei Bezugsschritte<\/strong> zwischen 58 und 70 Jahren. Bei der AHV-Rente sind ebenfalls drei Schritte m\u00f6glich, mit monatsgenauer Anpassung des Vorbezugs- oder Aufschubzuschlags.<\/p>\n<p>Damit wird ein echtes Drei-Stufen-Modell m\u00f6glich: zum Beispiel 60, 63 und 65 \u2013 oder 62, 64 und 66. Wichtig: Nicht jede Pensionskasse hat das Reglement bereits an die neue Maximalzahl angepasst. Ein Blick ins aktuelle Vorsorgereglement lohnt sich vor jeder Planung.<\/p>\n<h2>Stufe 1: Pensum reduzieren mit 60 oder 62<\/h2>\n<p>Der erste Schritt ist meist eine Reduktion auf etwa 80 bis 60 Prozent. Wer arbeitsrechtlich Spielraum hat \u2013 Wissensarbeitende, Selbstst\u00e4ndige, Kaderpersonal mit Jobsharing-M\u00f6glichkeit \u2013 findet hier den gr\u00f6ssten Hebel. Bei vielen Pensionskassen l\u00f6st die Pensumsreduktion einen anteiligen Bezug des Altersguthabens aus, sofern das Reglement den Vorbezug ab 58 oder 60 zul\u00e4sst.<\/p>\n<p>Ein 40-prozentiger Bezug bei Reduktion von 100 auf 60 Prozent w\u00fcrde bedeuten: 40 Prozent des Altersguthabens werden ausbezahlt oder verrentet, 60 Prozent bleiben im aktiven Sparprozess. Wer hier teilweise Kapital und teilweise Rente w\u00e4hlt, kann sp\u00e4ter beim n\u00e4chsten Schritt wieder die Wahl treffen \u2013 das ist eine der grossen St\u00e4rken der Drei-Schritte-Variante.<\/p>\n<h2>Stufe 2: Weitere Reduktion mit 63 oder 64<\/h2>\n<p>Drei Jahre sp\u00e4ter folgt der zweite Schritt \u2013 h\u00e4ufig die Reduktion von 60 auf 30 oder 40 Prozent. Auch hier wird ein weiterer Teil des verbleibenden Pensionskassen-Guthabens f\u00e4llig. Wer diesen Schritt mit einem freiwilligen Pensionskasseneinkauf in den Vorjahren kombiniert, kann den steuerlichen Effekt deutlich verst\u00e4rken: Der Einkauf reduziert das steuerbare Einkommen im Jahr der Einzahlung, der sp\u00e4tere Kapitalbezug wird separat und zu deutlich tieferem Satz besteuert.<\/p>\n<p>F\u00fcr die AHV bedeutet die Stufe 2 oft den Zeitpunkt des <strong>Teilvorbezugs<\/strong>: Wer mit 64 die H\u00e4lfte der AHV vorbezieht, akzeptiert einen K\u00fcrzungsfaktor von 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr auf den vorbezogenen Teil \u2013 beim Frauen-Referenzalter 64 und beim M\u00e4nner-Referenzalter 65 ist die Mathematik unterschiedlich. Mit der gleitenden Anpassung der AHV21-Reform ist das auch monatsgenau m\u00f6glich, nicht mehr nur jahresweise.<\/p>\n<h2>Stufe 3: Vollst\u00e4ndige Pensionierung \u2013 oder Aufschub<\/h2>\n<p>Die letzte Stufe ist der Abschluss. Wer mit 65 nicht vollst\u00e4ndig aufh\u00f6ren m\u00f6chte, kann den verbliebenen Teil der AHV auf 66, 67 oder 70 aufschieben. Pro Aufschubjahr w\u00e4chst die Rente um zwischen 5,2 und 31,5 Prozent (\u00fcber f\u00fcnf Jahre kumuliert). F\u00fcr Personen mit \u00fcberdurchschnittlicher Lebenserwartung und gutem Einkommen ist das eine der wenigen wirklich attraktiven \u201eAnlagem\u00f6glichkeiten&#8220; mit garantierter Lebenslangrente.<\/p>\n<p>Bei der Pensionskasse wird in dieser Stufe das letzte Drittel oder Viertel des Altersguthabens f\u00e4llig. Hier zeigt sich der Vorteil der Staffelung: Drei Kapitalbez\u00fcge in drei verschiedenen Steuerjahren (oder mindestens drei verschiedenen Steuerperioden, je nach Kanton) werden separat besteuert \u2013 mit jeweils niedrigerem Progressionssatz, als ein einziger grosser Bezug h\u00e4tte.<\/p>\n<h2>Steuerliche Faustregeln<\/h2>\n<p>Drei Punkte sind in jeder Kantonsregel wichtig. Erstens: <strong>Bez\u00fcge in unterschiedlichen Steuerjahren<\/strong> trennen. Wer in einem Kalenderjahr aus PK und S\u00e4ule 3a gleichzeitig bezieht, wird in vielen Kantonen kumuliert besteuert \u2013 die gew\u00fcnschte Progressionsbrechung verpufft. Zweitens: <strong>Pensionskasseneink\u00e4ufe<\/strong> mindestens drei Jahre vor dem Bezug t\u00e4tigen. Sonst greift die Sperrfrist und der sp\u00e4tere Kapitalbezug ist nicht steuerlich beg\u00fcnstigt. Drittens: <strong>Wohnsitzkanton pr\u00fcfen<\/strong> \u2013 die Unterschiede zwischen Zug, Schwyz, Genf und Waadt bei der Kapitalbezugssteuer sind erheblich. Ein Wohnsitzwechsel kurz vor der Pensionierung kann legitim sein, muss aber substantiiert und nicht nur formal vollzogen werden.<\/p>\n<h2>Was jetzt zu tun ist<\/h2>\n<p>Wer das Drei-Stufen-Modell nutzen will, sollte mit 55 die Planung beginnen. Drei konkrete Schritte: das <strong>Vorsorgereglement<\/strong> der eigenen Pensionskasse anfordern und pr\u00fcfen, wie viele Bezugsschritte und welche Mindest-Pensumsreduktionen das Reglement vorsieht. Eine <strong>Steuerprojektion<\/strong> \u00fcber drei Bezugsjahre bei einem unabh\u00e4ngigen Vorsorgeberater oder mit einem Online-Tool wie Verm\u00f6gensZentrum oder PensExpert erstellen. Und schliesslich mit dem Arbeitgeber <strong>fr\u00fchzeitig sprechen<\/strong> \u2013 nicht jede Pensumsreduktion ist sofort m\u00f6glich, und Jobsharing-Modelle brauchen oft 12 bis 18 Monate Vorlauf.<\/p>\n<p>Wer das mit einer gestaffelten S\u00e4ule 3a-Strategie kombinieren m\u00f6chte, findet im Artikel <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/\">\u201eS\u00e4ule 3a gestaffelt beziehen: Progression brechen&#8220;<\/a> die erg\u00e4nzende Logik f\u00fcr die dritte S\u00e4ule.<\/p>\n<h2>Konkreter n\u00e4chster Schritt<\/h2>\n<p>Frag bei deiner Pensionskasse das <strong>aktuelle Vorsorgereglement Stand 2026<\/strong> an \u2013 speziell die Abschnitte zu Teilpensionierung und Mindestpensum. Bei vielen Kassen liegt eine aktualisierte Fassung nach AHV21 vor, die noch nicht aktiv kommuniziert wurde. Wer das Reglement kennt, plant die n\u00e4chsten zehn Jahre mit deutlich mehr Spielraum.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der harte Schnitt am 65. 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