{"id":1444,"date":"2026-07-22T21:40:39","date_gmt":"2026-07-22T19:40:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=1444"},"modified":"2026-07-22T21:40:39","modified_gmt":"2026-07-22T19:40:39","slug":"saeule-3a-bei-scheidung-wer-bekommt-das-guthaben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/saeule-3a-bei-scheidung-wer-bekommt-das-guthaben\/","title":{"rendered":"S\u00e4ule 3a bei Scheidung: Wer bekommt das Guthaben?"},"content":{"rendered":"<p>Bei einer Scheidung denken die meisten sofort an die Pensionskasse \u2013 dort wird das w\u00e4hrend der Ehe angesparte Guthaben h\u00e4lftig geteilt, das ist bekannt. Die S\u00e4ule 3a ger\u00e4t dabei gerne in Vergessenheit. Dabei kann auf dem 3a-Konto \u00fcber die Jahre ein stattlicher Betrag zusammenkommen. Wird er bei der Scheidung geteilt? Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an \u2013 und zwar nicht auf das Vorsorgerecht, sondern auf das G\u00fcterrecht. Das ist ein wichtiger Unterschied, der viele \u00fcberrascht.<\/p>\n<h2>Warum die 3a anders behandelt wird als die Pensionskasse<\/h2>\n<p>Die zweite S\u00e4ule wird bei einer Scheidung \u00fcber den sogenannten Vorsorgeausgleich geteilt. Diese Regel gilt ausschliesslich f\u00fcr das obligatorische und \u00fcberobligatorische Pensionskassenguthaben. Die S\u00e4ule 3a f\u00e4llt nicht darunter. Sie ist zwar \u00abgebundene Vorsorge\u00bb, wird bei der Scheidung aber wie normales Verm\u00f6gen behandelt und \u00fcber das eheliche G\u00fcterrecht auseinandergesetzt. Konkret heisst das: Ob und wie viel geteilt wird, h\u00e4ngt vom G\u00fcterstand des Paares ab \u2013 nicht von einer starren 50-Prozent-Regel der beruflichen Vorsorge.<\/p>\n<p>Diese Unterscheidung hat Folgen. Bei der Pensionskasse landet der Ausgleich zwingend wieder in der gebundenen Vorsorge des anderen. Bei der 3a ist das Ergebnis st\u00e4rker vom Einzelfall und von den Absprachen im Scheidungsverfahren abh\u00e4ngig.<\/p>\n<h2>Der Normalfall: Errungenschaftsbeteiligung<\/h2>\n<p>Wer bei der Heirat keinen Ehevertrag abschliesst, lebt automatisch im G\u00fcterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Vereinfacht gesagt: Was w\u00e4hrend der Ehe aus dem Erwerbseinkommen angespart wird, ist Errungenschaft und wird bei der Scheidung h\u00e4lftig geteilt. Da die 3a-Einzahlungen in der Regel aus dem laufenden Lohn stammen und Lohn als Errungenschaft gilt, f\u00e4llt das w\u00e4hrend der Ehe angesparte 3a-Guthaben grunds\u00e4tzlich in diese Masse.<\/p>\n<p>Das Ergebnis ist \u00e4hnlich wie bei der Pensionskasse: Jeder Ehegatte hat Anspruch auf die H\u00e4lfte des vom anderen w\u00e4hrend der Ehe gebildeten 3a-Kapitals. Guthaben, das nachweislich vor der Ehe bestand oder aus Eigengut \u2013 etwa aus einer Erbschaft \u2013 gespeist wurde, bleibt hingegen beim jeweiligen Ehegatten. Deshalb lohnt es sich, Kontoausz\u00fcge und Einzahlungsbelege aufzubewahren; sie sind der Nachweis, welcher Teil vorehelich und welcher ehelich ist.<\/p>\n<h2>Wenn ein Ehevertrag besteht<\/h2>\n<p>Haben die Ehegatten per Ehevertrag G\u00fctertrennung vereinbart, sieht die Sache anders aus. Dann beh\u00e4lt jeder sein eigenes Verm\u00f6gen \u2013 und damit auch seine eigene S\u00e4ule 3a. Eine Teilung findet in diesem Fall nicht statt. Wer also bewusst eine klare Verm\u00f6genstrennung wollte, findet sie bei der 3a best\u00e4tigt. Umgekehrt kann ein Ehevertrag die Aufteilung auch anders regeln, als es die gesetzliche Grundregel vorsieht. Der G\u00fcterstand ist damit der Schl\u00fcssel zur Frage, wer am Ende wie viel bekommt.<\/p>\n<h2>Wie die Teilung praktisch abl\u00e4uft<\/h2>\n<p>Wichtig ist ein Detail, das oft \u00fcbersehen wird: Wird 3a-Guthaben im Rahmen der g\u00fcterrechtlichen Auseinandersetzung \u00fcbertragen, bleibt der gebundene Charakter nicht automatisch bestehen. Massgeblich ist, wie die \u00dcbertragung im Scheidungsurteil geregelt ist \u2013 die genaue Aufteilung muss dort explizit festgehalten sein, damit die Vorsorgestiftung sie \u00fcberhaupt vollziehen kann. Ein sauber formuliertes Urteil erspart hier sp\u00e4ter viel \u00c4rger. Praktisch wird das Kapital in solchen F\u00e4llen h\u00e4ufig an eine Freiz\u00fcgigkeits- oder Vorsorgeeinrichtung des beg\u00fcnstigten Ehegatten \u00fcberwiesen, statt bar ausbezahlt zu werden. Auch die Steuerfolgen unterscheiden sich je nachdem, ob das Geld gebunden bleibt oder frei wird \u2013 ein weiterer Grund, die Formulierung nicht dem Zufall zu \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Der Blick auf die 3a geh\u00f6rt deshalb fr\u00fch auf die Traktandenliste einer Trennung \u2013 zusammen mit der Pensionskasse, die separat \u00fcber den Vorsorgeausgleich geteilt wird. Wie dieser Ausgleich der zweiten S\u00e4ule funktioniert, habe ich im Beitrag <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/scheidung-und-pensionskasse-vorsorge-aufteilen\/\">Scheidung und Pensionskasse: Vorsorge aufteilen<\/a> im Detail beschrieben. Beide Bausteine zusammen ergeben erst das vollst\u00e4ndige Bild der Vorsorge nach einer Scheidung.<\/p>\n<h2>Ihr n\u00e4chster Schritt<\/h2>\n<p>Verschaffen Sie sich fr\u00fch einen \u00dcberblick: Wie hoch ist Ihr aktuelles 3a-Guthaben, und welcher Teil davon stammt aus der Zeit vor der Ehe? Fordern Sie bei Ihrer Vorsorgestiftung einen Auszug an und legen Sie ihn zu den \u00fcbrigen Vorsorgeunterlagen. Wer diese Zahlen kennt, verhandelt in einer Trennung nicht im Nebel, sondern auf Basis von Fakten \u2013 und kann gemeinsam mit einer Fachperson eine faire und rechtssichere L\u00f6sung finden.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Vorsorgeberatung. Bei einer konkreten Trennung lohnt sich fachkundige Begleitung.<\/em><\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<p>Blog: https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/ \u00b7 Autor: Mike Neuburger<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei einer Scheidung denken die meisten sofort an die Pensionskasse \u2013 dort wird das w\u00e4hrend der Ehe angesparte Guthaben h\u00e4lftig geteilt, das ist bekannt. Die S\u00e4ule 3a ger\u00e4t dabei gerne in Vergessenheit. Dabei kann auf dem 3a-Konto \u00fcber die Jahre ein stattlicher Betrag zusammenkommen. Wird er bei der Scheidung geteilt? 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