{"id":1329,"date":"2026-07-19T18:11:33","date_gmt":"2026-07-19T16:11:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=1329"},"modified":"2026-07-19T18:11:33","modified_gmt":"2026-07-19T16:11:33","slug":"teilpensionierung-schrittweise-aufhoeren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/teilpensionierung-schrittweise-aufhoeren\/","title":{"rendered":"Teilpensionierung: schrittweise aufh\u00f6ren"},"content":{"rendered":"<p>Der abrupte Wechsel vom vollen Arbeitspensum in den Ruhestand von einem Tag auf den anderen ist ein Auslaufmodell. Immer mehr Menschen in der Schweiz reduzieren ihr Pensum stattdessen in Etappen \u2013 erst auf 60 Prozent, dann auf 30, schliesslich ganz. Diese Teilpensionierung ist nicht nur ein sanfterer \u00dcbergang f\u00fcr K\u00f6rper und Kopf, sondern seit der Reform \u00abAHV 21\u00bb auch ein erstaunlich wirksames Instrument, um bei den Steuern und der Vorsorge Tausende von Franken zu gewinnen. Wer die Regeln kennt, plant den Ausstieg mit System statt mit dem Kalenderblatt.<\/p>\n<h2>Warum das Thema heute besonders z\u00e4hlt<\/h2>\n<p>Mit der Reform \u00abAHV 21\u00bb, die seit 2024 in Kraft ist, wurde der Rentenbezug flexibilisiert. Die AHV-Rente l\u00e4sst sich heute zwischen 63 und 70 Jahren beziehen \u2013 Frauen der \u00dcbergangsgeneration teils bereits ab 62. Neu kann man auch nur einen Teil der Rente vorziehen oder aufschieben, n\u00e4mlich zwischen 20 und 80 Prozent, und das in bis zu drei Schritten. Parallel dazu erlauben die Pensionskassen den Bezug des Alterskapitals gestaffelt \u00fcber mehrere Teilpensionierungsschritte. Diese neue Flexibilit\u00e4t ist die Grundlage f\u00fcr eine steuerlich clevere Planung.<\/p>\n<h2>Der Steuerhebel liegt im Kapitalbezug<\/h2>\n<p>Der gr\u00f6sste finanzielle Effekt der Teilpensionierung entsteht beim Bezug des Pensionskassenkapitals. Kapitalauszahlungen aus der zweiten S\u00e4ule werden separat vom \u00fcbrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert \u2013 aber dieser Satz ist progressiv. Je h\u00f6her der in einem einzelnen Jahr bezogene Betrag, desto h\u00f6her der Prozentsatz.<\/p>\n<p>Genau hier setzt die Teilpensionierung an. Wer sein Pensum in zwei oder drei Schritten reduziert und bei jedem Schritt einen Teil des Kapitals bezieht, verteilt die Auszahlung \u00fcber mehrere Steuerjahre. Statt einer grossen Summe in einem Jahr fallen mehrere kleinere an \u2013 jede zu einem tieferen Satz. \u00dcber die gesamte Auszahlung hinweg lassen sich so je nach Kanton und Kapitalh\u00f6he mehrere Tausend Franken Steuern sparen. Seit \u00abAHV 21\u00bb sind bei der Pensionskasse maximal drei solcher Kapitalbezugsschritte erlaubt. Das gleiche Prinzip der Progressionsbrechung nutzt, wer schon die <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/saeule-3a-gestaffelt-beziehen-progression-brechen\/\">S\u00e4ule 3a gestaffelt bezieht<\/a>.<\/p>\n<h2>AHV, Pensionskasse und die dritte S\u00e4ule im Zusammenspiel<\/h2>\n<p>Wichtig ist, die drei Vorsorgeebenen zusammen zu denken. Bei der AHV entscheidet der Zeitpunkt des Rentenbezugs \u00fcber die H\u00f6he: Ein Vorbezug k\u00fcrzt die Rente lebenslang, ein Aufschub erh\u00f6ht sie. Wer weiterarbeitet, aber die Rente aufschiebt, sammelt unter Umst\u00e4nden zus\u00e4tzliche Beitragsjahre.<\/p>\n<p>Bei der Pensionskasse h\u00e4ngt viel vom Reglement ab. Nicht jede Kasse l\u00e4sst beliebig viele Teilschritte oder jede Kombination aus Renten- und Kapitalbezug zu. Ein Blick ins Reglement oder ein Gespr\u00e4ch mit der Kasse vor der ersten Pensumsreduktion ist deshalb Pflicht. Und die S\u00e4ule 3a bleibt relevant: Solange ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen fliesst, darf weiter einbezahlt werden \u2013 ab 2026 bis zu 7&#8217;258 Franken j\u00e4hrlich f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige mit Pensionskasse. Diese Einzahlungen senken das steuerbare Einkommen genau in den Jahren, in denen das Pensum und damit der Lohn bereits sinken.<\/p>\n<h2>Was man fr\u00fch kl\u00e4ren sollte<\/h2>\n<p>Eine gute Teilpensionierung beginnt Jahre vor dem ersten Schritt. Drei Punkte sind zentral. Erstens: Erlaubt das Pensionskassenreglement die geplante Etappierung \u00fcberhaupt, und in welchen Pensumsschritten? Zweitens: Wie viel Kapital soll pro Schritt bezogen und wie viel als Rente belassen werden \u2013 denn die Rente sichert lebenslanges, garantiertes Einkommen, w\u00e4hrend das Kapital flexibel, aber selbst zu verwalten ist. Drittens: Wie sieht die Progression im eigenen Wohnkanton aus, denn die Kapitalauszahlungssteuer unterscheidet sich kantonal erheblich.<\/p>\n<p>Wer diese Fragen fr\u00fch angeht, kann die Reduktionsschritte gezielt auf verschiedene Steuerjahre legen und dabei auch einen allf\u00e4lligen Wohnkantonswechsel oder freiwillige Pensionskasseneink\u00e4ufe in den Jahren davor mitdenken. Denn ein Einkauf kurz vor dem Kapitalbezug unterliegt einer dreij\u00e4hrigen Sperrfrist \u2013 auch das geh\u00f6rt in die Planung.<\/p>\n<h2>Der n\u00e4chste Schritt<\/h2>\n<p>Bestellen Sie bei Ihrer Pensionskasse den aktuellen Vorsorgeausweis und fragen Sie konkret nach den M\u00f6glichkeiten zur Teilpensionierung: Wie viele Teilschritte sind erlaubt, in welchen Pensumsgr\u00f6ssen, und l\u00e4sst sich pro Schritt Kapital beziehen? Mit diesen Angaben und einem Blick auf die Kapitalauszahlungssteuer Ihres Kantons k\u00f6nnen Sie \u2013 idealerweise mit einer Fachperson \u2013 einen Etappenplan entwerfen, der den \u00dcbergang in den Ruhestand nicht dem Zufall, sondern dem Steuerkalender \u00fcberl\u00e4sst.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Vorsorge- oder Steuerberatung. Ihre pers\u00f6nliche Situation kl\u00e4ren Sie am besten mit einer Fachperson oder Ihrer Pensionskasse.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der abrupte Wechsel vom vollen Arbeitspensum in den Ruhestand von einem Tag auf den anderen ist ein Auslaufmodell. Immer mehr Menschen in der Schweiz reduzieren ihr Pensum stattdessen in Etappen \u2013 erst auf 60 Prozent, dann auf 30, schliesslich ganz. 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