{"id":1299,"date":"2026-07-19T18:11:33","date_gmt":"2026-07-19T16:11:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=1299"},"modified":"2026-07-19T18:11:33","modified_gmt":"2026-07-19T16:11:33","slug":"bonus-und-pensionskasse-versichert-oder-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/bonus-und-pensionskasse-versichert-oder-nicht\/","title":{"rendered":"Bonus und Pensionskasse: versichert oder nicht?"},"content":{"rendered":"<p>Im Fr\u00fchjahr flattert der Bonus aufs Konto, und mit ihm die stille Annahme: Was dem Lohn zugerechnet wird, landet auch in der Pensionskasse. Genau das stimmt aber nicht zwingend. Zwischen dem AHV-pflichtigen Lohn und dem Lohn, den Ihre Pensionskasse versichert, klafft bei variablen Verg\u00fctungen oft eine L\u00fccke. Wer \u00fcber Jahre einen substanziellen Bonusanteil bezieht, kann so ein sp\u00fcrbares St\u00fcck Altersguthaben verlieren, ohne es je zu bemerken.<\/p>\n<h2>AHV-Lohn ist nicht gleich versicherter Lohn<\/h2>\n<p>Der Bonus ist AHV-pflichtig \u2013 daran gibt es nichts zu r\u00fctteln. In der zweiten S\u00e4ule gilt jedoch eine andere Logik. Das Gesetz kn\u00fcpft den massgebenden Lohn zwar an den AHV-Lohn an, erlaubt der Vorsorgeeinrichtung aber ausdr\u00fccklich, davon abzuweichen. Genutzt wird diese M\u00f6glichkeit h\u00e4ufig: Viele Reglemente definieren den versicherten Lohn als den fixen Grundlohn und lassen variable Bestandteile ganz oder teilweise aussen vor.<\/p>\n<p>Rechtlich ist das zul\u00e4ssig, sofern es im Reglement klar und konkret geregelt ist. Eine stillschweigende Praxis des Arbeitgebers reicht nicht. Umgekehrt bedeutet das f\u00fcr Sie: Die Antwort auf die Frage, ob Ihr Bonus versichert ist, steht in genau einem Dokument \u2013 dem Vorsorgereglement Ihrer Pensionskasse. Nicht im Arbeitsvertrag, nicht im Lohnausweis.<\/p>\n<p>Innerhalb des BVG-Obligatoriums gilt eine wichtige Einschr\u00e4nkung: Bis zum oberen Grenzbetrag des koordinierten Lohns muss die Kasse den AHV-Lohn ber\u00fccksichtigen. Der Streit betrifft in der Praxis vor allem die \u00dcberobligatorium-Zone, also Einkommensteile oberhalb der BVG-Obergrenze. Genau dort liegt bei Kaderl\u00f6hnen der gr\u00f6sste Teil des Bonus.<\/p>\n<h2>Warum das Reglement so unterschiedlich ausf\u00e4llt<\/h2>\n<p>F\u00fcr den Arbeitgeber ist die Sache eine Kostenfrage. Jeder versicherte Franken l\u00f6st Sparbeitr\u00e4ge aus, in der Regel je zur H\u00e4lfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein schwankender Bonus macht die Beitragsplanung zudem unberechenbar, weil die Lohnmeldung an die Kasse jeweils im Voraus erfolgt und der Bonus erst sp\u00e4ter feststeht.<\/p>\n<p>Deshalb sind drei Modelle verbreitet. Erstens: Der Bonus ist gar nicht versichert, es z\u00e4hlt nur der Grundlohn. Zweitens: Ein pauschaler Anteil wird eingerechnet, etwa der Vorjahresbonus oder ein reglementarisch festgelegter Prozentsatz. Drittens: Der volle AHV-Lohn inklusive Bonus wird versichert, was f\u00fcr Sie am g\u00fcnstigsten ist, f\u00fcr den Arbeitgeber jedoch am teuersten.<\/p>\n<p>Ist der Bonus nicht im Voraus bekannt, wird f\u00fcr die Lohnmeldung meist der Vorjahreswert \u00fcbernommen oder eine realistische Annahme getroffen und im Folgejahr korrigiert.<\/p>\n<h2>Was ein nicht versicherter Bonus konkret kostet<\/h2>\n<p>Rechnen wir n\u00fcchtern. Grundlohn 120&#8217;000 Franken, Bonus 30&#8217;000 Franken, Sparbeitrag insgesamt 15 Prozent. Ist der Bonus versichert, fliessen j\u00e4hrlich 4&#8217;500 Franken zus\u00e4tzlich ins Altersguthaben, wovon Sie selbst etwa die H\u00e4lfte tragen. \u00dcber zwanzig Jahre und mit Verzinsung summiert sich der Unterschied leicht auf einen sechsstelligen Betrag im Alterskapital.<\/p>\n<p>Weniger sichtbar, aber ebenso relevant: Die Risikoleistungen. Invaliden- und Hinterlassenenrenten bemessen sich in vielen Reglementen am versicherten Lohn. Ist der Bonus draussen, ist auch der Schutz Ihrer Familie tiefer, als der Lebensstandard vermuten l\u00e4sst. Und schliesslich sinkt Ihr reglementarisches Einkaufspotenzial, weil dieses ebenfalls auf dem versicherten Lohn beruht.<\/p>\n<p>Wie stark die Definition des versicherten Lohns die Vorsorge pr\u00e4gt, zeigt sich auch bei reduzierten Pensen \u2013 nachzulesen im Beitrag zu <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/teilzeit-und-pensionskasse-der-koordinationsabzug\/\">Teilzeit und Pensionskasse: der Koordinationsabzug<\/a>.<\/p>\n<h2>So verschaffen Sie sich Klarheit<\/h2>\n<p>Beginnen Sie beim Pensionskassenausweis. Vergleichen Sie den dort ausgewiesenen versicherten Lohn oder AHV-Lohn mit Ihrem tats\u00e4chlichen Bruttoeinkommen des Vorjahres inklusive Bonus. Weicht der Betrag ungef\u00e4hr um die Bonush\u00f6he ab, ist die Sache klar.<\/p>\n<p>Fordern Sie anschliessend das Vorsorgereglement an \u2013 Sie haben Anspruch darauf \u2013 und suchen Sie den Artikel zum \u00abmassgebenden\u00bb oder \u00abversicherten Lohn\u00bb. Steht dort eine Formulierung wie \u00abohne Gratifikationen, Boni und sonstige Sonderverg\u00fctungen\u00bb, wissen Sie Bescheid.<\/p>\n<p>Ist der Bonus nicht versichert, bleiben Ihnen drei Hebel: freiwillige Eink\u00e4ufe, um die L\u00fccke im Alterskapital zu f\u00fcllen, ein konsequent ausgesch\u00f6pftes S\u00e4ule-3a-Konto, und der Punkt beim n\u00e4chsten Stellenwechsel oder bei Lohnverhandlungen \u2013 die Behandlung des Bonus in der Pensionskasse ist ein legitimes Verhandlungsthema, das oft mehr wert ist als ein paar hundert Franken mehr Grundlohn.<\/p>\n<h2>Der n\u00e4chste Schritt<\/h2>\n<p>Nehmen Sie Ihren aktuellen Pensionskassenausweis zur Hand und pr\u00fcfen Sie eine einzige Zahl: den gemeldeten Jahreslohn. Stimmt er mit Ihrem gesamten Bruttoeinkommen \u00fcberein? Wenn nicht, lohnt der Anruf bei der Personalabteilung \u2013 heute, nicht kurz vor der Pensionierung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Vorsorgeberatung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Fr\u00fchjahr flattert der Bonus aufs Konto, und mit ihm die stille Annahme: Was dem Lohn zugerechnet wird, landet auch in der Pensionskasse. Genau das stimmt aber nicht zwingend. Zwischen dem AHV-pflichtigen Lohn und dem Lohn, den Ihre Pensionskasse versichert, klafft bei variablen Verg\u00fctungen oft eine L\u00fccke. 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