{"id":1289,"date":"2026-07-19T18:11:33","date_gmt":"2026-07-19T16:11:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=1289"},"modified":"2026-07-19T18:11:33","modified_gmt":"2026-07-19T16:11:33","slug":"bvg-mindestzins-2026-mechanik-des-pflichtzinses","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/bvg-mindestzins-2026-mechanik-des-pflichtzinses\/","title":{"rendered":"BVG-Mindestzins 2026: Mechanik des Pflichtzinses"},"content":{"rendered":"<p>Jeden Herbst entscheidet der Bundesrat \u00fcber eine Zahl, die f\u00fcr jeden Schweizer Berufst\u00e4tigen direkt sp\u00fcrbar ist \u2013 auch wenn sie kaum jemand auf dem Radar hat: den BVG-Mindestzinssatz. F\u00fcr 2026 liegt er bei 1.25 %. Klingt unspektakul\u00e4r, ist aber die rechtliche Mindestverzinsung, die jede Pensionskasse f\u00fcr den obligatorischen Teil des Altersguthabens garantieren muss. Wer versteht, wie dieser Pflichtzins zustande kommt und was er wirklich abdeckt, kann seinen Pensionskassenausweis besser lesen \u2013 und besser entscheiden, ob freiwillige Eink\u00e4ufe sinnvoll sind.<\/p>\n<h2>Was der Mindestzins genau verzinst<\/h2>\n<p>Wichtig zuerst die Abgrenzung: Der BVG-Mindestzins von 1.25 % gilt ausschliesslich f\u00fcr das obligatorische Altersguthaben. Das ist der Lohnanteil zwischen dem Koordinationsabzug und dem oberen BVG-Grenzbetrag (2026: CHF 90&#8217;720). Alles, was dar\u00fcber hinaus versichert wird, f\u00e4llt ins sogenannte \u00dcberobligatorium \u2013 und dort darf die Pensionskasse einen tieferen oder h\u00f6heren Zins ansetzen, je nach Reglement und finanzieller Lage. Viele Kassen f\u00fchren separate Schattenrechnungen f\u00fcr obligatorisch und \u00fcberobligatorisch, andere arbeiten mit einer einzigen, gewichteten Verzinsung (\u00abumh\u00fcllende L\u00f6sung\u00bb). Wer sich Klarheit verschaffen will, schaut im Vorsorgereglement nach dem Stichwort \u00abVerzinsung\u00bb und im Ausweis nach den getrennten T\u00f6pfen.<\/p>\n<h2>Wie der Bundesrat den Satz berechnet<\/h2>\n<p>Die Bundesrats-Formel ist nicht \u00f6ffentlich-mathematisch festgeschrieben, orientiert sich aber an Art. 15 BVG: massgebend sind die Renditen von Bundesobligationen, Aktien, Anleihen und Immobilien. In der Praxis schaut die BVG-Kommission auf einen gleitenden Mix aus 7-j\u00e4hrigen Eidgenossen, dem SPI und einem breiten Anleihen-Index, erg\u00e4nzt um die aktuelle Inflation. Steigen die Realzinsen, hat der Bundesrat Spielraum nach oben; fallen Aktien- und Anleihenm\u00e4rkte gleichzeitig stark, sinkt der Mindestzins. Genau das geschah 2022\/2023: Nach einem Rekordtief von 1.0 % stieg der Satz auf 1.25 % und wurde 2024 weiter auf 1.5 % erh\u00f6ht, bevor er nach den j\u00fcngsten Marktdaten f\u00fcr 2026 wieder leicht auf 1.25 % zur\u00fcckgenommen wurde. Die Kommission tagt im Sp\u00e4tsommer, der Entscheid kommt im Oktober \u2013 das ist der Zeitpunkt, an dem ein Blick auf die SDA-Tickermeldung lohnt.<\/p>\n<h2>Was 1.25 % real bedeuten<\/h2>\n<p>Bei einem obligatorischen Altersguthaben von beispielsweise CHF 200&#8217;000 sind 1.25 % Zins j\u00e4hrlich CHF 2&#8217;500 \u2013 garantiert. Das klingt \u00fcberschaubar, ist aber \u00fcber 30 Jahre Erwerbsleben gerechnet eine bemerkenswerte Sicherheitsleistung: Eine Bank muss diese Garantie nicht abgeben, ein Anleihen-ETF auch nicht. Allerdings: bei einer Teuerung von 1.5 bis 2 % p. a. ist der reale Zinsertrag null oder leicht negativ. Der Mindestzins ist also kein Verm\u00f6gensaufbau-Turbo, sondern eine Kaufkraftbremse mit Versicherungscharakter. Wer real wachsen will, braucht erg\u00e4nzend S\u00e4ule 3a-Wertschriftenl\u00f6sungen, eigene ETF-Investments und \u2013 wo das Reglement es zul\u00e4sst \u2013 die Wahl eines aggressiveren 1e-Vorsorgeplans f\u00fcr Lohnanteile ab CHF 144&#8217;060.<\/p>\n<h2>Warum die Differenz zur tats\u00e4chlichen Verzinsung wichtig ist<\/h2>\n<p>Viele Pensionskassen verzinsen besser als das Minimum. Im Jahr 2024 lag der Durchschnitt laut Swisscanto-Studie bei 2.1 % auf dem Obligatorium und 2.4 % im umh\u00fcllenden Bereich. Das zeigt: Der Mindestzins ist ein Fallback, kein Marktstandard. Wer im Ausweis seiner Kasse \u00ab1.25 %\u00bb liest, sollte hellh\u00f6rig werden \u2013 das deutet auf einen tiefen Deckungsgrad oder ein konservatives Reglement hin. Umgekehrt: Wer 3 % verzinst bekommt, profitiert von einer gut gef\u00fchrten Kasse. Ein Wechsel des Arbeitgebers kann darum vorsorgetechnisch zum Verlust- oder zum Gewinngesch\u00e4ft werden. F\u00fcr den ganzheitlichen Blick auf die Pensionskasse hilft der Artikel zu <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/\">Deckungsgrad der Pensionskasse<\/a>, der die wichtigsten Schwellenwerte und Sanierungsmechanismen erkl\u00e4rt.<\/p>\n<h2>Praktische Konsequenzen f\u00fcr die eigene Planung<\/h2>\n<p>Erstens: Den Mindestzins kennen, aber nicht \u00fcbersch\u00e4tzen. Er ist die Bodenplatte, nicht das Ziel. Zweitens: Den eigenen Pensionskassenausweis j\u00e4hrlich auf die tats\u00e4chliche Verzinsung pr\u00fcfen \u2013 getrennt nach Obligatorium und \u00dcberobligatorium. Drittens: Vor einem freiwilligen BVG-Einkauf den Deckungsgrad der Kasse ansehen. Eine schlecht kapitalisierte Kasse, die nur den Mindestzins zahlt, ist ein schw\u00e4cheres Vehikel f\u00fcr nachtr\u00e4gliche Vorsorge als eine Kasse mit 115 %+ Deckung und 3 %+ Verzinsung. Viertens: Bei Lohnanteilen \u00fcber CHF 144&#8217;060 pr\u00fcfen, ob ein 1e-Plan m\u00f6glich ist \u2013 dort entscheidet die Anlagestrategie der Versicherte mit, die BVG-Mindestverzinsung greift nicht.<\/p>\n<h2>N\u00e4chster Schritt<\/h2>\n<p>Den BVG-Mindestzins f\u00fcr 2026 (1.25 %) im eigenen Pensionskassenausweis mit der tats\u00e4chlichen Verzinsung des letzten Jahres vergleichen. Liegt die Differenz unter 50 Basispunkten, lohnt ein Gespr\u00e4ch mit der HR-Abteilung \u00fcber die Anlagestrategie oder ein Blick in den Gesch\u00e4ftsbericht der Kasse.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jeden Herbst entscheidet der Bundesrat \u00fcber eine Zahl, die f\u00fcr jeden Schweizer Berufst\u00e4tigen direkt sp\u00fcrbar ist \u2013 auch wenn sie kaum jemand auf dem Radar hat: den BVG-Mindestzinssatz. F\u00fcr 2026 liegt er bei 1.25 %. 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