{"id":1280,"date":"2026-07-19T18:11:33","date_gmt":"2026-07-19T16:11:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=1280"},"modified":"2026-07-19T18:11:33","modified_gmt":"2026-07-19T16:11:33","slug":"vorsorgeauftrag-vollmacht-fuer-den-ernstfall-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/vorsorgeauftrag-vollmacht-fuer-den-ernstfall-2\/","title":{"rendered":"Vorsorgeauftrag: Vollmacht f\u00fcr den Ernstfall"},"content":{"rendered":"<p>Wenn die Vorsorge ins Spiel kommt, denken die meisten an AHV, Pensionskasse und S\u00e4ule 3a. Doch es gibt eine vierte S\u00e4ule, die noch oft vergessen wird \u2013 obwohl sie im Ernstfall den gr\u00f6ssten Unterschied macht: der Vorsorgeauftrag. Wer urteilsunf\u00e4hig wird, etwa nach einem Hirnschlag, einem Unfall oder durch eine Demenz, kann ohne dieses Dokument weder seine Finanzen regeln noch \u00fcber medizinische Massnahmen entscheiden. Statt der Familie \u00fcbernimmt dann die Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde (KESB) \u2013 mit einem fremden Beistand und langwierigen Verfahren.<\/p>\n<h2>Was der Vorsorgeauftrag regelt<\/h2>\n<p>Seit dem revidierten Erwachsenenschutzrecht 2013 kann jede urteilsf\u00e4hige vollj\u00e4hrige Person in der Schweiz einen Vorsorgeauftrag errichten. Damit bestimmt sie selbst, wer im Fall einer dauerhaften Urteilsunf\u00e4higkeit ihre Angelegenheiten regeln soll. Der Auftrag deckt drei Bereiche ab: Personensorge (Wohnsituation, medizinische Entscheidungen), Verm\u00f6genssorge (Bankkonten, Rechnungen, Investitionen) und Vertretung im Rechtsverkehr (Vertr\u00e4ge, Versicherungen, Beh\u00f6rden). Dabei d\u00fcrfen f\u00fcr die drei Bereiche auch verschiedene Personen eingesetzt werden \u2013 zum Beispiel die Ehepartnerin f\u00fcr die Personensorge und ein finanzversierter Geschwisterteil f\u00fcr die Verm\u00f6gensverwaltung.<\/p>\n<p>Ohne Vorsorgeauftrag gilt: Auch der Ehegatte hat nur ein eingeschr\u00e4nktes gesetzliches Vertretungsrecht \u2013 er darf allt\u00e4gliche Gesch\u00e4fte wie Stromrechnungen begleichen, aber keinen Hypothekarvertrag verl\u00e4ngern oder ein Wertschriftendepot umschichten. F\u00fcr unverheiratete oder im Konkubinat lebende Paare gibt es \u00fcberhaupt kein gesetzliches Vertretungsrecht. Hier ist der Vorsorgeauftrag praktisch unverzichtbar.<\/p>\n<h2>Wie er rechtsg\u00fcltig zustande kommt<\/h2>\n<p>Der Vorsorgeauftrag muss entweder eigenh\u00e4ndig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben oder \u00f6ffentlich beurkundet werden \u2013 ein Notariat ist also eine M\u00f6glichkeit, aber kein Muss. Wer komplexere Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse hat, sollte trotzdem den Gang zum Notar w\u00e4hlen, weil sich L\u00fccken sp\u00e4ter kaum reparieren lassen. Die Kosten liegen je nach Kanton meist zwischen 300 und 800 Franken.<\/p>\n<p>Wichtig: Der Auftrag muss aufbewahrt werden, wo er gefunden wird. Viele Kantone bieten an, beim Zivilstandsamt einen Hinterlegungsvermerk anzubringen \u2013 dann taucht im Infostar-System der Eintrag \u00abVorsorgeauftrag hinterlegt\u00bb auf, sobald eine KESB den Fall pr\u00fcft. Ohne Vermerk bleibt das Dokument allenfalls in der Schublade liegen, und die KESB ernennt trotzdem einen Beistand.<\/p>\n<h2>Was im Ernstfall passiert<\/h2>\n<p>Tritt die Urteilsunf\u00e4higkeit ein, validiert die KESB den Vorsorgeauftrag. Sie pr\u00fcft, ob er rechtsg\u00fcltig errichtet wurde, ob die eingesetzte Person die Aufgabe annimmt und ob sie dazu geeignet ist. Erst dann tritt der Auftrag in Kraft. Die KESB bleibt im Hintergrund \u2013 sie kann j\u00e4hrliche Berichte verlangen, vor allem bei der Verm\u00f6gensverwaltung, hat aber nicht das letzte Wort, solange der Beauftragte sauber arbeitet.<\/p>\n<p>Wer keinen Auftrag hinterlegt hat, bekommt eine \u00abBeistandschaft\u00bb durch die KESB. Die Beh\u00f6rde w\u00e4hlt eine Vertretungsperson, h\u00e4ufig einen Berufsbeistand. Das funktioniert, ist aber wesentlich teurer (Stundenans\u00e4tze von 100 bis 200 Franken) und entfernt sich vom Willen der betroffenen Person. Mit einem Vorsorgeauftrag bleiben Entscheidungen in der Familie oder bei selbst gew\u00e4hlten Vertrauenspersonen.<\/p>\n<h2>Patientenverf\u00fcgung als Erg\u00e4nzung<\/h2>\n<p>Der Vorsorgeauftrag deckt die Personensorge generell \u2013 die Patientenverf\u00fcgung wird parallel ben\u00f6tigt, um konkrete medizinische W\u00fcnsche festzuhalten (zum Beispiel: keine k\u00fcnstliche Ern\u00e4hrung, keine Wiederbelebung bei terminalem Krebs). Beide Dokumente erg\u00e4nzen sich. Wer den Vorsorgeauftrag schreibt, sollte gleichzeitig eine Patientenverf\u00fcgung erstellen und beide am gleichen Ort aufbewahren \u2013 idealerweise mit einer Kopie beim Hausarzt.<\/p>\n<p>Wer regelm\u00e4ssig daran denken muss, wo das Original liegt, kann es bei der ProSenectute, der Caritas oder gegen Geb\u00fchr beim Wohnsitz-Notar hinterlegen. Wichtig ist auch, dass der oder die Beauftragte vom Auftrag weiss \u2013 er ist sonst zwar rechtlich g\u00fcltig, l\u00e4uft aber im Ernstfall ins Leere.<\/p>\n<p>Mehr Hintergrund zu verwandten Vorsorgefragen findet sich im Artikel <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/konkubinat-und-vorsorge-die-unsichtbare-lucke\/\">Konkubinat und Vorsorge: Die unsichtbare L\u00fccke<\/a>.<\/p>\n<h2>N\u00e4chster Schritt<\/h2>\n<p>Der Vorsorgeauftrag ist eines der wenigen Dokumente, das in jeder Lebensphase sinnvoll ist \u2013 mit 30 ebenso wie mit 70. Wer noch keinen hat, kann sich auf den Mustervorlagen der Schweizerischen Bundeskanzlei, von ProSenectute oder von Pro Mente Sana eine erste Version herunterladen, die wichtigsten Personen w\u00e4hlen und dann gegebenenfalls mit einem Notar verfeinern. Der Aufwand ist \u00fcberschaubar, der Effekt im Ernstfall enorm.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn die Vorsorge ins Spiel kommt, denken die meisten an AHV, Pensionskasse und S\u00e4ule 3a. Doch es gibt eine vierte S\u00e4ule, die noch oft vergessen wird \u2013 obwohl sie im Ernstfall den gr\u00f6ssten Unterschied macht: der Vorsorgeauftrag. 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