{"id":1229,"date":"2026-07-07T20:29:14","date_gmt":"2026-07-07T18:29:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=1229"},"modified":"2026-07-07T20:29:14","modified_gmt":"2026-07-07T18:29:14","slug":"bvg-renten-2026-27-teuerungsausgleich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/bvg-renten-2026-27-teuerungsausgleich\/","title":{"rendered":"BVG-Renten 2026: 2,7 % Teuerungsausgleich"},"content":{"rendered":"<p>Wer eine Invaliden- oder Hinterlassenenrente aus der zweiten S\u00e4ule bezieht, findet 2026 m\u00f6glicherweise etwas mehr auf dem Konto. Auf den 1. Januar 2026 wurden bestimmte BVG-Renten erstmals an die Teuerung angepasst \u2013 um 2,7 Prozent. Was nach einer kleinen technischen Fussnote klingt, ist f\u00fcr die Betroffenen echtes Geld und zeigt zugleich, wie unterschiedlich die drei S\u00e4ulen mit der Inflation umgehen.<\/p>\n<h2>Wen die Anpassung betrifft<\/h2>\n<p>Angepasst werden die obligatorischen Invaliden- und Hinterlassenenrenten der beruflichen Vorsorge, die seit 2022 laufen. Der Grund liegt im Gesetz: Diese Renten m\u00fcssen bis zum Erreichen des Referenzalters periodisch an die Entwicklung der Konsumentenpreise angepasst werden. Die erste Anpassung erfolgt nach drei Jahren \u2013 deshalb sind es dieses Jahr genau jene Renten, die 2022 zu laufen begannen.<\/p>\n<p>Der Anpassungssatz von 2,7 Prozent ergibt sich aus der Teuerung zwischen September 2022 und September 2025, gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise. Wer also seit 2022 eine solche Rente bezieht, erh\u00e4lt ab 2026 dauerhaft 2,7 Prozent mehr. Bei einer monatlichen Rente von beispielsweise 1&#8217;500 Franken sind das rund 40 Franken zus\u00e4tzlich pro Monat.<\/p>\n<h2>Warum nicht alle profitieren<\/h2>\n<p>Hier wird es wichtig, genau hinzuschauen. Nach der ersten Anpassung nach drei Jahren richten sich die weiteren Erh\u00f6hungen nach dem Rhythmus der AHV, die ihre Renten \u00fcblicherweise alle zwei Jahre der Teuerung anpasst. Und genau das ist der Haken f\u00fcr 2026: Weil die AHV-Renten dieses Jahr nicht angepasst werden, gibt es auch keine Folgeanpassung f\u00fcr BVG-Renten, die vor 2022 zu laufen begannen. Diese Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger m\u00fcssen auf die n\u00e4chste AHV-Anpassung warten \u2013 fr\u00fchestens auf den 1. Januar 2027.<\/p>\n<p>Es entsteht also die etwas paradoxe Situation, dass eine Rente aus dem Jahr 2022 angepasst wird, eine \u00e4ltere aus 2019 hingegen leer ausgeht. Das ist keine Willk\u00fcr, sondern die Logik des gesetzlichen Drei-Jahres- und danach Zweijahres-Rhythmus.<\/p>\n<h2>Obligatorium und \u00dcberobligatorium<\/h2>\n<p>Ein weiterer entscheidender Punkt betrifft den Umfang der Pflicht. Zwingend an die Teuerung angepasst werden muss nur der obligatorische Teil der Invaliden- und Hinterlassenenrenten \u2013 also jener Teil, der auf dem gesetzlich vorgeschriebenen BVG-Minimum beruht. F\u00fcr Rentenanteile im \u00dcberobligatorium besteht diese Pflicht nicht.<\/p>\n<p>Auch Altersrenten aus der zweiten S\u00e4ule sind von der obligatorischen Teuerungsanpassung ausgenommen. Ob und wie stark solche Renten erh\u00f6ht werden, entscheidet die Pensionskasse im Rahmen ihrer finanziellen M\u00f6glichkeiten. Steht eine Kasse gut da, kann sie freiwillig einen Teuerungsausgleich gew\u00e4hren; ist der Deckungsgrad knapp, bleibt die Rente nominal gleich \u2013 und verliert real an Kaufkraft. Wer wissen will, wie es um die eigene Kasse steht, sollte den Deckungsgrad im Auge behalten, der j\u00e4hrlich ausgewiesen wird.<\/p>\n<h2>Was Betroffene jetzt tun sollten<\/h2>\n<p>F\u00fcr Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger einer laufenden Invaliden- oder Hinterlassenenrente lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Rentenverf\u00fcgung. Die Pensionskasse informiert in der Regel schriftlich \u00fcber eine Anpassung. Bleibt eine erwartete Erh\u00f6hung aus, hilft eine gezielte Nachfrage: L\u00e4uft die Rente seit 2022? Betrifft die Anpassung nur den obligatorischen Anteil? So l\u00e4sst sich einordnen, warum die Zahl auf dem Konto steigt \u2013 oder eben nicht.<\/p>\n<p>Wer selbst noch erwerbst\u00e4tig ist, dem f\u00fchrt dieser Mechanismus etwas Grunds\u00e4tzliches vor Augen: Renten der zweiten S\u00e4ule sind gegen Inflation nur begrenzt gesch\u00fctzt. \u00dcber zwanzig oder dreissig Jahre kann die Teuerung real sp\u00fcrbar an der Kaufkraft nagen. Umso wichtiger ist es, die eigene Vorsorge breit aufzustellen und die Absicherung im Invalidit\u00e4ts- und Todesfall zu kennen. Einen \u00dcberblick dazu gibt der Beitrag zu den <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/pk-risikoleistungen-2026-tod-und-invaliditaet\/\">PK-Risikoleistungen bei Tod und Invalidit\u00e4t<\/a>.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die Anpassung um 2,7 Prozent ist eine gute Nachricht f\u00fcr alle, deren BVG-Invaliden- oder Hinterlassenenrente seit 2022 l\u00e4uft \u2013 und ein Nicht-Ereignis f\u00fcr \u00e4ltere Renten und f\u00fcr Altersrenten. Sie zeigt exemplarisch, dass der Teuerungsausgleich in der zweiten S\u00e4ule kein Automatismus f\u00fcr alle ist, sondern klaren Regeln folgt.<\/p>\n<p>Ihr n\u00e4chster Schritt: Pr\u00fcfen Sie, seit wann eine allf\u00e4llige Rente l\u00e4uft, und vergleichen Sie die Rentenverf\u00fcgung 2026 mit dem Vorjahr. Bei Unklarheiten fragen Sie direkt bei Ihrer Pensionskasse nach, welcher Anteil Ihrer Rente obligatorisch ist und wie er angepasst wurde.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Vorsorge- oder Anlageberatung.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer eine Invaliden- oder Hinterlassenenrente aus der zweiten S\u00e4ule bezieht, findet 2026 m\u00f6glicherweise etwas mehr auf dem Konto. Auf den 1. Januar 2026 wurden bestimmte BVG-Renten erstmals an die Teuerung angepasst \u2013 um 2,7 Prozent. 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