{"id":1038,"date":"2026-06-19T23:11:48","date_gmt":"2026-06-19T21:11:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/?p=1038"},"modified":"2026-06-19T23:11:48","modified_gmt":"2026-06-19T21:11:48","slug":"kinderrente-der-ahv-und-iv-40-extra","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/kinderrente-der-ahv-und-iv-40-extra\/","title":{"rendered":"Kinderrente der AHV und IV: 40 % extra"},"content":{"rendered":"<p>Viele Berufst\u00e4tige wissen, dass die AHV im Alter eine Rente zahlt. Weniger bekannt ist, dass Eltern unter Umst\u00e4nden pro Kind einen kr\u00e4ftigen Zuschlag erhalten \u2013 die Kinderrente. Sie kann das Familienbudget sp\u00fcrbar entlasten, wird aber oft \u00fcbersehen, weil sie nicht automatisch im Bewusstsein verankert ist. Wer kurz vor der Pensionierung steht und noch Kinder in Ausbildung hat, sollte die Regeln kennen.<\/p>\n<h2>Worum es bei der Kinderrente geht<\/h2>\n<p>Die Kinderrente ist ein Zuschlag zur eigenen Alters- oder Invalidenrente. Wer eine AHV-Altersrente oder eine IV-Rente bezieht und gleichzeitig Kinder hat, erh\u00e4lt f\u00fcr jedes Kind zus\u00e4tzlich eine Rente. Sie betr\u00e4gt 40 Prozent der massgebenden Altersrente. Bei einer vollen Maximalrente von 2&#8217;520 Franken im Monat (Stand 2026) sind das bis zu 1&#8217;008 Franken pro Kind und Monat \u2013 ein Betrag, der bei mehreren Kindern stark ins Gewicht f\u00e4llt.<\/p>\n<p>Wichtig ist die Unterscheidung: Die AHV-Kinderrente kommt zum Tragen, wenn ein Elternteil das Referenzalter erreicht und in Pension geht, das Kind aber noch jung ist oder studiert. Die IV-Kinderrente erg\u00e4nzt eine laufende Invalidenrente. In beiden F\u00e4llen geht es um denselben Grundgedanken \u2013 die Vorsorge soll nicht nur die rentenbeziehende Person, sondern auch die von ihr abh\u00e4ngigen Kinder absichern.<\/p>\n<h2>Voraussetzungen und Dauer<\/h2>\n<p>Anspruch besteht f\u00fcr Kinder unter 18 Jahren. Befindet sich das Kind in Ausbildung, verl\u00e4ngert sich die Kinderrente bis l\u00e4ngstens zum vollendeten 25. Altersjahr. Massgebend ist also nicht nur das Alter, sondern auch der Ausbildungsstatus: Eine Lehre, ein Studium oder ein Zwischenjahr mit anerkannter Ausbildung halten den Anspruch aufrecht, eine Erwerbst\u00e4tigkeit ohne Ausbildung beendet ihn in der Regel.<\/p>\n<p>Anspruchsberechtigt sind nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Adoptiv- und unter bestimmten Bedingungen Pflegekinder. Beziehen beide Elternteile eine Rente, kann f\u00fcr dasselbe Kind grunds\u00e4tzlich f\u00fcr jeden Elternteil eine Kinderrente entstehen. Hier greift jedoch eine Obergrenze: Die Summe der Kinderrenten eines Ehepaars darf 60 Prozent der Maximalrente nicht \u00fcbersteigen. Wird dieser Plafond \u00fcberschritten, k\u00fcrzt die Ausgleichskasse beide Renten proportional \u2013 ein Mechanismus, der dieselbe Logik verfolgt wie die <a href=\"https:\/\/www.coremind.ch\/wordpress\/ahv-plafonierung-wenn-2x100-nur-150-sind\/\">Plafonierung der Ehepaarrenten<\/a>.<\/p>\n<h2>Was Sie konkret tun sollten<\/h2>\n<p>Die Kinderrente wird nicht in jedem Fall von selbst ausgel\u00f6st \u2013 sie muss bei der zust\u00e4ndigen Ausgleichskasse beantragt werden, \u00fcblicherweise zusammen mit dem Antrag auf die Hauptrente. Wer die Anmeldung vers\u00e4umt, verschenkt unter Umst\u00e4nden Geld, denn Nachzahlungen sind nur begrenzt r\u00fcckwirkend m\u00f6glich. Reichen Sie deshalb den Antrag rechtzeitig vor der Pensionierung ein und melden Sie Kinder, die noch in Ausbildung sind, aktiv.<\/p>\n<p>Behalten Sie ausserdem den Ausbildungsstatus im Blick. Sobald ein Kind die Ausbildung abschliesst oder das 25. Altersjahr erreicht, f\u00e4llt die Kinderrente weg \u2013 ein Wegfall, der das Haushaltsbudget pl\u00f6tzlich um \u00fcber tausend Franken im Monat ver\u00e4ndern kann. Wer das fr\u00fch einplant, vermeidet b\u00f6se \u00dcberraschungen. Und denken Sie an die Steuern: Die Kinderrente ist steuerbares Einkommen und wird zusammen mit der Hauptrente veranlagt.<\/p>\n<p>Ein h\u00e4ufiges Missverst\u00e4ndnis betrifft die berufliche Vorsorge: Auch die Pensionskasse kennt eine Pensionierten-Kinderrente, die zus\u00e4tzlich zur AHV-Kinderrente ausgerichtet werden kann. Die H\u00f6he und die Bedingungen stehen im Reglement Ihrer Kasse und im Pensionskassenausweis. Pr\u00fcfen Sie deshalb beide S\u00e4ulen, wenn Sie Ihren Pensionierungsfahrplan erstellen.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die Kinderrente ist einer der grossz\u00fcgigsten und zugleich am wenigsten bekannten Zuschl\u00e4ge im Schweizer Vorsorgesystem. 40 Prozent der Rente pro Kind, bis zu 1&#8217;008 Franken im Monat \u2013 das lohnt die genaue Pr\u00fcfung. Entscheidend sind drei Punkte: rechtzeitig anmelden, den Ausbildungsstatus der Kinder dokumentieren und den Plafond bei beidseitigem Rentenbezug im Auge behalten. Wer in den Jahren vor der Pensionierung noch Kinder in Ausbildung hat, sollte das Thema fest in die Planung aufnehmen. Ihre Ausgleichskasse ber\u00e4t Sie zu Ihrer konkreten Situation \u2013 ein kurzer Anruf vor der Pensionierung kann sich \u00fcber Jahre hinweg auszahlen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Berufst\u00e4tige wissen, dass die AHV im Alter eine Rente zahlt. 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