Immer mehr Menschen in der Schweiz arbeiten über das Referenzalter hinaus – aus Freude am Beruf, wegen Fachkräftemangel oder um eine Rentenlücke zu schliessen. Seit der Reform AHV 21 ist dieser Übergang flexibler geworden. Doch eine Frage entscheidet über bares Geld: Soll man den AHV-Freibetrag von 16’800 Franken pro Jahr nutzen oder bewusst darauf verzichten? Wer die Mechanik versteht, trifft eine fundierte Entscheidung statt eine zufällige.
Worum es beim Freibetrag geht
Wer das Referenzalter erreicht hat und weiterhin erwerbstätig ist, zahlt grundsätzlich weiter AHV-, IV- und EO-Beiträge. Neu ist: Auf den ersten 16’800 Franken Jahreseinkommen pro Arbeitsverhältnis – das entspricht 1’400 Franken pro Monat – müssen keine Beiträge geleistet werden. Erst der Lohnanteil darüber ist beitragspflichtig.
Der Freibetrag gilt je Arbeitsverhältnis. Wer also bei zwei Arbeitgebern ein kleines Pensum behält, kann den Freibetrag theoretisch zweimal beanspruchen. Das ist vor allem für Personen interessant, die nach der Pensionierung nur noch punktuell oder in mehreren Mandaten tätig sind und ihre Erwerbstätigkeit ohnehin reduziert haben.
Die neue Wahlmöglichkeit seit AHV 21
Bis zur Reform war der Freibetrag fix: Beiträge auf diesen Teil des Lohns waren ohnehin verloren, weil sie die Rente nicht erhöhten. Seit Inkrafttreten von AHV 21 am 1. Januar 2024 kann man selbst entscheiden, ob man den Freibetrag in Anspruch nimmt oder darauf verzichtet.
Der Verzicht bedeutet: Man zahlt auf das gesamte Erwerbseinkommen Beiträge – auch auf die ersten 16’800 Franken. Diese zusätzlichen Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer höheren Altersrente führen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn während des Erwerbslebens Beitragslücken bestanden oder das durchschnittliche Einkommen unter dem Höchstbetrag für die Maximalrente lag.
Wann sich der Verzicht rechnet – und wann nicht
Ob der Verzicht auf den Freibetrag sinnvoll ist, hängt von der individuellen Rentensituation ab. Die AHV erlaubt seit der Reform eine Neuberechnung der Altersrente, wenn nach dem Referenzalter weiter Beiträge geleistet werden. Damit lassen sich frühere Lücken teilweise auffüllen und ein tieferes Durchschnittseinkommen anheben – bis maximal zur ordentlichen Höchstrente.
Wer bereits die Maximalrente bezieht, profitiert vom Verzicht kaum: Zusätzliche Beiträge erhöhen die Rente dann nicht mehr und sind faktisch verloren. In diesem Fall ist es klüger, den Freibetrag zu nutzen und die Beiträge zu sparen. Wer dagegen Lücken hat oder lange Teilzeit gearbeitet hat, sollte die Neuberechnung konkret durchrechnen lassen. Die Ausgleichskasse gibt dazu auf Anfrage Auskunft. Wer seine Beitragsbiografie vorab selbst prüfen will, findet im Artikel zu AHV-Beitragslücken finden und schliessen die Schritte zum kostenlosen Kontoauszug.
Praktische Schritte vor dem 65. Geburtstag
Drei Punkte gehören auf die Checkliste. Erstens: einen aktuellen Auszug aus dem individuellen AHV-Konto bestellen und prüfen, ob das massgebende Durchschnittseinkommen unter dem Plafond liegt. Zweitens: mit dem Arbeitgeber klären, ob die Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus fortgeführt wird und in welchem Pensum. Drittens: bei der zuständigen Ausgleichskasse aktiv mitteilen, ob auf den Freibetrag verzichtet werden soll – denn die Wahl trifft man selbst, sie geschieht nicht automatisch.
Wichtig ist auch das Zusammenspiel mit dem Rentenbezug. AHV 21 erlaubt es, den Bezug der Rente aufzuschieben und so einen lebenslangen Zuschlag zu erhalten. Wer ohnehin weiterarbeitet und das Renteneinkommen vorerst nicht braucht, kann beide Hebel kombinieren: den Aufschub für einen höheren Rentenzuschlag und den Beitragsverzicht für die Neuberechnung. Beide wirken in dieselbe Richtung, sind aber unabhängig voneinander zu beantragen.
Nicht vergessen sollte man die Steuerseite. Erwerbseinkommen nach 65 wird wie jedes andere Einkommen besteuert und addiert sich zur Rente. Wer in einem hohen Pensum weiterarbeitet, rutscht damit unter Umständen in eine höhere Progression. Eine Reduktion des Pensums oder ein gestaffelter Übergang in den Ruhestand kann hier sowohl steuerlich als auch für die Lebensqualität sinnvoll sein.
Fazit
Der AHV-Freibetrag von 16’800 Franken ist kein Automatismus mehr, sondern eine bewusste Entscheidung. Für Personen mit Beitragslücken oder unterdurchschnittlichem Einkommen kann der Verzicht eine höhere Rente bringen; wer bereits die Maximalrente bezieht, fährt mit dem Freibetrag besser. Der konkrete nächste Schritt: einen AHV-Kontoauszug bestellen und vor dem 65. Geburtstag mit der Ausgleichskasse besprechen, welche Variante in der eigenen Situation mehr Rente oder mehr Netto bringt. Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Vorsorgeberatung.