Finanzen

Säule 3a rückwirkend nachzahlen: So geht es 2026

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Erwerbstätige in der Schweiz verpasste Säule-3a-Beiträge bis zu zehn Jahre rückwirkend nachzahlen. Die Reform ist eine der seltenen vorsorgepolitischen Erleichterungen der vergangenen Jahre – und 2026 ist das erste volle Kalenderjahr, in dem die neue Regelung in der Praxis Wirkung zeigt. Wer in jüngeren Jahren nicht das Maximum eingezahlt hat, sei es wegen Studium, Teilzeit, Elternpause oder Kapitalknappheit, hat jetzt eine zweite Chance – mit voller Steuerwirkung. Der finanzielle Hebel ist beträchtlich, der bürokratische Aufwand überraschend gering.

Was genau erlaubt ist – und was nicht

Die Spielregeln sind klar definiert: Wer im laufenden Jahr den vollen jährlichen 3a-Beitrag einzahlt – 2026 sind das CHF 7’258 für Arbeitnehmer mit Pensionskasse und CHF 36’288 für Selbständige ohne PK – kann zusätzlich eine «Einkaufseinzahlung» vornehmen, um Beitragslücken aus den letzten zehn Jahren zu schliessen. Diese Nachzahlung darf maximal den jährlichen Maximalbetrag des betroffenen Jahres erreichen und ist auf einmal pro Jahr begrenzt.

Wichtige Einschränkung: Nachgezahlt werden kann nur für Jahre, in denen man bereits AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt hat. Studienzeiten ohne Lohn zählen nicht, ebenso wenig Jahre im Ausland ohne Schweizer Erwerbstätigkeit. Auch wer in einem Jahr bereits den vollen Betrag eingezahlt hatte, kann für dieses Jahr keine Nachzahlung leisten – die Reform schliesst nur Lücken, sie verdoppelt nicht.

Die Lücken werden in einem persönlichen «Beitragsregister» geführt, das die kantonalen Steuerverwaltungen über das Vorsorgeregister abrufen können. Anbieter wie VIAC, Finpension, frankly und die meisten Banken zeigen die offenen Nachzahlungsmöglichkeiten heute direkt in der App an – ein Komfortgewinn, der in den ersten Monaten der Reform noch fehlte.

Der steuerliche Effekt: warum sich das lohnt

Der Reiz der Nachzahlung ist die volle steuerliche Abzugsfähigkeit im Einzahlungsjahr. Wer 2026 zusätzlich zur regulären 3a-Einzahlung CHF 7’000 für eine Lücke aus 2018 nachzahlt, kann diesen Betrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent entspricht das einer sofortigen Steuerersparnis von rund CHF 2’100 – Geld, das ohne diese Möglichkeit verloren wäre.

Besonders interessant ist die Nachzahlung in Jahren mit hohem Einkommen, etwa nach einer Beförderung, einem Bonusjahr oder kurz vor der Pensionierung. Der Grenzsteuersatz ist dann höher, der Abzug entsprechend wertvoller. Wer absehbar in den nächsten Jahren in eine tiefere Steuerprogression rutscht – etwa wegen Teilpensionierung – sollte den Einkauf eher früher als später vornehmen.

Strategische Reihenfolge: 3a-Einkauf oder PK-Einkauf?

Wer offene Lücken sowohl in der Pensionskasse als auch in der Säule 3a hat, steht vor einer Priorisierungsfrage. Faustregel: Wer jünger als 50 ist und langfristig Vermögen aufbauen will, fährt mit der Säule 3a meistens besser – die Anlagefreiheit ist grösser, die Kosten sind niedriger, die Renditechancen höher. Wer kurz vor der Pensionierung steht und die Progression brechen will, sollte den PK-Einkauf bevorzugen, weil die Hebel bei höheren Beträgen meist grösser sind und die Kapitalauszahlung gestaffelt mit dem 3a-Kapital kombiniert werden kann.

Wer das Maximum aus beidem holen möchte, staffelt: in geraden Jahren PK-Einkauf, in ungeraden Jahren 3a-Nachzahlung – so vermeidet man die Kumulation, die zu höheren Sozialabgaben und ungünstigeren Steuersätzen führen kann.

Wo es noch hakt

Die Reform ist nicht ohne Reibungsverluste. Die Anbieter haben unterschiedlich schnell auf den neuen Workflow reagiert: Während VIAC und Finpension die Nachzahlung weitgehend automatisiert haben, verlangen kleinere Banken teilweise noch separate Formulare mit Bestätigungen früherer AHV-Pflicht. Wer die Steuererklärung digital macht, sollte die Belege beider Einzahlungen separat aufbewahren – die kantonalen Steuerverwaltungen prüfen die Reform-Einzahlungen 2026 noch genauer als regulär.

Wer mehrere 3a-Konten bei verschiedenen Anbietern hat, sollte beachten: Die Nachzahlung kann nur bei einem einzigen Anbieter pro Jahr erfolgen. Die Wahl ist nicht trivial – Anbieter mit tiefen Gebühren und breiter Anlagepalette eignen sich tendenziell besser, weil das eingezahlte Kapital über 10 bis 30 Jahre angelegt bleibt.

Konkreter nächster Schritt

Wer prüfen will, ob eine Nachzahlung lohnt, geht in vier Schritten vor: erstens das eigene Steuerportal oder den AHV-Auszug konsultieren, um die Jahre mit Schweizer Erwerbseinkommen seit 2016 zu identifizieren. Zweitens die tatsächlichen 3a-Einzahlungen dieser Jahre zusammensuchen – die Anbieter stellen Jahreskontoauszüge bereit. Drittens die Differenz zum damaligen Maximalbetrag berechnen; das ist die maximal nachzahlbare Lücke. Viertens mit dem aktuellen Grenzsteuersatz multiplizieren – das ist die ungefähre Steuerersparnis.

Wer regelmässig Maximalbeträge einzahlt, hat oft keine Lücken zu schliessen und kann den Aufwand sparen. Wer in den letzten zehn Jahren Studium, Auslandsaufenthalt, Familienpause oder Selbständigkeit erlebt hat, sollte die Rechnung machen – die Wahrscheinlichkeit, dass sich vierstellige Beträge an Steuerersparnis ergeben, ist hoch.

Ergänzend dazu hat sich auch der Bezug der Säule 3a verändert. Wer parallel zur Nachzahlung über die optimale Auszahlung nachdenkt, findet vertiefte Hinweise in unserem Beitrag zu Säule 3a gestaffelt beziehen und Progression brechen auf coremind.ch. Nachzahlung und gestaffelter Bezug sind die zwei stärksten Hebel der modernen 3a-Planung.

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