Das Respiratorische Syncytialvirus, kurz RSV, war lange als reine Kinderkrankheit im Bewusstsein. Inzwischen ist klar: Auch bei älteren Menschen ist RSV ein relevanter Erreger, der in der Schweiz pro Jahr tausende Spitaleinweisungen verursacht – mit teilweise schwerem Verlauf bei chronisch Kranken. Seit Sommer 2024 sind erste RSV-Impfstoffe für Erwachsene zugelassen, die Schweizer Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat 2025 entsprechende Empfehlungen herausgegeben. Apotheken sind dabei der praktische Zugang – sowohl für die Beratung als auch in vielen Kantonen für die Impfung selbst.
Wer profitiert wirklich
Die EKIF empfiehlt die RSV-Impfung gezielt und nicht als Universal-Impfung. Im Vordergrund stehen zwei Gruppen: Erwachsene ab 75 Jahren sowie Personen ab 60 mit relevanten Risikofaktoren – chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, COPD, Asthma, Diabetes mit Komplikationen, chronische Niereninsuffizienz, immunsuppressive Therapien.
Eine zweite, eigenständige Empfehlung gibt es für Schwangere zwischen der 28. und 36. Schwangerschaftswoche. Über die Plazenta erhält das ungeborene Kind passive Antikörper, die in den ersten Lebensmonaten vor schweren RSV-Verläufen schützen. Alternativ kann das Neugeborene direkt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab passiv geimpft werden – dieser Weg geht über die Kinderärztin, nicht über die Apotheke.
Welche Impfstoffe in der Schweiz erhältlich sind
Aktuell sind in der Schweiz zwei rekombinante Erwachsenen-Impfstoffe zugelassen: Arexvy (GSK) und Abrysvo (Pfizer). Beide enthalten stabilisiertes Präfusions-F-Protein und werden einmalig intramuskulär verabreicht. Abrysvo ist zusätzlich für Schwangere zugelassen, Arexvy ausschliesslich für Personen ab 60.
Die Schutzwirkung gegen einen mittelschweren bis schweren RSV-Verlauf liegt in den Zulassungsstudien bei rund 80 bis 85 Prozent, mit guter Persistenz über mindestens zwei Saisons. Eine jährliche Auffrischung ist – Stand 2026 – nicht vorgesehen. Aktuell läuft die Frage, ob ein zweiter Pieks im Abstand von drei Jahren sinnvoll wird.
Beratung in der Apotheke: Worauf es ankommt
Wer in der Apotheke nach RSV-Impfung fragt, hat oft schon Influenza, Pneumokokken und Herpes zoster erhalten. Die Reihenfolge spielt eine kleinere Rolle als die Frage, ob die Impfungen zeitlich gestaffelt oder kombiniert verabreicht werden. Aktuelle Praxis: Influenza und RSV können gleichzeitig gespritzt werden, an unterschiedlichen Stellen. Pneumokokken-Impfungen werden gerne mit zwei bis vier Wochen Abstand gegeben – das ist nicht aus Sicherheitsgründen, sondern um Nebenwirkungen einzeln zuordnen zu können.
Die häufigsten Nebenwirkungen sind lokal: Schmerzen an der Einstichstelle, Rötung, leichte Schwellung. Systemisch berichten etwa 20 Prozent über kurze Müdigkeit oder Muskelschmerzen, die innerhalb von 48 Stunden abklingen. Schwere Reaktionen sind in den Studien sehr selten – ein extrem niedriges Risiko für ein Guillain-Barré-Syndrom war Gegenstand früher Beobachtungen und wird weiter überwacht.
Wer impft – und wer übernimmt die Kosten
Apothekerinnen und Apotheker dürfen in den meisten Kantonen Influenza, Pneumokokken, Herpes zoster und FSME selbst impfen. Bei RSV ist die Situation kantonal unterschiedlich: In einigen Kantonen ist die Impfung explizit ins Apothekerimpfprotokoll aufgenommen, in anderen läuft sie noch über die Hausärztin. Wer das gezielt klären möchte, ruft vor dem Termin kurz die nächste Apotheke an oder konsultiert die jeweils aktuelle Liste auf pharmaSuisse.
Die Kosten für die Impfung tragen aktuell die Patientinnen und Patienten selbst – pro Dosis rund CHF 230 für den Impfstoff plus die Impfdienstleistung von 15 bis 30 Franken. Eine Aufnahme in die obligatorische Krankenpflegeversicherung wäre möglich, ist aber stand Mai 2026 noch nicht beschlossen. In der Zwischenzeit übernehmen einige Zusatzversicherungen die Kosten ganz oder anteilig – ein Anruf beim eigenen Versicherer lohnt sich.
Wann impfen – und was sonst noch zur Saison gehört
Ideal ist die RSV-Impfung im späten Sommer oder frühen Herbst (August bis Oktober). Die RSV-Saison läuft typischerweise von November bis April mit einem Peak im Januar/Februar. Wer im Herbst impft, hat die maximale Antikörperspiegel genau dann, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen Kontakt am höchsten ist. Die Schwangerenimpfung wird zeitlich an den Geburtstermin angepasst – idealerweise so, dass die Geburt in oder kurz vor die RSV-Saison fällt.
Wer im selben Termin auch die Influenza-Impfung erhalten möchte, kann das in einer Sitzung erledigen. Mehr zum kompletten Impfkalender für die Saison findet sich im Beitrag Impfberatung in der Apotheke – Influenza, Pneumokokken, Herpes Zoster.
Fazit
Die RSV-Impfung ist keine Pflicht, aber für die gezielten Risikogruppen eine Investition mit klar belegtem Nutzen: Sie verhindert einen relevanten Anteil schwerer Verläufe und Spitaleinweisungen. Die Apotheke ist ein guter erster Anlaufpunkt – für eine ehrliche Einschätzung der eigenen Risikofaktoren, für die Auswahl des passenden Impfstoffs und in vielen Kantonen auch gleich für die Verabreichung. Wer aktuell zur Hochrisikogruppe gehört und noch keine Beratung hatte, klärt die Impfung am besten im Spätsommer 2026, rechtzeitig vor der kommenden Saison.
Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische Beratung. Empfehlungen können sich ändern – die jeweils aktuelle Version der EKIF-Richtlinie ist über die Schweizerische Plattform impfen.ch verfügbar.