Ein Blick auf den Pensionskassenausweis, und plötzlich steht dort ein Deckungsgrad von 96 Prozent. Muss ich mir Sorgen machen? Zahle ich jetzt drauf? Solche Fragen tauchen auf, wenn eine Pensionskasse in eine Unterdeckung gerät – also weniger Vermögen hat, als sie zur Deckung aller Verpflichtungen bräuchte. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, die Mechanik zu verstehen. Denn eine Sanierung kann Sie als versicherte Person direkt Geld kosten, und wer die Regeln kennt, kann besser einordnen, was der eigenen Vorsorge tatsächlich blüht.
Wann eine Pensionskasse als unterdeckt gilt
Der Deckungsgrad setzt das vorhandene Vorsorgevermögen ins Verhältnis zu den nötigen Rückstellungen. Liegt er unter 100 Prozent, besteht eine Unterdeckung: Es fehlt Geld, um sämtliche Guthaben und laufenden Renten vollständig abzusichern. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer kleinen und einer erheblichen Unterdeckung. Ein Wert knapp unter 100 Prozent ist oft nur eine Momentaufnahme nach einem schwachen Börsenjahr und gleicht sich mit der Erholung der Märkte wieder aus. Erst wenn die Lücke gross ist oder länger anhält, muss die Kasse aktiv gegensteuern.
Das Gesetz gibt dafür in Artikel 65d BVG den Rahmen vor: Sanierungsmassnahmen müssen verhältnismässig, dem Grad der Unterdeckung angemessen und Teil eines ausgewogenen Gesamtkonzepts sein. Übersetzt heisst das: Die Kasse darf nicht wahllos zur Kasse bitten, sondern muss die Last fair verteilen und mit den mildesten wirksamen Mitteln beginnen. Zudem hat der oberste Führungsgremium – der Stiftungsrat, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmende paritätisch vertreten sind – ein Sanierungskonzept mit realistischer Frist zu beschliessen. Eine Unterdeckung darf zeitlich befristet in Kauf genommen werden; dauerhaft ist sie nicht zulässig.
Welche Massnahmen auf Versicherte zukommen
Die erste, oft unsichtbare Massnahme ist die Minderverzinsung. Die Kasse verzinst die Altersguthaben tiefer – im Obligatorium darf sie den BVG-Mindestzins um höchstens 0,5 Prozentpunkte während maximal fünf Jahren unterschreiten. Im überobligatorischen Teil ist der Spielraum grösser. Diese Massnahme trifft vor allem ältere Versicherte mit hohem Sparkapital: Wer 400’000 Franken angespart hat, verliert pro Prozentpunkt weniger Zins rund 4’000 Franken jährlich an entgangenem Zinseszins.
Reicht das nicht, kommen Sanierungsbeiträge ins Spiel. Diese zusätzlichen Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden getragen und laufen, bis die Unterdeckung behoben ist. Sie erscheinen als Abzug auf dem Lohn und schmälern das Nettoeinkommen, ohne die eigene Rente zu erhöhen. Auch Rentnerinnen und Rentner können in engen Grenzen einbezogen werden, etwa durch das Aussetzen des Teuerungsausgleichs. Eine Nullrunde bei der Verzinsung gilt allerdings als harte Massnahme, die laut Fachleuten bei nur leichter Unterdeckung selten verhältnismässig ist.
Was das für Ihre Planung bedeutet
Zunächst: Ruhe bewahren. Eine leichte Unterdeckung ist im Umlageverfahren nichts Aussergewöhnliches und sagt für sich allein wenig über die Qualität Ihrer Kasse aus. Entscheidend ist, wie die Stiftung reagiert und wie stabil ihre Struktur ist. Lesen Sie den jährlichen Geschäftsbericht: Er nennt den Deckungsgrad, allfällige Massnahmen und die Sanierungsdauer.
Für konkrete Entscheidungen ist die Lage relevant, wenn Sie einen freiwilligen Einkauf planen. Fliesst frisches Geld in eine unterdeckte Kasse, trägt es zwar zur Sanierung bei, wird aber im schlechtesten Fall ebenfalls tiefer verzinst. Ein Einkauf lohnt sich steuerlich weiterhin, doch das Timing und der Zustand der Kasse verdienen einen genauen Blick. Wer einen Stellenwechsel erwägt, sollte den Deckungsgrad der neuen Kasse in die Beurteilung einbeziehen – er ist ein ebenso wichtiges Kriterium wie Lohn und Sparplan. Wie Sie die zentrale Kennzahl richtig lesen, zeigt unser Beitrag Deckungsgrad der PK: Was die Zahl wirklich sagt.
Konkreter nächster Schritt
Nehmen Sie Ihren letzten Pensionskassenausweis und den jüngsten Geschäftsbericht Ihrer Vorsorgeeinrichtung zur Hand und suchen Sie zwei Zahlen: den aktuellen Deckungsgrad und die im Vorjahr gewährte Verzinsung Ihres Guthabens. Liegt der Deckungsgrad unter 100 Prozent oder wurde weniger als der Mindestzins gutgeschrieben, fragen Sie bei der Kasse nach, ob Sanierungsmassnahmen geplant sind und wie lange sie dauern sollen. So wissen Sie, woran Sie sind – bevor die erste Lohnabrechnung mit Sanierungsbeitrag im Briefkasten liegt.
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Vorsorge- oder Anlageberatung.