Einmal pro Jahr flattert er ins Haus: zwei bis vier Seiten Papier von der eigenen Pensionskasse, voller Zahlen, Abkürzungen und Kleingedrucktem. Der Pensionskassenausweis (manchmal auch Vorsorgeausweis) ist das wichtigste Dokument der zweiten Säule – und doch wirft ihn jeder zweite Schweizer ungelesen in die Ablage. Wer ihn versteht, erkennt eine Vorsorgelücke jahrzehntelang vor dem Pensionsalter und kann reagieren, solange Zeit für Korrekturen bleibt.
Was wirklich draufsteht – und was zwischen den Zeilen
Der Ausweis ist nicht standardisiert. Jede der rund 1’350 Schweizer Pensionskassen entwirft ihn selbst, was zu unterschiedlichen Begriffen führt. Die Kernblöcke sind aber überall gleich: persönliche Angaben (versicherter Lohn, Beschäftigungsgrad, Eintrittsdatum), Altersguthaben (Stand heute, Stand letzten 1. Januar), prognostizierte Altersleistungen (mit Annahmezinssatz), Risikoleistungen (Invalidität, Tod) sowie WEF- und Scheidungsdaten. Wer hier nur die grosse Zahl bei «Voraussichtliche Altersrente» liest, übersieht die spannenden Stellen.
Der versicherte Lohn (auch koordinierter Lohn) ist nicht das Bruttogehalt, sondern dieses minus dem Koordinationsabzug (CHF 26’460 im Jahr 2026 bei Vollzeit). Wer Teilzeit arbeitet, hat einen überproportional kleinen versicherten Lohn – das ist eine der grössten Vorsorgelücken überhaupt. Eine 60 %-Stelle mit Bruttolohn CHF 60’000 ergibt im Standardmodell nur CHF 33’540 versicherten Lohn – Beiträge gibt es nur darauf. Wer das früh erkennt, kann beim Arbeitgeber nach einer PK mit reduziertem Koordinationsabzug verhandeln oder die Säule 3a maximal nutzen.
Das Altersguthaben – heute, morgen, prognostiziert
Der zentrale Wert ist das aktuelle Altersguthaben: Was ist bisher angespart? Daneben steht meist ein BVG-Mindestguthaben: nur die obligatorischen Beiträge mit dem gesetzlichen BVG-Zinssatz (2026: 1,25 %). Die Differenz ist das überobligatorische Guthaben – darauf darf die Kasse einen abweichenden, oft tieferen Zins zahlen und einen umhüllenden Umwandlungssatz anwenden, der deutlich unter dem gesetzlichen 6,8 % liegt (häufig 5,0–5,4 % in 2026). Wer den Anteil des Überobligatoriums kennt, kann die effektive Rente besser einschätzen als jede pauschale Hochrechnung.
Die prognostizierten Altersleistungen zeigen typischerweise drei Werte: bei Rücktritt mit 65, mit Frühpensionierung (z. B. 60 oder 62) und bei Aufschub auf 70. Daneben Kapitaloption vs. Rentenoption. Wichtig: Diese Prognosen basieren auf einem Annahmezins (oft 1,0–2,0 % bis zur Pensionierung) und unterstellen, dass Lohn und Beschäftigungsgrad gleich bleiben. Jede Lohnsenkung, Sabbatical oder Stellenreduktion senkt die spätere Rente direkt und sichtbar.
Einkaufspotenzial, WEF, Scheidung – die operativen Hebel
Der Ausweis nennt das maximale Einkaufspotenzial: jenen Betrag, den man freiwillig in die Kasse einzahlen kann, um die Vorsorgelücke zu schliessen. Die Summe ist voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar – ein Hebel mit 30–45 % Sofortrendite je nach Kanton und Grenzsteuersatz. Achtung Sperrfrist: Nach einem Einkauf darf das Guthaben drei Jahre lang nicht als Kapital bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG).
Daneben steht der bereits getätigte WEF-Vorbezug für selbstgenutztes Wohneigentum – jeder Franken Vorbezug reduziert die spätere Rente und das Todesfallkapital. Bei Wiedereinzahlung kehrt die Leistung zurück, der Steuerabzug für die Rückzahlung wird auf Antrag rückerstattet. Wer geschieden ist, findet die Scheidungsanteile ebenfalls auf dem Ausweis – das ist relevant, weil ein einbehaltener Anteil aus einer früheren Ehe nicht für künftige Einkäufe blockiert ist.
Risikoleistungen – die unterschätzte Hälfte
Die zweite Säule ist nicht nur Altersvorsorge, sondern auch Versicherung. Der Ausweis zeigt die Invalidenrente (typisch 40–60 % des versicherten Lohns), die Ehegattenrente (60 % der Invalidenrente) und die Waisenrente (20 % pro Kind). Wer im Konkubinat lebt, muss aktiv prüfen, ob die Kasse eine Lebenspartnerrente vorsieht und ob eine schriftliche Begünstigungserklärung hinterlegt wurde – sonst fällt im Todesfall das gesamte Todesfallkapital an die übrigen Erben oder an die Kasse zurück.
Die Beitragsverteilung Arbeitgeber/Arbeitnehmer steht ebenfalls auf dem Ausweis. Gesetzlich gilt mindestens 50/50, in der Praxis übernehmen viele Kassen 55–60 % auf Arbeitgeberseite. Das ist ein konkreter Lohnbestandteil, der bei Lohnvergleichen mit eingerechnet werden sollte.
Verwandt: Wer den Einkauf vor der Pensionierung plant, schaut zwingend in die Drei-Jahres-Sperrfrist nach Art. 79b Abs. 3 BVG – sie kostet bei Fehlplanung viele zehntausend Franken.
Konkreter nächster Schritt
Den letzten Pensionskassenausweis hervorholen, drei Werte markieren: Anteil Überobligatorium, maximales Einkaufspotenzial, Lebenspartnerrente. Wer alle drei kennt und einordnen kann, hat die zweite Säule unter Kontrolle – und kann mit dem Treuhänder oder Vorsorgeplaner zielgerichtet sprechen, statt jährlich mit denselben Fragezeichen ins Papier zu starren.