Finanzen

Freizügigkeitskonto: Barbezug ab 60 – neu ab 2026

Ein Freizügigkeitskonto ist der stille Zwischenspeicher der zweiten Säule: Hier parkt Ihr Pensionskassenguthaben, wenn Sie den Job wechseln, eine Auszeit nehmen oder selbständig werden und keine neue Kasse übernimmt. Lange galt: An dieses Geld kommt man vor der Pensionierung kaum heran. Seit 2026 gelten neue Regeln für den Barbezug – und die lohnen einen genauen Blick, gerade für alle über 55.

Was sich 2026 ändert

Bisher war der vorzeitige Bezug eines Freizügigkeitsguthabens frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich. Diese Fünf-Jahres-Regel bleibt grundsätzlich bestehen: Guthaben auf Freizügigkeitskonten und -policen können ab fünf Jahren vor Erreichen des AHV-Referenzalters bar bezogen werden.

Neu kommt jedoch eine klare Alterslinie hinzu. Wer das 60. Altersjahr erreicht hat, kann die Auszahlung des gesamten Guthabens bei einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung ohne besondere Einschränkung verlangen. Das schafft Planungssicherheit: Der Zugriff hängt nicht mehr allein an der beweglichen Grenze «fünf Jahre vor Referenzalter», sondern an einem festen Alter. Für die konkrete Situation lohnt es sich, die Bedingungen der eigenen Stiftung nachzulesen, denn die Umsetzung im Detail kann variieren.

Warum der Zeitpunkt über die Steuer entscheidet

Der Barbezug ist steuerlich ein eigener Vorgang: Das Kapital wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert, der sogenannten Kapitalleistungssteuer. Entscheidend ist, dass in einem Steuerjahr bezogene Vorsorgegelder zusammengezählt werden – und die Progression steigt mit der Summe.

Wer also ein Freizügigkeitsguthaben, ein Säule-3a-Konto und vielleicht noch Pensionskassenkapital im selben Jahr auszahlen lässt, zahlt insgesamt mehr Steuern, als wenn er die Bezüge über mehrere Jahre staffelt. Genau hier hilft die neue Flexibilität: Wer ab 60 frei über sein Freizügigkeitskonto verfügen kann, gewinnt Spielraum, die Bezüge geschickt über verschiedene Kalenderjahre zu verteilen. Zwei Freizügigkeitskonten bei unterschiedlichen Stiftungen – ein bewährter Klassiker – erlauben es zusätzlich, in zwei getrennten Jahren zu beziehen und die Progression zu brechen.

Bezug ist nicht gleich Bezug – erst überlegen, dann handeln

So verlockend der frühe Zugriff klingt: Ausbezahltes Vorsorgekapital verlässt den geschützten Rahmen der zweiten Säule. Es unterliegt danach der Einkommens- und Vermögenssteuer, und der Zinseszinseffekt im steuerbegünstigten Vorsorgemantel entfällt. Wer das Geld nicht dringend braucht, fährt oft besser, wenn er es länger im Freizügigkeitsdepot arbeiten lässt. Wie sich dort mit Wertschriften mehr herausholen lässt als auf dem reinen Zinskonto, zeigt der Beitrag Freizügigkeitsdepot: Vorsorgegeld anlegen statt parken.

Ein früher Bezug ergibt vor allem dann Sinn, wenn ein konkreter Bedarf besteht: die Finanzierung einer Frühpensionierung, die Amortisation der Hypothek oder eine Überbrückung bis zur AHV. Ohne solchen Anlass ist der reflexartige Bezug mit 60 selten die beste Wahl – die Steuerrechnung und der Verlust an Vorsorgeschutz wollen gegen den Nutzen abgewogen sein.

So gehen Sie vor

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick: Wo liegen Ihre Freizügigkeitsguthaben, und wie hoch sind sie? Vergessene Konten aus früheren Anstellungen sind häufiger, als man denkt. Danach klären Sie Ihren tatsächlichen Kapitalbedarf für die Jahre rund um die Pensionierung – erst daraus ergibt sich, ob und wann ein Bezug überhaupt sinnvoll ist.

Im dritten Schritt planen Sie die Staffelung: Verteilen Sie geplante Bezüge aus Freizügigkeit, Säule 3a und Pensionskasse auf mehrere Kalenderjahre, um die Kapitalleistungssteuer tief zu halten. Und weil die Kapitalsteuer je nach Wohnkanton deutlich variiert, lohnt vor grösseren Bezügen ein Blick auf die kantonalen Unterschiede – bei einem Umzug im richtigen Moment kann das mehrere tausend Franken ausmachen.

Fazit

Die neue Regel gibt Vorsorgenden ab 60 mehr Freiheit beim Zugriff auf ihr Freizügigkeitsguthaben – aber Freiheit will genutzt, nicht verschenkt werden. Der grösste Hebel liegt nicht im frühen Bezug an sich, sondern in der klugen Staffelung über mehrere Jahre und im ehrlichen Abwägen zwischen sofortigem Zugriff und langfristigem Vorsorgeschutz.

Ihr nächster Schritt: Listen Sie alle Ihre Freizügigkeits- und 3a-Guthaben auf und skizzieren Sie einen groben Bezugsfahrplan für die Jahre vor und nach 60. Dieser Fahrplan ist die Grundlage für jedes Gespräch mit Ihrer Vorsorgestiftung – und die beste Versicherung gegen eine unnötig hohe Steuerrechnung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Vorsorgeberatung.

Blog: https://www.coremind.ch/wordpress/ · Autor: Mike Neuburger

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