Finanzen

AHV-Beitragslücken: die 5-Jahres-Frist nutzen

Viele erfahren erst kurz vor der Pensionierung, dass ihre AHV-Rente tiefer ausfällt als erwartet. Der häufigste Grund: fehlende Beitragsjahre. Jahre im Ausland, ein spätes Erwerbsleben nach dem Studium oder eine längere Auszeit hinterlassen Lücken im Beitragskonto – und jede davon kostet später bares Geld. Die gute Nachricht: Wer rechtzeitig hinschaut, kann viele Lücken noch schliessen. Die schlechte: Das Zeitfenster ist eng.

Warum jede Lücke die Rente kürzt

Die AHV rechnet mit einer einfachen Logik. Für eine volle Rente braucht es eine lückenlose Beitragsdauer von der Volljährigkeit bis zum Referenzalter – bei den heutigen Jahrgängen sind das 44 Beitragsjahre. Fehlt ein Jahr, wird die Rente um rund einen Vierundvierzigstel gekürzt, das entspricht etwa 2,3 Prozent. Fehlen zwei oder drei Jahre, summiert sich das schnell auf mehrere hundert Franken weniger pro Jahr, und zwar lebenslang.

Zur Einordnung: Die monatliche Maximalrente beträgt 2026 für eine Einzelperson 2520 Franken, für ein Ehepaar 3780 Franken. Wer diese Grössenordnung anstrebt, darf sich kaum Lücken leisten – und sollte wissen, dass selbst hohe Einkommen fehlende Jahre nicht vollständig kompensieren, weil die Beitragsdauer separat zählt.

Wie Lücken überhaupt entstehen

Typische Auslöser sind ein Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit im Ausland ohne Anschluss an die freiwillige AHV, ein verspäteter Eintritt ins Beitragswesen sowie die Jahre zwischen dem 18. Geburtstag und dem ersten Job. Gerade Studierende vergessen oft, dass ab dem 21. Geburtstag jede Person Beiträge schuldet – wer dann kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen hat, muss mindestens den Mindestbeitrag als Nichterwerbstätiger leisten. Auch bei Ehepaaren gilt: Der Beitrag eines nicht erwerbstätigen Partners gilt nur dann als bezahlt, wenn der erwerbstätige Partner mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet. Und wer nach einer Frühpensionierung bereits vor dem Referenzalter aufhört, bleibt bis dahin beitragspflichtig – wird das übersehen, entsteht ausgerechnet am Ende des Erwerbslebens noch eine vermeidbare Lücke.

Die 5-Jahres-Frist – und wie Sie prüfen

Der entscheidende Punkt ist die Frist. Fehlende Beiträge können Sie nur für die letzten fünf Jahre nachzahlen, sofern Sie in dieser Zeit grundsätzlich versichert waren. Die Nachzahlung richtet sich nach dem damaligen Einkommen oder, wenn keines vorlag, nach dem Mindestbeitrag von aktuell 530 Franken pro Jahr. Der Aufwand ist meist gering im Verhältnis zur lebenslangen Rentenverbesserung, die dadurch erhalten bleibt. Alles, was länger als fünf Jahre zurückliegt, ist unwiderruflich verloren und führt dauerhaft zur Rentenkürzung.

Deshalb lohnt sich ein regelmässiger Blick ins Beitragskonto. Bei Ihrer Ausgleichskasse können Sie kostenlos einen Kontoauszug bestellen, der alle erfassten Beitragsjahre auflistet. Prüfen Sie diesen Auszug am besten alle paar Jahre – nicht erst mit sechzig. Entdecken Sie eine Lücke, die innerhalb der Fünfjahresfrist liegt, melden Sie sich umgehend bei der Kasse und klären die Nachzahlung ab, bevor die Frist verstreicht.

Was tun bei alten, nicht mehr schliessbaren Lücken

Lässt sich eine alte Lücke nicht mehr schliessen, ist nicht alles verloren. Sogenannte Jugendjahre – Beiträge, die Sie zwischen dem 18. und dem 20. Altersjahr geleistet haben – können später eine Lücke im Erwachsenenalter auffüllen. Auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften verbessern die Rentenberechnung, ohne dass Sie dafür einzahlen: Für jedes Jahr, in dem Sie Kinder unter sechzehn betreut haben, rechnet die AHV einen fiktiven Betrag an. Diese Gutschriften müssen aber korrekt erfasst sein – auch das lässt sich im Kontoauszug kontrollieren. Wie Ihre Rente konkret aus Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen zusammengesetzt wird, erklärt unser Beitrag Skala 44: So entsteht Ihre AHV-Rente Schritt für Schritt.

Ihr konkreter nächster Schritt

Bestellen Sie noch diese Woche einen aktuellen Auszug aus Ihrem individuellen AHV-Konto. Das geht formlos bei jeder Ausgleichskasse, bei der Sie je Beiträge bezahlt haben, oder gebündelt über die Zentrale Ausgleichsstelle. Vergleichen Sie die aufgelisteten Jahre mit Ihrem Lebenslauf und markieren Sie jede Lücke. Liegt eine davon innerhalb der letzten fünf Jahre, handeln Sie sofort – diese Frist kennt keine Kulanz. So sichern Sie sich die Rente, die Ihnen zusteht, statt später eine böse Überraschung zu erleben.

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Vorsorge- oder Steuerberatung.

Blog: https://www.coremind.ch/wordpress/ · Autor: Mike Neuburger

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