Finanzen

Umwandlungssatz: Warum die Rente weiter sinkt

Auf dem Pensionskassenausweis steht eine Zahl, die über Tausende Franken pro Jahr entscheidet – und die kaum jemand wirklich versteht: der Umwandlungssatz. Er bestimmt, wie viel Rente Sie aus Ihrem angesparten Alterskapital tatsächlich erhalten. Und obwohl die grosse BVG-Reform im September 2024 an der Urne gescheitert ist, sinkt dieser Satz für viele Versicherte trotzdem weiter. Wer das nicht versteht, wird beim Blick auf die voraussichtliche Rente böse überrascht.

Was der Umwandlungssatz konkret bedeutet

Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem Ihr angespartes Pensionskassenkapital bei der Pensionierung in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Ein Beispiel: Bei einem Altersguthaben von 500’000 Franken und einem Satz von 6,8 Prozent erhalten Sie 34’000 Franken Rente pro Jahr, lebenslang. Sinkt der Satz auf 5,0 Prozent, sind es nur noch 25’000 Franken – aus demselben Kapital. Das sind 9’000 Franken weniger, jedes Jahr, bis zum Lebensende.

Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz im obligatorischen Teil liegt weiterhin bei 6,8 Prozent. Diese Zahl gilt aber nur für den BVG-Teil des Lohns – also für Einkommen bis zur Höhe der Obergrenze des Obligatoriums. Genau hier liegt das Missverständnis, das vielen Versicherten teuer zu stehen kommt.

Das Überobligatorium ist die eigentliche Stellschraube

Wer mehr als rund 90’000 Franken verdient, hat in seiner Pensionskasse fast immer auch überobligatorisches Guthaben – also Sparkapital oberhalb des gesetzlichen Minimums. Und für diesen Teil gibt es keinen vorgeschriebenen Umwandlungssatz. Die Kassen dürfen ihn frei festlegen, und sie senken ihn seit Jahren konsequent. Im Durchschnitt ist der umhüllende Umwandlungssatz für 65-jährige Männer von rund 6,74 Prozent im Jahr 2010 auf etwa 5,3 Prozent im Jahr 2025 gefallen. Viele Kassen liegen heute bei Werten zwischen 5,0 und 5,8 Prozent.

Möglich macht das die Mischrechnung: Die Pensionskasse wendet auf das gesamte Guthaben – obligatorisch und überobligatorisch zusammen – einen einzigen «umhüllenden» Satz an. Solange die Rente am Ende mindestens dem gesetzlichen Minimum auf dem obligatorischen Teil entspricht, ist das zulässig. In der Praxis bedeutet das: Je höher Ihr überobligatorischer Anteil, desto stärker drückt der gesenkte Satz auf Ihre effektive Rente. Die 6,8 Prozent auf dem Papier sind dann nur noch eine Untergrenze, die Ihre tatsächliche Rente kaum betrifft.

Gerade gut verdienende Versicherte unterschätzen das regelmässig. Wer jahrzehntelang einen hohen Lohn bezogen und entsprechend viel überobligatorisches Kapital angespart hat, profitiert von den stabilen 6,8 Prozent nur auf einem kleinen Sockel – der grosse Rest wird mit dem tieferen umhüllenden Satz umgerechnet. Genau diese Gruppe spürt die Senkungen am deutlichsten, obwohl sie auf dem Lohnausweis am wenigsten damit rechnet.

Warum gesenkt wird – und was Sie tun können

Hinter den Senkungen stehen zwei nüchterne Tatsachen: Wir leben länger, und die Kapitalmärkte werfen über Jahre hinweg weniger sichere Erträge ab, als die alten Sätze unterstellten. Ein zu hoher Umwandlungssatz führt dazu, dass die aktiv Versicherten die Renten der Pensionierten quersubventionieren – ein Mechanismus, den die Kassen abbauen wollen. Mit dem Nein zur BVG-Reform bleibt der politische Druck zwar vorerst weg, der wirtschaftliche aber bleibt: Die Kassen handeln im Überobligatorium einfach selbst.

Für Sie heisst das vor allem: hinschauen und rechnen. Der Pensionskassenausweis weist den voraussichtlichen Umwandlungssatz für Ihr Pensionierungsjahr aus – oft gestaffelt nach Alter. Prüfen Sie, welcher Satz tatsächlich gilt, und unterscheiden Sie zwischen obligatorischem und überobligatorischem Guthaben. Wer eine tiefere Rente erwartet, hat mehrere Hebel: zusätzliches Sparen in der Säule 3a, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, oder die bewusste Entscheidung zwischen Rente und Kapitalbezug. Auch die Frage, ob ein Teil als Kapital bezogen und selbst angelegt wird, gewinnt an Bedeutung, je tiefer der Umwandlungssatz fällt.

Eine vertiefte Entscheidungshilfe dazu bietet der Beitrag Kapital oder Rente? Die wichtigste PK-Entscheidung.

Konkreter nächster Schritt

Nehmen Sie Ihren aktuellen Pensionskassenausweis zur Hand und suchen Sie zwei Zahlen: das voraussichtliche Altersguthaben und den für Ihr Pensionierungsjahr geltenden Umwandlungssatz. Multiplizieren Sie beide – das ergibt Ihre erwartete Jahresrente. Vergleichen Sie diesen Betrag mit Ihren geschätzten Ausgaben im Ruhestand. Zeigt sich eine Lücke, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln: Je früher Sie zusätzlich sparen oder einkaufen, desto mehr Wirkung hat jeder Franken. Dies ist keine Anlageberatung – für Ihre persönliche Situation lohnt sich das Gespräch mit Ihrer Pensionskasse oder einer unabhängigen Fachperson.

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