Finanzen

BVG-Eintrittsschwelle 2026: Lohngrenze und Mehrfachjob

Wer 2026 in der Schweiz mehrere Teilzeitstellen hat oder unter der magischen Lohngrenze von CHF 22’680 verdient, fällt durch das BVG-Raster – und damit aus der zweiten Säule. Die Eintrittsschwelle ist eine der unterschätztesten Vorsorge-Stolperfallen, gerade bei Studierenden, Pensionierten mit Nebenjob, Working Parents im 30%-Pensum oder beim Branchenwechsel. Wer sie kennt, kann gezielt gegensteuern.

Die Mechanik: 22’680 CHF und der Koordinationsabzug

Die BVG-Eintrittsschwelle 2026 liegt bei CHF 22’680 Jahreslohn pro Arbeitsverhältnis – das entspricht 3/4 der maximalen AHV-Rente. Wer weniger verdient, ist beim entsprechenden Arbeitgeber nicht in der Pensionskasse versichert. Der Koordinationsabzug von CHF 26’460 reduziert den versicherten Lohn zusätzlich: Erst was über dieser Schwelle liegt, zählt im obligatorischen BVG. Beispielrechnung: Wer CHF 35’000 verdient, hat einen koordinierten Lohn von nur CHF 8’540 – die PK-Beiträge fliessen auf einen schmalen Sockel.

Bei Mehrfachbeschäftigung wird es kompliziert: Jeder Arbeitgeber prüft separat, ob der Lohn die Schwelle überschreitet. Wer drei Jobs mit je CHF 15’000 hat, verdient zwar CHF 45’000 brutto – ist aber nirgends BVG-pflichtig. Die AHV nimmt die Beiträge selbstverständlich, die Pensionskasse aber bleibt komplett aussen vor.

Wer ist betroffen – und merkt es zu spät?

Vier Gruppen stehen besonders im Risiko. Studierende und junge Berufstätige im 30–40 %-Pensum landen oft knapp unter der Schwelle, gerade beim Berufseinstieg mit reduziertem Lohn. Plattform-Arbeiter (UberEats, Smood, Mila) gelten arbeitsrechtlich häufig als Selbständige – kein BVG, oft keine 3a. Working Parents im Job-Sharing zwischen zwei Teilzeitstellen mit je 30 % verlieren BVG-Schutz, obwohl das Familieneinkommen stimmt. Und Pensionierte mit Zuverdienst denken oft, ihre PK aus dem aktiven Erwerbsleben sei „erledigt» – verschenken aber weiteren Aufbau.

Die unsichtbare Konsequenz: Die Risikoleistungen der PK (Invalidenrente, Ehegattenrente) fehlen komplett. Bei einem Unfall mit IV-Rente steht man auf der AHV/IV-Säule allein – das sind im Maximum CHF 30’240 pro Jahr. Vor der Pensionierung fehlen 10–25 Jahre BVG-Aufbau, was bei der Altersleistung schnell CHF 100’000–300’000 ausmacht.

Drei Hebel, die wirklich helfen

Erstens: Kassen-Anschluss prüfen. Einzelne PKs (z. B. die Stiftung Auffangeinrichtung BVG) bieten freiwillige Mehrfachbeschäftigungs-Versicherung an. Wer mit allen Teilzeitlöhnen zusammen über CHF 22’680 kommt, kann sich freiwillig melden. Die Beiträge sind höher (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), aber der Schutz steht. Anmeldung erfolgt einmal jährlich bis 30. November.

Zweitens: 3a maximal nutzen. Wer ohne PK ist (also «ohne 2. Säule»), darf 2026 statt CHF 7’258 ganze CHF 36’288 in die Säule 3a einzahlen (20 % des Nettoerwerbseinkommens, gedeckelt). Selbständige und Mehrfach-Teilzeit-Lohnempfänger ohne PK-Anschluss profitieren hier massiv. Steuerersparnis bei einem Grenzsteuersatz von 30 %: rund CHF 11’000 pro Jahr.

Drittens: Risikoabsicherung extern. Eine reine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung kostet im Alter 30–45 für CHF 50’000 Jahresrente etwa CHF 500–900 pro Jahr – deutlich weniger als die fehlende BVG-Risikoleistung wert ist. Anbieter wie Helvetia, Mobiliar, Swiss Life oder Pax bieten modulare Tarife. Wichtig: NICHT eine kombinierte Spar- und Risikoversicherung wählen – die Trennung ist günstiger.

Reformausblick und was bleibt

Die abgelehnte BVG-Reform 2024 hätte die Eintrittsschwelle senken sollen – das ist vom Tisch. Ein neuer Anlauf läuft 2027/2028, aber die Mehrheitsverhältnisse sind unklar. Bis dahin bleibt die Lücke politisch ungelöst und individuelles Handeln Pflicht.

Teilzeit und Pensionskasse zeigt die Mechanik im Detail für Einzeljobs mit reduziertem Pensum. Bei mehreren Arbeitgebern verschärft sich die Logik nochmals.

Rechenbeispiel: 35’000 CHF im Doppeljob

Anna, 32, hat zwei Stellen: 50 % als Marketing-Assistentin (CHF 28’000/Jahr) und 20 % als Yoga-Lehrerin (CHF 7’000/Jahr im Angestelltenverhältnis). Beim ersten Job ist sie BVG-versichert auf einem koordinierten Lohn von nur CHF 1’540 – minimaler Aufbau. Beim zweiten Job fällt sie unter die Schwelle und ist nicht versichert. Wenn Anna sich freiwillig über die Auffangeinrichtung BVG für den Yoga-Lohn anschliesst (mit Kombination aus beiden Löhnen), versichert sie auch diesen CHF 7’000 – der koordinierte Gesamtlohn steigt auf etwa CHF 8’540. Jahresbeitrag (10 % des koordinierten Lohns für eine Mittelalter-Versicherte) rund CHF 854, davon trägt Anna die Hälfte = CHF 427/Jahr. Dafür wachsen Altersleistung und Risikoschutz auf das volle Erwerbseinkommen. Über 30 Jahre macht das beim Altersguthaben einen Unterschied von etwa CHF 80’000.

Konkreter nächster Schritt

Lohnausweise aller aktiven Arbeitsverhältnisse zusammenlegen und prüfen: Komme ich pro Arbeitgeber über CHF 22’680? Wenn nicht, einen Termin bei der Auffangeinrichtung BVG (online via aeis.ch) buchen und die freiwillige Versicherung kalkulieren lassen. Parallel das 3a-Maximum für Personen ohne 2. Säule aufsetzen – das ist 2026 der hebelstärkste Schritt für Mehrfach-Teilzeit-Beschäftigte. Wer eine reine Risiko-Erwerbsunfähigkeitspolice abschliesst, sollte sie alle 5 Jahre auf Beitragsdeckung und Inflation prüfen – die Lücke wächst sonst stillschweigend mit dem Einkommen.

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