Die binäre Frage «mit 65 ganz aufhören oder gar nicht?» passt selten zur Realität. Wer mit 60 noch fit ist, will oft nicht von 100 auf 0 schalten – aber auch nicht volle Erwerbstätigkeit bis zum Schluss. Die Stufenpensionierung erlaubt seit der AHV-21-Reform und mit der gängigen Praxis der meisten Pensionskassen genau das: Pensum reduzieren, Lohn senken, PK-Kapital schrittweise beziehen, AHV-Vorbezug staffeln. Wer es richtig macht, optimiert Steuern, dehnt das Erwerbsleben und glättet den Übergang.
Wie die Stufenpensionierung mechanisch funktioniert
Die Stufenpensionierung basiert auf zwei parallel laufenden Reduktionen: Erstens das Erwerbspensum, zweitens die Vorsorgeleistungen. Beispiel: Mit 62 von 100 auf 60 Prozent reduzieren, mit 64 auf 30 Prozent, mit 66 komplett aufhören. In jedem Schritt darf ein Teil des PK-Kapitals als Rente oder Kapital bezogen werden – der Teil, der zur Lohnreduktion proportional passt.
Voraussetzung: Das Pensionskassen-Reglement muss Teilpensionierung erlaubten. Seit der BVG-Praxis-Anpassung 2024 hat fast jede Kasse mindestens drei Teilbezüge im Reglement. Bei Säule 3a sind drei bis fünf gestaffelte Auszahlungen möglich, vorausgesetzt jedes 3a-Konto ist separat eröffnet. Die AHV erlaubt Vorbezug ab 63 (Frauen Jahrgang 1969+) oder 64 (Männer) in 20-Prozent-Schritten – mit 6.8 Prozent lebenslanger Kürzung pro vorbezogenem Jahr.
Steuerlich der grosse Hebel
Der Kapitalbezug aus der Pensionskasse wird zum reduzierten Vorsorgetarif besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen. Aber die Tarifkurve ist progressiv: 200’000 Franken in einem Steuerjahr kosten in vielen Kantonen 6 bis 8 Prozent; zweimal 100’000 Franken über zwei Jahre nur je 4 bis 5 Prozent. Bei einem Gesamtkapital von 600’000 Franken kann die Staffelung über drei Jahre 10’000 bis 25’000 Franken Steuern sparen.
Wichtig: Ehegatten werden gemeinsam veranlagt, auch beim Vorsorgetarif. Wer mit dem Partner gleichzeitig Kapital bezieht, addiert die Beträge. Strategisch sinnvoll: Bezüge der beiden Ehepartner über mindestens zwei Steuerjahre versetzen. Die 2-Jahres-Praxis gegen Steuerumgehung gilt auch hier – wer drei 3a-Konten in drei verschiedenen Jahren beziehen will, plant das mindestens fünf Jahre voraus.
Die 3-Jahres-Sperrfrist nach Art. 79b Abs. 3 BVG bleibt: Wer kurz vor der Pensionierung in die PK einkauft und sofort Kapital bezieht, riskiert die nachträgliche Aberkennung des Steuerabzugs. Der letzte Einkauf darf maximal drei Jahre vor dem ersten Kapitalbezug erfolgen.
AHV-Vorbezug: rechnen, nicht emotional entscheiden
Die AHV-Kürzung bei Vorbezug beträgt 6.8 Prozent pro vorbezogenem Jahr, lebenslang. Das wirkt enorm, aber der Break-even-Punkt liegt bei 78 bis 80 Jahren. Wer zwei Jahre vorbezieht und mit 79 stirbt, hat insgesamt mehr AHV erhalten als bei regulärem Bezug ab 65. Wer 95 wird, kostet der Vorbezug rund 100’000 Franken Lebensrente.
Die AHV21-Reform brachte den Teilbezug ab 20 Prozent, in 1-Prozent-Schritten kombinierbar. Wer 30 Prozent ab 63 vorbezieht und 70 Prozent regulär ab 65, glättet den Cashflow ohne die volle Vorbezugskürzung zu tragen.
Was bei der Pensionskasse oft übersehen wird
Bei Lohnreduktion sinkt der versicherte Lohn proportional – aber nur, wenn die PK eine Anpassung vornimmt. Manche Kassen halten den Koordinationsabzug konstant und «strafen» Teilzeit dadurch zusätzlich. Die meisten Schweizer Kassen haben das in den letzten Jahren auf den proportionalen Koordinationsabzug umgestellt; einige nicht. Vor jedem Pensumsschritt das Reglement lesen.
Risikoleistungen (Invaliden- und Hinterlassenenrente) sinken ab dem ersten Teilbezug. Wer mit 62 noch volle Risikoleistungen braucht – etwa wegen jüngerer Kinder oder grosser Hypothek – beginnt die Teilpensionierung später oder bezieht nur als Rente, nicht als Kapital. Eine private Risikoversicherung füllt die Lücke meist nur zu hohen Prämien.
Wer den Pensionierungs-Fahrplan systematisch plant, findet im Artikel zum 10-, 5- und 1-Jahres-Pensionierungs-Fahrplan die Checkliste für PK-Einkauf-Sperrfrist und 3a-Staffelung – die Stufenpensionierung ist die operative Umsetzung dieses Fahrplans.
Konkreter nächster Schritt
PK-Ausweis und Reglement-Auszug zur Teilpensionierung bestellen. Drei Fragen klären: Wie viele Teilbezüge sind erlaubt, in welchen Pensumsschritten, und gilt der proportionale oder konstante Koordinationsabzug? Mit diesen drei Antworten und einer Excel-Tabelle den persönlichen 3- bis 5-Jahres-Plan zwischen 60 und 67 skizzieren. Eine kostenpflichtige Beratung beim PK-Experten lohnt sich bei Vorsorgekapital über 500’000 Franken – die Steuerersparnis übertrifft das Honorar regelmässig um den Faktor 10.