Finanzen

Erziehungsgutschriften: Kinder, die Rente bringen

Wer Kinder erzogen hat, bekommt von der AHV jährlich ein zusätzliches «Einkommen» angerechnet – auch wenn nie ein Franken auf das Konto fliesst. Diese sogenannten Erziehungsgutschriften erhöhen später die Rente. Klingt simpel, ist aber für viele Mütter und Väter der entscheidende Hebel zwischen Mindestrente und einer ordentlichen AHV. 2026 lohnt sich der Blick aufs Detail besonders – die Beträge haben sich angepasst und die Aufteilung bei nicht verheirateten Eltern entscheidet oft Tausende Franken.

Was Erziehungsgutschriften überhaupt sind

Erziehungsgutschriften sind kein Geld, das ausbezahlt wird, sondern ein fiktives jährliches Einkommen, das die Ausgleichskasse bei der Berechnung der späteren AHV- oder IV-Rente anrechnet. Wer Kinder unter 16 Jahren erzieht, sammelt jedes Jahr eine Gutschrift in der Höhe der dreifachen jährlichen Minimalrente. 2026 entspricht das CHF 44’100 pro Jahr (3 × CHF 14’700). Diese Summe fliesst in den Durchschnitt aller Erwerbseinkommen, aus dem später die Rentenformel entsteht.

Das macht einen riesigen Unterschied: Wer als Mutter oder Vater mehrere Jahre nur Teilzeit gearbeitet oder ganz pausiert hat, würde sonst mit tiefen Erwerbseinkommen in die Rentenformel gehen. Die Erziehungsgutschriften gleichen genau diese Lücke aus.

Wann und für wen sie gelten

Die Gutschrift beginnt im Jahr nach der Geburt des ersten Kindes und endet im Jahr, in dem das jüngste Kind 16 wird. Wichtig: Es zählt nicht das Alter des betreffenden Kindes, sondern das des jüngsten – wer drei Kinder hat, sammelt also so lange, bis das Nesthäkchen 16 ist.

Verheiratete Eltern teilen sich die Gutschrift während der Ehezeit automatisch je zur Hälfte. Das bedeutet 2026 pro Person CHF 22’050 pro Jahr. Bei nicht verheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das anders: Sie können (und sollten!) frühzeitig eine schriftliche Vereinbarung treffen, wer wie viel anrechnet bekommt. Ohne Vereinbarung wird die Gutschrift bei der Rentenberechnung nicht automatisch aufgeteilt – und einer der beiden geht im schlimmsten Fall leer aus. Steht das Sorgerecht einem Elternteil allein zu, geht die ganze Gutschrift automatisch an diesen.

Der grosse Steuer- und Renten-Hebel

Ein einfaches Rechenbeispiel macht die Wirkung greifbar. Eine Frau hat zwischen 30 und 46 zwei Kinder grossgezogen, davon zehn Jahre nicht erwerbstätig, sechs Jahre Teilzeit mit CHF 30’000 jährlich. Ohne Erziehungsgutschriften würde sie in diesen 16 Jahren ein durchschnittliches Einkommen von rund CHF 11’250 in die Rentenformel einbringen. Mit Erziehungsgutschriften kommen jedes Jahr CHF 22’050 (verheiratet) oben drauf – das durchschnittliche Einkommen über diese Jahre steigt damit auf CHF 33’300. Das ist der Unterschied zwischen knapper Mindestrente und solider Vollrente.

Wer wissen will, wie die eigene Rente konkret aussieht, kann jederzeit einen Auszug aus dem individuellen Konto (IK-Auszug) bei der Ausgleichskasse anfordern und bei der eigenen AHV-Stelle eine vorläufige Rentenberechnung erstellen lassen. Beides ist kostenlos. Eine vertiefende Anleitung gibt es im Artikel «AHV-Beitragslücken: Finden und schliessen».

Stolperfallen, die viele übersehen

Drei Punkte gehen in der Praxis oft schief. Erstens: Bei einer Scheidung wird die Aufteilung der Erziehungsgutschriften für die Zeit nach der Scheidung neu geregelt. Wer im Scheidungsurteil keine klare Regelung trifft, läuft Gefahr, dass die Gutschriften später nicht korrekt angerechnet werden. Zweitens: Bei Patchwork-Familien zählen nur leibliche oder adoptierte Kinder – Stiefkinder bringen keine Gutschrift. Drittens: Wer ins Ausland gezogen ist und keine AHV-Beiträge mehr zahlt, sammelt in diesen Jahren keine Erziehungsgutschriften – das wirkt sich später aus.

Eine vierte, weniger bekannte Falle: Betreuungsgutschriften für die Pflege naher Angehöriger funktionieren ähnlich, sind aber separat und müssen jedes Jahr neu beantragt werden – sie werden nicht automatisch vergeben. Wer Eltern, Geschwister oder Schwiegereltern pflegt, sollte das prüfen.

Konkreter nächster Schritt

Wer Kinder unter 16 hat oder erzogen hat, fordert idealerweise einen IK-Auszug bei der zuständigen Ausgleichskasse an (kostenlos, online möglich) und prüft, ob alle Jahre mit Erziehungsgutschriften korrekt erfasst sind. Bei unverheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht: Vereinbarung über die Aufteilung schriftlich abschliessen und bei der Ausgleichskasse hinterlegen, solange das jüngste Kind noch nicht 16 ist. Wer die Gutschriften später bei der Rentenanmeldung «entdeckt», kann zwar nachreichen, hat aber oft nur noch fünf Jahre rückwirkend Anspruch.

Erziehungsgutschriften sind kein Spar-Trick und keine Anlagestrategie. Sie sind ein gesetzlicher Anspruch, der vielen Eltern bei der Pensionierung mehrere hundert Franken pro Monat mehr Rente bringt – wenn sie ihn richtig nutzen. Genau hinschauen lohnt sich.

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