Wer in der Schweiz selbständig erwerbend ist und keiner Pensionskasse angeschlossen ist, gehört zu den wenigen, die mit der Säule 3a wirklich grosse Beträge steuerlich absetzen können. Während Angestellte für 2026 maximal 7258 Franken in die «kleine» 3a einzahlen dürfen, gilt für Selbständige ohne Vorsorgeeinrichtung die Regelung «20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, höchstens aber 36’288 Franken pro Jahr». Diese Lücke nicht zu nutzen, ist einer der teuersten Fehler im Schweizer Vorsorgesystem.
Warum die grosse 3a der heimliche Champion ist
Für die meisten Angestellten ist die Säule 3a ein netter Steuerabzug. Für Selbständige ohne PK ist sie der Hauptpfeiler der zweiten und dritten Säule in einem – und der einzige Ort, an dem sie ihre Altersvorsorge mit voller steuerlicher Wirkung aufbauen können. Bei einem Nettoerwerbseinkommen von 120’000 Franken sind 24’000 Franken pro Jahr abzugsfähig. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart das jährlich rund 7200 Franken Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Über zwanzig Jahre kumuliert sind das 144’000 Franken pure Steuerersparnis – plus der Zinseszinseffekt im Depot.
Wer profitiert – und wer nicht
Die Voraussetzungen sind klar geregelt. Sie müssen bei der AHV als selbständig erwerbend erfasst sein und dürfen nicht obligatorisch oder freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen sein. Sobald Sie auch nur eine Teilzeitstelle mit BVG-pflichtigem Einkommen über 22’680 Franken (Eintrittsschwelle 2026) haben, fallen Sie zurück in die «kleine» 3a mit dem tieferen Maximalbetrag. Die zwei Regelungen lassen sich nicht kombinieren – Sie wählen pro Jahr eine der beiden Maxima.
Selbständig erwerbend im Sinne der AHV bedeutet: Sie tragen unternehmerisches Risiko, arbeiten in eigenem Namen, verfügen über mehrere Auftraggeber und tragen Ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst. Reine Honorartätigkeiten neben einer Hauptanstellung reichen meist nicht aus – hier hilft eine Vorabklärung mit der Ausgleichskasse, bevor Sie mit grossen 3a-Einzahlungen planen.
Konto, Depot oder Versicherung – die strategische Wahl
Wer das volle Maximum ausschöpft, hat ein anderes Renditeproblem als jemand, der nur 7258 Franken einzahlen darf. Bei 36’288 Franken pro Jahr fällt eine 0,5-Prozent-höhere Rendite über 25 Jahre dramatisch ins Gewicht: rund 60’000 Franken Unterschied im Endvermögen. Reines 3a-Sparkonto mit 0,5 Prozent Zins ist deshalb für die meisten suboptimal.
Sinnvoller sind Wertschriftenlösungen bei spezialisierten Anbietern wie VIAC, Finpension oder Frankly. Die Total Expense Ratio liegt heute zwischen 0,39 und 0,55 Prozent pro Jahr. Wer den Maximalbetrag nutzt, sollte zudem auf zwei bis drei Konti splitten – beim Bezug ab 60 lassen sich die Auszahlungen so über mehrere Steuerperioden staffeln und die Progression brechen. Wer dieses Thema vertiefen will, findet im Beitrag «Säule 3a gestaffelt beziehen: Progression brechen» eine konkrete Anleitung.
Stolperfallen, die im Alltag teuer werden
Erstens: Einzahlung nur bis 31. Dezember möglich. Anders als bei Pensionskasseneinkäufen gibt es keine rückwirkende Möglichkeit. Wer im Januar 2027 merkt, dass er für 2026 nichts eingezahlt hat, verliert das Jahr definitiv. Ein Dauerauftrag über zwölf Monate verteilt schützt zuverlässig vor Vergesslichkeit.
Zweitens: Die Berechnungsgrundlage. «20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens» meint das Erwerbseinkommen nach Abzug der AHV-, IV- und EO-Beiträge, aber vor Steuern. Wer den Steuerausweis abwartet und erst dann einzahlt, ist oft zu spät. Eine konservative Schätzung im November mit Spielraum nach unten ist die bessere Praxis.
Drittens: Statuswechsel. Wer mitten im Jahr in eine Anstellung mit PK wechselt, darf für das laufende Jahr noch die grosse 3a beanspruchen, sofern er den überwiegenden Teil des Erwerbseinkommens als Selbständiger erzielte. Im Folgejahr gilt dann die kleine 3a. Eine schriftliche Bestätigung der Ausgleichskasse ist hier Gold wert, falls die Steuerverwaltung später nachfragt.
Konkreter nächster Schritt
Rechnen Sie ehrlich: Wie viel Nettoerwerbseinkommen erwarten Sie 2026 nach AHV-Abzug? Multiplizieren Sie mit 0,2 und vergleichen Sie das Resultat mit Ihrem bisherigen 3a-Eintrag. Liegt eine Lücke vor, eröffnen Sie noch dieses Quartal ein Wertschriftendepot bei einem 3a-Anbieter, richten einen Monatsdauerauftrag ein – und nutzen die letzten Monate des Jahres, um den Maximalbetrag bis Ende Dezember vollständig auszuschöpfen. Das ist keine Anlageberatung, sondern eine simple Mathematik: Wer 20 Prozent Steuersatz hat und das Maximum nicht nutzt, verschenkt jedes Jahr einen vierstelligen Betrag.